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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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Verfahrensanweisung (VA)<br />

6.06 UIT-SICH-V1 Datensicherung<br />

Diese VA gilt ab: 25.10.2010<br />

5. Mitgeltende Dokumente:<br />

Hochschul-IT<br />

Die Pflicht zur Datensicherung ergibt sich unter anderem aus den gesetzlichen<br />

Vorschriften über eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare, revisionssichere<br />

Buchführung (HGB). Von der kurzzeitigen Aufbewahrung (begrenzt auf einen Tag bis<br />

drei oder auch sechs Monate) unterscheidet sich die längerfristige<br />

Datenarchivierung, die anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Die Grundsätze zur<br />

Archivierung und Nachprüfbarkeit digitaler Datenbestände ist in Deutschland seit<br />

Januar 2002 für Unternehmen verbindlich in „Grundsätze zum Datenzugriff und zur<br />

Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU), herausgegeben vom<br />

Bundesfinanzministerium, zusammengefasst.<br />

Erstellt und inhaltlich geprüft: Freigabe:<br />

Datum: Name: Datum: Name:<br />

03.05.2010 Karl Parnow 25.10.2010 Jaspersen<br />

Änderungsdatum: Seite 3 von 4<br />

6.06 UIT-SICH-V1 Datensicherung H-IT 05.2010 / KP

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