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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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Verfahrensanweisung (VA)<br />

5.01.01 VA Entwicklung neuer Studienangebote<br />

Diese VA gilt ab:<br />

Erstellt und inhaltlich geprüft: Freigabe:<br />

Datum: 13.10.2010 Name: Josef von<br />

Helden<br />

Datum: Name:<br />

Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik<br />

− Geeignete Anregungen werden von dafür verantwortlichen Lehrenden in das Grobkonzept<br />

eingearbeitet, das als Grundlage für das weitere Vorgehen dient.<br />

III. Beschlussfassung in der Fakultät<br />

− Nach Prüfung durch das Dekanat wird eine inhaltliche Diskussion in den verantwortlichen<br />

Gremien (Studienkommission, Fakultätsrat) geführt.<br />

− Der inhaltlichen Zustimmung folgt eine Machbarkeitsklärung, dazu wird eine Anfrage an das<br />

Präsidium FH gestellt. Von hier aus sind weitere Zustimmungen, auch seitens des<br />

Ministeriums, einzuholen.<br />

IV. Genehmigung durch Präsidium und Ministerium<br />

− Das neue Studienangebot wird dem Präsidium zur Genehmigung vorgelegt.<br />

− Das Präsidium bezieht - soweit erforderlich - das zuständige Ministerium und ggf. weitere<br />

Stellen mit ein.<br />

V. Kenntnisnahme und Umsetzung (Fakultät)<br />

− Nach der grundsätzlichen Bewilligung, das neue Studienangebot einzurichten, tritt die Fakultät<br />

in die Vorbereitung zur Akkreditierung ein. Dazu sind ein Selbstreport nach den gültigen<br />

Vorgaben inklusive der mit dem Studiengang verbundenen Ordnungen zu verabschieden.<br />

− Gremienbeschlüsse erwirken (Studienkommission, Fakultätsrat, Präsidium, Senat) und<br />

Akkreditierungsantrag stellen (Abteilung, Studienkommission, Fakultätsrat)<br />

VI. Akkreditierungsverfahren durchführen (Fakultät, Präsidium,<br />

Akkreditierungsagentur)<br />

− Beantragung der Akkreditierung<br />

− Verfassen Selbstbericht<br />

− Durchführung der Vor-Ort-Begehungen<br />

− Stellungnahme zum vorläufigen Gutacherbericht<br />

− Akkreditierungsbericht entgegennehmen<br />

− ggf. Auflagen erfüllen<br />

− Akkreditierung entgegennehmen<br />

VII. Studiengang beginnen (Fakultät, Studierendenverwaltung)<br />

− Werbung für den Studiengang<br />

− Studiengang beginnen<br />

4. Definitionen:<br />

Kein Eintrag<br />

5. Mitgeltende Dokumente:<br />

NHG<br />

Erlasse zu Akkreditierungsverfahren<br />

Richtlinien der Akkreditierungsagentur<br />

Akkreditierungsantrag inkl. relevanter Ordnungen<br />

Bericht der Akkreditierungsagentur (ggfs. mit Auflagen)<br />

LVVO<br />

Änderungsdatum: Seite 2 von 2<br />

akk:<strong>QM</strong>-SAkk:Fakultät IV:2_Entwicklung:auslieferung_20101025:VA_Entwicklung_von_Studiengängen_ Fakultaet_IV.doc

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