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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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Verfahrensanweisung (VA)<br />

Fakultät III – Information, Medien und<br />

Design<br />

5.01.01 KLS-ESTG-V1 VA Entwicklung neuer Studienangebote (FAK III)<br />

Diese VA gilt ab: 01.11.2010<br />

1. Ziel und Zweck:<br />

� Weiterentwicklung der Studieninhalte der Fakultät III<br />

� Implementierung von Studienangeboten durch Entwicklung und Akkreditierung<br />

von Studiengängen<br />

2. Geltungsbereich:<br />

Diese VA beschreibt das Vorgehen bei der Entwicklung von Studiengängen<br />

innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Fakultät III, im Prozessablauf sind<br />

Zustimmungen weiterer Gremien und Institutionen (Präsidium, Senat, MWK,<br />

Akkreditierungsagentur) erforderlich.<br />

Im Falle einer an der FHH gültigen Systemakkreditierung übernimmt die FHH in der<br />

vorliegenden, auf Programmakkreditierung ausgerichteten, VA die Aufgaben der<br />

Akkreditierungsagentur.<br />

3. Beschreibung:<br />

Aus der Gruppe der für Lehrinhalte zuständigen Personen (z. B. Abteilungs- oder<br />

Lehrbereichskonferenzen) oder aus bildungspolitischen Diskussionskreisen<br />

außerhalb der Fakultät V aufkommende thematische Anregungen zu für die<br />

Berufspraxis relevanten Aufgaben werden in der Fakultät aufgegriffen und dienen als<br />

Grundlage für die Entwicklung neuer Studiengänge.<br />

Zuständig dafür sind:<br />

� Dekan/in: Leitung der Fakultät und des Fakultätsrates, setzt Beschlüsse um.<br />

� Studiendekan/in: Verantwortung für die Sicherstellung des Lehrangebotes.<br />

� Studienkommission: Erarbeitet Stellungnahmen für den Fakultätsrat in allen Fragen der Lehre,<br />

des Studiums und der Prüfungen.<br />

� Fakultätsrat: Entscheidet in allen Angelegenheit der Lehre von grundsätzlicher Bedeutung.<br />

Ein neues Studienangebot wird in folgenden Schritten ausgearbeitet:<br />

I. Grobe Konzeptentwicklung (Fakultät)<br />

Inhaltliche Konzeptionierung, Abschätzung der „Marktfähigkeit“ des neuen Studienangebotes, dazu<br />

benötigte Ressourcen<br />

II. Gremienbeschlüsse erwirken (Fakultät)<br />

� Inhaltliche Impulse werden kollegial (z.B. in den Abteilungs- oder Lehrbereichskonferenzen)<br />

diskutiert.<br />

� Geeignete Anregungen werden von dafür verantwortlichen Lehrenden in eine erste<br />

konzeptionelle Skizze überführt, die als Grundlage für das weitere Vorgehen dient.<br />

III. Kenntnisnahme und Aufnahme in Zielvereinbarungen (Fakultät, Präsidium)<br />

Erstellt und inhaltlich geprüft: Freigabe: Dekan F III<br />

Datum: 21.9.2010 Name: Rolf Hüper Datum: 28.9.2010 Name: RH<br />

Änderungsdatum: Seite 1 von 2

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