07.01.2013 Aufrufe

QM-Handbuch - Hochschule Hannover

QM-Handbuch - Hochschule Hannover

QM-Handbuch - Hochschule Hannover

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fakultät I – Elektro- und Informationstechnik<br />

Qualitätsmanagement-<strong>Handbuch</strong> der FHH<br />

6.02.02 Wartung von Maschinen, Geräten und Anlagen (FAK I)<br />

Zweck<br />

Mit dem hier beschriebenen Prozess wird sichergestellt, dass die unter Verantwortung der<br />

Fakultät I betriebenen Maschinen, Geräte und Anlagen im hierfür erforderlichen Umfang<br />

fachgerecht gewartet werden und notwendige Sicherheitsüberprüfungen fristgerecht durchgeführt<br />

werden.<br />

Geltungsbereich<br />

Fakultät für Elektro- und Informationstechnik der Fachhochschule <strong>Hannover</strong><br />

Beschreibung<br />

Grundsätzlich sind innerhalb der Fakultät I die jeweiligen Fachgebiete und die benannten<br />

Laborleiter für die Wartung von Maschinen, Geräten und Anlagen verantwortlich.<br />

Bei bereits vorhandenen oder neu zu beschaffenden Maschinen, Geräten und Anlagen müssen<br />

die in der Regel bereits von den Herstellern mitgelieferten und normalerweise für einen<br />

Mehrschichtbetrieb ausgelegten Wartungsanweisungen auf einen den tatsächlichen Betriebsbedingungen<br />

angepassten Umfang angepasst werden.<br />

Gegebenenfalls wird unterschieden zwischen robusten Maschinen, Geräten und Anlagen,<br />

die im Laborbetrieb mit Studierenden eingesetzt werden und Maschinen, Geräten und Anlagen,<br />

die im Forschungsbereich eingesetzt werden.<br />

Die Laborleiter legen in Absprache mit der Fachgebietsleitung fest, für welche Maschinen,<br />

Geräte und Anlagen sind Wartungs- und Sicherheitspläne zu erstellen sind und anschließend<br />

in den für das jeweilige Labor gültigen Serviceplan einzupflegen sind. Sofern gesetzliche<br />

Auflagen zu Wartungs- oder Sicherheitsprüfungsmaßnahmen vorliegen, sind die vorgenannten<br />

Unterlagen in jedem Fall zu erstellen.<br />

Die Verantwortung für eine regelmäßige Durchführung sämtlicher Wartungs- und Prüfmaßnahmen<br />

trägt der jeweilige Laborleiter. Er kann die Verantwortung jedoch nach entsprechender<br />

Absprache sowie unter Einhaltung der in der Prozessablaufbeschreibung detailliert beschriebenen<br />

Bedingungen an einen Laboringenieur delegieren.<br />

Mitgeltende Dokumente<br />

Erstellt und inhaltlich geprüft: Freigabe:<br />

Datum: 10.10.2010 Name: Schlünz Datum: Name: Landrath<br />

l<br />

Änderungsdatum: Seite 1 von 1<br />

6.02.02 Wartung von Maschinen, Geräten und Anlagen (FAK I).doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!