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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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4.05 Berufung von Professoren<br />

Qualitätsmanagement–<strong>Handbuch</strong> der FHH<br />

Die personelle Entscheidungskompetenz für die Berufung, die Ruferteilung, liegt<br />

beim MWK. Grundlage dieser Entscheidung ist der in der Fakultät erstellte und durch<br />

das Dezernat I nach Überprüfung weitergeleitete Berufungsordner, der u.a. eine ausführliche<br />

Beschreibung des Berufungsverfahrens, einen von den Gremien der Fakultäten<br />

und dem Senat genehmigten Berufungsvorschlag in Form einer Berufungsliste<br />

sowie eine durch externe Gutachten unterstützte Würdigung der Listenplatzierten<br />

sowie deren Bewerbungsunterlagen enthält.<br />

Nach der Ruferteilung werden die für die Einstellung oder Ernennung notwendigen<br />

Unterlagen bei dem ausgewählten Bewerber angefordert. Das Berufungsverfahren<br />

endet nach geführten Berufungsverhandlungen mit der Rufannahme.<br />

Professoren können sowohl im Beamten- als auch im Arbeitnehmerverhältnis (außertarifliches<br />

Arbeitsverhältnis) beschäftigt werden. Welche rechtliche Beschäftigungsmöglichkeit<br />

gewählt wird, richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen des<br />

künftigen Professors. Das Dezernat I prüft diese anhand der eingereichten Unterlagen<br />

(s. Prozess Berufungsverfahren) und fertigt anschließend im Fall der Ernennung<br />

die entsprechende Ernennungsurkunde bzw. im Fall der Einstellung den entsprechenden<br />

Arbeitsvertrag. Der Präsident der FHH händigt die Ernennungsurkunde<br />

bzw. den Arbeitsvertrag persönlich aus und nimmt die Vereidigung vor bzw. die förmliche<br />

Verpflichtung nicht beamteter Personen ab.<br />

Mitgeltende Dokumente:<br />

- Nds. Hochschulgesetz (NHG) in der jeweils geltenden Fassung<br />

- Grundordnung i.V.m. der Berufungsordnung der Fachhochschule <strong>Hannover</strong><br />

- Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Berufungsverfahren in Universitäten<br />

und <strong>Hochschule</strong>n<br />

- Nds. Beamtengesetz (NBG) in der jeweils geltenden Fassung<br />

- RdErl. des MWK v. 29.04.1997 in der Form des RdErl. des MWK vom 30.04.2003<br />

- 25.4 - 71052/1 (46) –<br />

- Richtlinie über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen in der jeweils<br />

geltenden Fassung<br />

- Gesetz über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen<br />

- RdErl. des MWK v. 29.03.2006 25.4 – 71 052/1(46) „Beschäftigungen von Professorinnen<br />

und Professoren im Angestelltenverhältnis<br />

- Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) in der jeweils geltenden Fassung<br />

Erstellt und inhaltlich geprüft: Freigabe:<br />

Datum: Name: Datum: Name:<br />

30.03.2004 Petersen 15.04.2004 Wesols<br />

Änderungsdatum: Seite 2 von 2<br />

07.04.2005 Petersen 23.05.2005 Dreesmann<br />

04.04.2006 Dreesmann 24.04.2006 Höhn<br />

03.08.2007 Wulff 03.08.2007 Dreesmann<br />

15.10.2008 Weinrich 15.10.2008 Bietendüwel<br />

05.10.2009 Rüdiger 06.10.2009 Bietendüwel

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