QM-Handbuch - Hochschule Hannover
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der Nachträge ist die Aktualisierung<br />
des Studienangebots. Seit<br />
Einführung des Hochschulpakts<br />
2020 (HP 2020) werden die<br />
diesbezüglichen Verhandlungsergebnisse<br />
hinsichtlich der Studienplätze<br />
für das geltende Jahr<br />
ebenfalls in den Nachtrag integriert.<br />
Der fünfte Nachtrag zu<br />
der aktuellen Zielvereinbarung<br />
2005 bis 2008 wurde nach<br />
Genehmigung durch das MWK<br />
im Juni 2008 unterzeichnet.<br />
Zwischen dem Präsidium der<br />
<strong>Hochschule</strong> und den Fakultäten<br />
sind die ersten Zielvereinbarungen<br />
für 2008 schon abgeschlossen<br />
worden, die jährlich<br />
fortzuschreiben sind. Auch mit<br />
der Verwaltung und den Zentralen<br />
Organisationseinheiten<br />
wird das Präsidium Zielverein -<br />
barungen abschließen.<br />
2.1.3<br />
Zukunftsvertrag<br />
Zwischen dem Land Niedersachsen<br />
vertreten durch den Minis -<br />
terpräsidenten, den Minister für<br />
Wissenschaft und Kultur, den<br />
Finanzminister und den Niedersächsischen<br />
<strong>Hochschule</strong>n (vertreten<br />
durch die Präsidentinnen<br />
und Präsidenten) wurde 2005<br />
ein Zukunftsvertrag mit einer<br />
Laufzeit bis zum Jahr 2010<br />
abgeschlossen.<br />
Mit diesem Vertrag besitzen die<br />
<strong>Hochschule</strong>n für den vereinbarten<br />
Zeitraum eine Planungssicherheit,<br />
auf die die <strong>Hochschule</strong>n<br />
ihre Entwicklungsplanungen<br />
aufbauen können. Zur Gewährleistung<br />
einer verlässlichen<br />
Planungsgrundlage ist es notwendig,<br />
einen Anschlussvertrag<br />
abzuschließen, der die zukünftige<br />
wissenschaftliche Weiterentwicklung<br />
der <strong>Hochschule</strong>n<br />
und den Ausbau an Studien -<br />
plätzen – insbesondere an Fachhochschulen<br />
– sicherstellt.<br />
2.2<br />
Hochschulautonomie<br />
und Deregulierung<br />
Die Landesregierung hat<br />
erkannt, dass verantwortliche<br />
Hochschulplanung ohne eine<br />
hinreichend große Hochschulautonomie<br />
nicht möglich ist.<br />
Daher wurden zeitgleich mit<br />
der Installierung des Instrumentes<br />
<strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan<br />
bislang staatliche Entscheidungsbefugnisse<br />
auf die Präsidien<br />
verlagert.<br />
Das am 1. September 2002 in<br />
Kraft getretene NHG überträgt<br />
die Organisationsautonomie<br />
auf die <strong>Hochschule</strong>n und eröffnet<br />
diesen damit einen weiten<br />
Gestaltungsrahmen.<br />
Innovation in Forschung und<br />
Lehre ist abhängig von erhöhter<br />
Leistungsfähigkeit der <strong>Hochschule</strong>n.<br />
Diese ist nur dann zu<br />
erreichen, wenn die institutionelle<br />
Eigenverantwortung der<br />
einzelnen <strong>Hochschule</strong> gestärkt<br />
wird.<br />
Die institutionelle Ausgestaltung<br />
der <strong>Hochschule</strong> muss ihr überlassen<br />
werden. Die Gewährleistung<br />
der Freiheit von Forschung<br />
und Lehre muss auch<br />
als eine Freiheit der Institution<br />
<strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan der FHH s. 7