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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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der Nachträge ist die Aktualisierung<br />

des Studienangebots. Seit<br />

Einführung des Hochschulpakts<br />

2020 (HP 2020) werden die<br />

diesbezüglichen Verhandlungsergebnisse<br />

hinsichtlich der Studienplätze<br />

für das geltende Jahr<br />

ebenfalls in den Nachtrag integriert.<br />

Der fünfte Nachtrag zu<br />

der aktuellen Zielvereinbarung<br />

2005 bis 2008 wurde nach<br />

Genehmigung durch das MWK<br />

im Juni 2008 unterzeichnet.<br />

Zwischen dem Präsidium der<br />

<strong>Hochschule</strong> und den Fakultäten<br />

sind die ersten Zielvereinbarungen<br />

für 2008 schon abgeschlossen<br />

worden, die jährlich<br />

fortzuschreiben sind. Auch mit<br />

der Verwaltung und den Zentralen<br />

Organisationseinheiten<br />

wird das Präsidium Zielverein -<br />

barungen abschließen.<br />

2.1.3<br />

Zukunftsvertrag<br />

Zwischen dem Land Niedersachsen<br />

vertreten durch den Minis -<br />

terpräsidenten, den Minister für<br />

Wissenschaft und Kultur, den<br />

Finanzminister und den Niedersächsischen<br />

<strong>Hochschule</strong>n (vertreten<br />

durch die Präsidentinnen<br />

und Präsidenten) wurde 2005<br />

ein Zukunftsvertrag mit einer<br />

Laufzeit bis zum Jahr 2010<br />

abgeschlossen.<br />

Mit diesem Vertrag besitzen die<br />

<strong>Hochschule</strong>n für den vereinbarten<br />

Zeitraum eine Planungssicherheit,<br />

auf die die <strong>Hochschule</strong>n<br />

ihre Entwicklungsplanungen<br />

aufbauen können. Zur Gewährleistung<br />

einer verlässlichen<br />

Planungsgrundlage ist es notwendig,<br />

einen Anschlussvertrag<br />

abzuschließen, der die zukünftige<br />

wissenschaftliche Weiterentwicklung<br />

der <strong>Hochschule</strong>n<br />

und den Ausbau an Studien -<br />

plätzen – insbesondere an Fachhochschulen<br />

– sicherstellt.<br />

2.2<br />

Hochschulautonomie<br />

und Deregulierung<br />

Die Landesregierung hat<br />

erkannt, dass verantwortliche<br />

Hochschulplanung ohne eine<br />

hinreichend große Hochschulautonomie<br />

nicht möglich ist.<br />

Daher wurden zeitgleich mit<br />

der Installierung des Instrumentes<br />

<strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan<br />

bislang staatliche Entscheidungsbefugnisse<br />

auf die Präsidien<br />

verlagert.<br />

Das am 1. September 2002 in<br />

Kraft getretene NHG überträgt<br />

die Organisationsautonomie<br />

auf die <strong>Hochschule</strong>n und eröffnet<br />

diesen damit einen weiten<br />

Gestaltungsrahmen.<br />

Innovation in Forschung und<br />

Lehre ist abhängig von erhöhter<br />

Leistungsfähigkeit der <strong>Hochschule</strong>n.<br />

Diese ist nur dann zu<br />

erreichen, wenn die institutionelle<br />

Eigenverantwortung der<br />

einzelnen <strong>Hochschule</strong> gestärkt<br />

wird.<br />

Die institutionelle Ausgestaltung<br />

der <strong>Hochschule</strong> muss ihr überlassen<br />

werden. Die Gewährleistung<br />

der Freiheit von Forschung<br />

und Lehre muss auch<br />

als eine Freiheit der Institution<br />

<strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan der FHH s. 7

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