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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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Verfahrensanweisung (VA)<br />

Fakultät III – Information, Medien und<br />

Design – Abt. DM<br />

5.01.06 KLS-PVPR-P1 VA Planung und Verwaltung von Prüfungen an der Fakultät III<br />

Diese VA gilt ab: 01.11.2010<br />

1. Ziel und Zweck:<br />

� Reibungslose Abwicklung von Prüfungen nach Maßgabe der jeweiligen<br />

Prüfungsordnungen<br />

� Möglichst optimale Prüfungsterminierung zur Förderung des erfolgreichen<br />

Studienverlaufs der Studierenden<br />

� Transparenz des Verfahrens für die Studierenden durch aktuelle und umfassende<br />

prüfungsbezogene organisatorische Informationen<br />

� Optimiertes Bescheinigungswesen aufgrund hochaktuellen Datenbestandes<br />

2. Geltungsbereich:<br />

Diese VA beschreibt das Vorgehen bei der Planung und Verwaltung von Prüfungen<br />

innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Abteilung Design und Medien der Fakultät<br />

III<br />

3. Beschreibung:<br />

Planung von Prüfungen:<br />

Prüfungen finden grundsätzlich sowohl semesterbegleitend (z. B. Referate,<br />

Hausarbeiten, Blockveranstaltungen) als auch in den für jedes Semester bekannt<br />

gegebenen Prüfungszeiträumen statt (Regelfall: Letzte drei Wochen der<br />

Vorlesungszeit). Der folgende Ablauf bezieht sich jeweils auf einen<br />

Prüfungszeitraum, wird also pro Prüfungszeitraum durchgeführt.<br />

I. Informationsgrundlagen zur Prüfungsplanung<br />

� Der/die Prüfungsplaner/in (Dekanat; Prüfungsausschuss) bittet alle Modulverantwortlichen<br />

und alle übrigen hauptamtlich Lehrenden Art/Form, Zeit und Ort der durchzuführenden<br />

Prüfungen mitzuteilen. Die Wünsche der Lehrbeauftragten sollen durch die zuständigen<br />

Modulverantwortlichen erfasst werden. Dies dient als Grundlage für die Erstellung des<br />

Prüfungsplans (II.) und für die Organisation des Verfahrens zur Prüfungsanmeldung der<br />

Studierenden(IV.)<br />

II. Erstellung des Prüfungsplans<br />

� Der/die Prüfungsplaner/in erstellt den Prüfungsplan. Er/Sie beachtet dabei alle<br />

Randbedingungen aus den jeweiligen Prüfungsordnungen, versucht eine möglichst günstige<br />

Konstellation für die Studierenden zu erreichen und berücksichtigt wenn möglich die Wünsche<br />

der Lehrenden.<br />

� Der/die Prüfungsplaner/in stimmt den Prüfungsplan ggf. in mehreren Iterationsschritten mit der<br />

Abt. IK ab.<br />

III. Veröffentlichung des Prüfungsplans<br />

Erstellt und inhaltlich geprüft: Freigabe: Dekan F III<br />

Datum: 01.10.2010 Name: Studiendekane<br />

DM<br />

Datum: 20.10.2010 Name: R. H.<br />

Änderungsdatum: Seite 1 von 2

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