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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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Verfahrensanweisung (VA)<br />

5.01.06 VA Planung und Verwaltung von Prüfungen<br />

Diese VA gilt ab:<br />

1. Ziel und Zweck:<br />

Erstellt und inhaltlich geprüft: Freigabe:<br />

Datum: 13.10.2010 Name: Josef von<br />

Helden<br />

Datum: Name:<br />

Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik<br />

− Reibungslose Abwicklung von Prüfungen gemäß der jeweiligen<br />

Prüfungsordnungen<br />

− Möglichst optimale Prüfungsterminierung zur Förderung des erfolgreichen<br />

Studienverlaufs der Studierenden<br />

2. Geltungsbereich:<br />

Diese VA beschreibt das Vorgehen bei der Planung und Verwaltung von Prüfungen<br />

innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik. Es<br />

bestehen Schnittstellen zu anderen Fakultäten, vor allen bei gemeinsamen<br />

Studiengängen und gemeinsam genutzten Ressourcen, z.B. Räumen.<br />

3. Beschreibung:<br />

Prüfungen finden grundsätzlich in den für jedes Semester bekannt gegebenen<br />

Prüfungszeiträumen statt. Der folgende Ablauf bezieht sich jeweils auf einen<br />

Prüfungszeitraum, wird also pro Prüfungszeitraum durchgeführt.<br />

I. Abfrage von Wünschen bzgl. der Prüfungen<br />

− Der/die Prüfungsplaner/in stellt eine Anfrage an alle Lehrenden bzgl. ihrer Wünsche für den<br />

kommenden Prüfungszeitraum.<br />

− Der/die Prüfungsplaner/in setzt eine Frist für den spätesten Eingang von Wünschen.<br />

II. Erstellung des Prüfungsplans<br />

− Der Prüfungsplan umfasst einen mit dem Prüfungsausschuss abgestimmten Teil der<br />

Prüfungen. Der/die Prüfungsplaner/in erstellt einen vorläufigen, taggenauen Prüfungsplan.<br />

Er/Sie beachtet dabei alle Randbedingungen aus den jeweiligen Prüfungsordnungen, versucht<br />

eine möglichst günstige Konstellation für die Studierenden der jeweiligen Semester zu<br />

erreichen und berücksichtigt wenn möglich die Wünsche der Lehrenden.<br />

− Der/die Prüfungsplaner/in stimmt den vorläufigen Prüfungsplan mit anderen beteiligten<br />

Fakultäten (bei gemeinsamen Studiengängen) ab.<br />

III. Anmeldung zu den Prüfungen<br />

− Die Prüfungen werden im zentralen Prüfungssystem HIS POS erfasst.<br />

− Die Studierenden haben drei Wochen die Möglichkeit, sich Online für die Prüfungen<br />

anzumelden. Nach Anmeldeschluss werden entsprechend der Anzahl angemeldeter<br />

Studierender Räume und Prüfungszeiten endgültig zugeordnet sowie Teilnehmerlisten für die<br />

einzelnen Prüfungen erstellt und an die Prüfer/innen weiterleitet. Der/die Prüfungsplaner/in<br />

stimmt den endgültigen Prüfungsplan mit anderen beteiligten Fakultäten bezüglich der<br />

gemeinsam genutzten Räume ab.<br />

Änderungsdatum: Seite 1 von 2<br />

akk:<strong>QM</strong>-SAkk:Fakultät<br />

IV:2_Entwicklung:auslieferung_20101025:VA_Planung_und_verwaltung_von_pruefungen_Fakultaet_IV.doc

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