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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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5. Ressourcen- und Maßnahmenplanung<br />

Die Realisierung der Hochschulziele ist aufgrund<br />

der eingangs beschriebenen Rahmenbedingungen<br />

nicht leicht und setzt ein gemeinsames<br />

Handeln von Präsidium, Fakultäten, Zentralen<br />

Einrichtungen und Verwaltung voraus.<br />

Durch die finanzielle Situation des Landeshaushalts<br />

ist zu befürchten, dass die Zuweisung des<br />

Landes an die <strong>Hochschule</strong>n keine wesentliche<br />

Steigerung erfahren wird. Die notwendige Profilbildung<br />

in Studium und Lehre und die Internationalisierung,<br />

die unverzichtbar sind, um die FHH<br />

wettbewerbsfähig zu halten, werden daher nur<br />

im Rahmen der Umverteilung der vorhandenen<br />

Ressourcen möglich sein.<br />

Zur Weiterentwicklung von Forschung und Entwicklung<br />

sowie des Weiterbildungsprofils müssen<br />

zunehmend neue Umsetzungs- und Finanzierungswege<br />

beschritten werden, die zum Einen durch<br />

zentrale Maßnahmen und hochschulinterne<br />

Förderprogramme der <strong>Hochschule</strong> unterstützt<br />

werden, zum Anderen aber auch weiterhin des<br />

besonderen Engagements der Professorinnen und<br />

Professoren bedürfen.<br />

<strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplan der FHH s. 30<br />

Die nachfolgende Ressourcen planung beschreibt<br />

die<br />

– Ziele, Grundsätze und Rahmenbedingungen<br />

der Ressourcenplanung der <strong>Hochschule</strong>,<br />

– Konsequenzen für Fakultäten, Einrichtungen<br />

und Verwaltung,<br />

– Möglichkeiten zur Sicherung der finanziellen<br />

Handlungsspielräume, u.a. durch die Ermittlung<br />

und Nutzung neuer Einnahmequellen.<br />

Im Bereich der Maßnahmenplanung werden zentrale<br />

Maßnahmen der nächsten Jahre festgelegt,<br />

die als Rahmenbedingungen für die Umsetzung<br />

dieses <strong>Hochschule</strong>ntwicklungsplans erforderlich<br />

sind. Letztlich ist die Zielerreichung jedoch von<br />

den künftigen Entwicklungen in den Fakultäten<br />

und Einrichtungen abhängig, die in Absprache<br />

mit dem Präsidium vereinbart wurden. Dazu sind<br />

in Kapitel 6 die künftigen Ziele und Entwicklungsplanungen<br />

der Fakultäten und sonstigen Einrichtungen<br />

dargelegt.

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