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QM-Handbuch - Hochschule Hannover

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Verfahrensanweisung (VA)<br />

5.01.02 VA Planung von Lehrveranstaltungen<br />

Diese VA gilt ab:<br />

1. Ziel und Zweck:<br />

− Planung von Lehrveranstaltungen<br />

− Abdeckung der Curricula der jeweiligen Studiengänge<br />

− Stundenplanung für das jeweilige Semester<br />

2. Geltungsbereich:<br />

Erstellt und inhaltlich geprüft: Freigabe:<br />

Datum: 13.10.2010 Name: Josef von<br />

Helden<br />

Datum: Name:<br />

Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik<br />

Diese VA beschreibt das Vorgehen bei der Planung von Lehrveranstaltungen<br />

innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik. Es<br />

bestehen Schnittstellen zu anderen Fakultäten, vor allen bei gemeinsamen<br />

Studiengängen und gemeinsam genutzten Ressourcen, z.B. Räumen.<br />

3. Beschreibung:<br />

Ausgangsbasis für die konkrete Planung von Lehrveranstaltungen sind<br />

− die Curricula der einzelnen Studiengänge (dokumentiert in der<br />

Prüfungsordnung)<br />

− die in der Regel für die einzelnen Studiengänge vorliegende und<br />

veröffentlichte Mehrsemesterplanung.<br />

Auf dieser Basis wird bei der konkreten Planung von Lehrveranstaltungen wie folgt<br />

vorgegangen:<br />

I. Planung der Lehrabdeckung<br />

− Der/die LV-Planer/in legt in Abstimmung mit der Gruppe der für Lehrinhalte zuständigen<br />

Personen (z.B. in Abteilungskonferenzen) die für seinen/ihren Zuständigkeitsbereich im<br />

kommenden Semester durchzuführenden Lehrveranstaltungen und eine Zuordnung von<br />

Lehrenden zu diesen Lehrveranstaltungen unter Berücksichtigung der LVVO und der<br />

Sicherstellung der Studierbarkeit der Programme fest. Die Mehrsemesterplanung wird um ein<br />

Semester fortgeschrieben.<br />

II. Abfrage von Wünschen bzgl. der Stundenplanung<br />

− Der/die Stundenplaner/in stellt eine Anfrage an alle Lehrenden in seinem/ihren<br />

Zuständigkeitsbereich bzgl. ihrer Terminwünsche für das kommende Semester.<br />

− Der/die Stundenplaner/in setzt eine Frist für den spätesten Eingang von Wünschen.<br />

II. Erstellung des Stundenplans<br />

− Der/die Stundenplaner/in erstellt auf der Basis des Ergebnisses aus Schritt I den Stundenplan<br />

für seinen/ihren Zuständigkeitsbereich. Er/Sie versucht eine möglichst günstige Konstellation<br />

für die Studierenden zu erreichen und berücksichtigt die Wünsche der Lehrenden soweit<br />

möglich.<br />

Änderungsdatum: Seite 1 von 1<br />

akk:<strong>QM</strong>-SAkk:Fakultät IV:2_Entwicklung:auslieferung_20101025:VA_planung_von_lehrveranstaltungen_Fakultaet_IV.doc

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