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EDUARD REUT-NICOLUSSI - Centro Documentazione Luserna

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Allegato II 209<br />

Nicolussi gemeinsam mit der Familie geflüchtet ist. Er hat Italien zwei<br />

Tage nach der Gattin und auf anderem Wege verlassen. Dazu kam es,<br />

da Nicolussi seit geraumer Zeit in Beziehung zu den Antifaschisten<br />

von Paris stand, genauer gesagt mit dem Aktionskomitee, das ihn<br />

durch einen aus Bozen gebürtigen Emissär hatte wissen lassen, dass<br />

die Antifaschisten bereit waren, mit den Deutschen Südtirols ein<br />

Abkommen zu schließen, um gemeinsam intensiv gegen Mussolini zu<br />

arbeiten. Abg. Nicolussi hatte geantwortet, dass es für den Abschluss<br />

eines solchen Abkommens erforderlich wäre zu wissen, ob sich die<br />

Antifaschisten den Forderungen der Deutschen, die Italien unterworfen<br />

waren, widersetzten. Das Aktionskomitee antwortete, dass die<br />

Antifaschisten im Kampf um die Freiheit diese den Deutschen gewiss<br />

nicht verwehrten und dass sie im Übrigen gewisse Angliederungen als<br />

für Italien schädlich hielten, da sie zu schädlichen irredentistischen<br />

Bewegungen in einer Nation führten, die eben dank des Grundsatzes<br />

der Nationalität entstanden war. Das Abkommen kam auf der genannten<br />

Grundlage zustande, d.h. die Antifaschisten erkannten den<br />

Deutschen das Recht auf Selbstbestimmung zu und verpflichteten sich,<br />

dieses Recht im Fall eines Sturzes der faschistischen Regierung zu verteidigen.<br />

Nicolussi sandte vor zwei Monaten sechstausend Lire an das<br />

Aktionskomitee für den Druck und die Verbreitung von deutschen<br />

irredentistischen Flugblättern. Aus seiner Flucht aus Italien schloss das<br />

Aktionskomitee, dass die italienische Regierung etwas von den<br />

Beziehungen zwischen den Emigranten und Nicolussi entdeckt hatte“.<br />

Rom, 28. Oktober 1927 (5. Jahr)<br />

DER ABTEILUNGSLEITER<br />

Der Politischen Polizei<br />

Innenministerium<br />

ALLGEMEINE DIREKTION FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT<br />

026887.A6<br />

30. 11. 927<br />

Betr.: Abschrift der Note des Königlichen Außenministeriums<br />

D.I.E. 28. November 1927, Nr. 261468/6419 betreffend Rechtsanwalt<br />

Reut-Nicolussi und Rudolf Riedl (Seine Note Nr. 441/026316 vom<br />

8. Nov. 1927 und folgende)

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