EDUARD REUT-NICOLUSSI - Centro Documentazione Luserna
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Allegato II 209<br />
Nicolussi gemeinsam mit der Familie geflüchtet ist. Er hat Italien zwei<br />
Tage nach der Gattin und auf anderem Wege verlassen. Dazu kam es,<br />
da Nicolussi seit geraumer Zeit in Beziehung zu den Antifaschisten<br />
von Paris stand, genauer gesagt mit dem Aktionskomitee, das ihn<br />
durch einen aus Bozen gebürtigen Emissär hatte wissen lassen, dass<br />
die Antifaschisten bereit waren, mit den Deutschen Südtirols ein<br />
Abkommen zu schließen, um gemeinsam intensiv gegen Mussolini zu<br />
arbeiten. Abg. Nicolussi hatte geantwortet, dass es für den Abschluss<br />
eines solchen Abkommens erforderlich wäre zu wissen, ob sich die<br />
Antifaschisten den Forderungen der Deutschen, die Italien unterworfen<br />
waren, widersetzten. Das Aktionskomitee antwortete, dass die<br />
Antifaschisten im Kampf um die Freiheit diese den Deutschen gewiss<br />
nicht verwehrten und dass sie im Übrigen gewisse Angliederungen als<br />
für Italien schädlich hielten, da sie zu schädlichen irredentistischen<br />
Bewegungen in einer Nation führten, die eben dank des Grundsatzes<br />
der Nationalität entstanden war. Das Abkommen kam auf der genannten<br />
Grundlage zustande, d.h. die Antifaschisten erkannten den<br />
Deutschen das Recht auf Selbstbestimmung zu und verpflichteten sich,<br />
dieses Recht im Fall eines Sturzes der faschistischen Regierung zu verteidigen.<br />
Nicolussi sandte vor zwei Monaten sechstausend Lire an das<br />
Aktionskomitee für den Druck und die Verbreitung von deutschen<br />
irredentistischen Flugblättern. Aus seiner Flucht aus Italien schloss das<br />
Aktionskomitee, dass die italienische Regierung etwas von den<br />
Beziehungen zwischen den Emigranten und Nicolussi entdeckt hatte“.<br />
Rom, 28. Oktober 1927 (5. Jahr)<br />
DER ABTEILUNGSLEITER<br />
Der Politischen Polizei<br />
Innenministerium<br />
ALLGEMEINE DIREKTION FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT<br />
026887.A6<br />
30. 11. 927<br />
Betr.: Abschrift der Note des Königlichen Außenministeriums<br />
D.I.E. 28. November 1927, Nr. 261468/6419 betreffend Rechtsanwalt<br />
Reut-Nicolussi und Rudolf Riedl (Seine Note Nr. 441/026316 vom<br />
8. Nov. 1927 und folgende)