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EDUARD REUT-NICOLUSSI - Centro Documentazione Luserna

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Allegato II 213<br />

Rechtsanwalt Reut-Nicolussi und Rudolf Riedl, protokolliert unter A6,<br />

Nr. 029409<br />

Das Original wurde dem Akt „Massima“ C 6-3, Staatsbürgerschaft,<br />

Angehörige nationaler Minderheiten etc. 1928 beigelegt.<br />

Expressnote nr. 204716 C<br />

AUßENMINISTERIUM<br />

STRENG VERTRAULICH<br />

KGL. LEGATION BELGRAD - WIEN<br />

KGL. BOTSCHAFT BERLIN<br />

KGL. KONSULAT MÜNCHEN<br />

Rom, am 27. 1. 1928<br />

Aktenzeichen: Italien 29-20<br />

Betr.: Angehörige nationaler Minderheiten, die die ausländische<br />

Staatsbürgerschaft annehmen<br />

Text: Beim Ausreiseversuch des bekannten früheren politisch<br />

Verbannten Rudolf Riedl und der kürzlich erfolgten Flucht ins<br />

Ausland des Bozner Anwalts Reut-Nicolussi konnte festgestellt werden,<br />

dass einigen fremdländischen Bürgern von der Bundesregierung<br />

die österreichische Staatsbürgerschaft gewährt wurde. Diese zwei<br />

typischen Fälle zeigen die Notwendigkeit der Einführung eines<br />

Kriteriums als Muster zur Lösung der Rechtsfrage, die sich aus der<br />

Doppelstaatsbürgerschaft ergibt, die bekannte antinationale und antifaschistische<br />

Elemente annehmen, die versuchen, eine besondere<br />

Rechtslage zu dem bloßen Zweck zu nutzen, sich den gerechten<br />

Strafen zu entziehen und ihre aufrührerische Propaganda mit geringerer<br />

Schwierigkeit fortzusetzen.<br />

Um diese Absichten zunichte zu machen, wurden folgende<br />

Bestimmungen erlassen, die den Präfekten des Reichs bereits auferlegt<br />

wurden:<br />

Jeder Angehörige einer nationalen Minderheit, der die<br />

Staatsbürgerschaft des Landes annimmt, das Ansprüche auf das<br />

Nationalgebiet erhebt, wird als unerwünschter Ausländer des Landes<br />

verwiesen. Alle, die sich bei Annahme der fremden Staatsbürgerschaft<br />

bereits im Ausland befinden, müssen zurückgewiesen werden, wenn sie

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