EDUARD REUT-NICOLUSSI - Centro Documentazione Luserna
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Allegato II 213<br />
Rechtsanwalt Reut-Nicolussi und Rudolf Riedl, protokolliert unter A6,<br />
Nr. 029409<br />
Das Original wurde dem Akt „Massima“ C 6-3, Staatsbürgerschaft,<br />
Angehörige nationaler Minderheiten etc. 1928 beigelegt.<br />
Expressnote nr. 204716 C<br />
AUßENMINISTERIUM<br />
STRENG VERTRAULICH<br />
KGL. LEGATION BELGRAD - WIEN<br />
KGL. BOTSCHAFT BERLIN<br />
KGL. KONSULAT MÜNCHEN<br />
Rom, am 27. 1. 1928<br />
Aktenzeichen: Italien 29-20<br />
Betr.: Angehörige nationaler Minderheiten, die die ausländische<br />
Staatsbürgerschaft annehmen<br />
Text: Beim Ausreiseversuch des bekannten früheren politisch<br />
Verbannten Rudolf Riedl und der kürzlich erfolgten Flucht ins<br />
Ausland des Bozner Anwalts Reut-Nicolussi konnte festgestellt werden,<br />
dass einigen fremdländischen Bürgern von der Bundesregierung<br />
die österreichische Staatsbürgerschaft gewährt wurde. Diese zwei<br />
typischen Fälle zeigen die Notwendigkeit der Einführung eines<br />
Kriteriums als Muster zur Lösung der Rechtsfrage, die sich aus der<br />
Doppelstaatsbürgerschaft ergibt, die bekannte antinationale und antifaschistische<br />
Elemente annehmen, die versuchen, eine besondere<br />
Rechtslage zu dem bloßen Zweck zu nutzen, sich den gerechten<br />
Strafen zu entziehen und ihre aufrührerische Propaganda mit geringerer<br />
Schwierigkeit fortzusetzen.<br />
Um diese Absichten zunichte zu machen, wurden folgende<br />
Bestimmungen erlassen, die den Präfekten des Reichs bereits auferlegt<br />
wurden:<br />
Jeder Angehörige einer nationalen Minderheit, der die<br />
Staatsbürgerschaft des Landes annimmt, das Ansprüche auf das<br />
Nationalgebiet erhebt, wird als unerwünschter Ausländer des Landes<br />
verwiesen. Alle, die sich bei Annahme der fremden Staatsbürgerschaft<br />
bereits im Ausland befinden, müssen zurückgewiesen werden, wenn sie