EDUARD REUT-NICOLUSSI - Centro Documentazione Luserna
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Il Contesto Storico 23<br />
Hinsichtlich der ersten Phase der faschistischen Ausrichtung Südtirols<br />
sei auf einige bedeutungsvolle Ereignisse hingewiesen und zu dem<br />
Zweck wörtlich die Rede des Abg. Sandro Schmid wiedergegeben, die er<br />
anlässlich der Debatte zum Gesetzentwurf für die ladinischen, fersentalerischen<br />
und zimbrischen Sprachminderheiten am 6.3.1997 in der<br />
Kammer hielt.<br />
Mit einem Dekret der faschistischen Regierung vom 29. März 1923<br />
wurden alle Namen deutscher Ortschaften von Amts wegen durch italienische<br />
Namen ersetzt, die oft frei erfunden oder schlecht übersetzt waren.<br />
Im Anschluss an ein weiteres Dekret vom 3. August 1923 standen<br />
auf die Verwendung der Wörter „Südtirol“ und „Deutschtirol“ schwere<br />
Geldstrafen; alle mussten „Alto Adige“ und „altoatesini“ sagen,<br />
auch wenn viele noch kein Wort Italienisch sprachen.<br />
Ein neues Dekret vom 3. September 1923 erklärte die Alpenvereine<br />
und -klubs, die nicht dem Club Alpino Italiano (Cai) angehörten, für<br />
gesetzeswidrig. Die Güter der Alpenvereine und Schutzhütten (oft von<br />
Deutschen erbaut und deren Eigentum) wurden beschlagnahmt und<br />
Italienern und Faschisten überlassen. Kein Sport- oder Turnverein war<br />
gestattet, wenn er nicht von der faschistischen Partei kontrolliert<br />
wurde.<br />
Ein königliches Dekret vom 28. Oktober 1923 verbot den Gebrauch<br />
der deutschen Sprache auf allen Plakaten, Ankündigungen,<br />
Hinweistafeln, Tabellen, Anschlägen, Titeln, Katalogen, Zeitplänen<br />
und direkten Aufschriften oder solchen, die für die Öffentlichkeit<br />
bestimmt oder ihr zugänglich waren. Diese Dokumente durften nur in<br />
italienischer Sprache verfasst werden; ebenso Fotografien, Postkarten,<br />
Landkarten, Fremdenführer, Zeitpläne und Straßenschilder jeder Art<br />
durften nur Namen in italienischer Sprache aufweisen.<br />
Nach dem 28. Oktober 1923 war keine Inschrift in deutscher<br />
Sprache auf den Sargdeckeln und Grabsteinen mehr gestattet; sogar<br />
Tauf- und Familiennamen mussten auf Italienisch übersetzt werden,<br />
selbst wenn sie unübersetzbar waren. Die Namen der Berge und Täler<br />
mussten italienisch werden und durften nur in dieser Sprache<br />
gebraucht werden.<br />
Ab 1. Oktober 1924 erging mit einem Dekret der Befehl, dass der<br />
Unterricht in allen Kindergärten, die ganz oder zum Teil von Kindern<br />
deutscher Sprache besucht wurden, nur in italienischer Sprache erfolgen<br />
durfte.