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EDUARD REUT-NICOLUSSI - Centro Documentazione Luserna

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Il Contesto Storico 23<br />

Hinsichtlich der ersten Phase der faschistischen Ausrichtung Südtirols<br />

sei auf einige bedeutungsvolle Ereignisse hingewiesen und zu dem<br />

Zweck wörtlich die Rede des Abg. Sandro Schmid wiedergegeben, die er<br />

anlässlich der Debatte zum Gesetzentwurf für die ladinischen, fersentalerischen<br />

und zimbrischen Sprachminderheiten am 6.3.1997 in der<br />

Kammer hielt.<br />

Mit einem Dekret der faschistischen Regierung vom 29. März 1923<br />

wurden alle Namen deutscher Ortschaften von Amts wegen durch italienische<br />

Namen ersetzt, die oft frei erfunden oder schlecht übersetzt waren.<br />

Im Anschluss an ein weiteres Dekret vom 3. August 1923 standen<br />

auf die Verwendung der Wörter „Südtirol“ und „Deutschtirol“ schwere<br />

Geldstrafen; alle mussten „Alto Adige“ und „altoatesini“ sagen,<br />

auch wenn viele noch kein Wort Italienisch sprachen.<br />

Ein neues Dekret vom 3. September 1923 erklärte die Alpenvereine<br />

und -klubs, die nicht dem Club Alpino Italiano (Cai) angehörten, für<br />

gesetzeswidrig. Die Güter der Alpenvereine und Schutzhütten (oft von<br />

Deutschen erbaut und deren Eigentum) wurden beschlagnahmt und<br />

Italienern und Faschisten überlassen. Kein Sport- oder Turnverein war<br />

gestattet, wenn er nicht von der faschistischen Partei kontrolliert<br />

wurde.<br />

Ein königliches Dekret vom 28. Oktober 1923 verbot den Gebrauch<br />

der deutschen Sprache auf allen Plakaten, Ankündigungen,<br />

Hinweistafeln, Tabellen, Anschlägen, Titeln, Katalogen, Zeitplänen<br />

und direkten Aufschriften oder solchen, die für die Öffentlichkeit<br />

bestimmt oder ihr zugänglich waren. Diese Dokumente durften nur in<br />

italienischer Sprache verfasst werden; ebenso Fotografien, Postkarten,<br />

Landkarten, Fremdenführer, Zeitpläne und Straßenschilder jeder Art<br />

durften nur Namen in italienischer Sprache aufweisen.<br />

Nach dem 28. Oktober 1923 war keine Inschrift in deutscher<br />

Sprache auf den Sargdeckeln und Grabsteinen mehr gestattet; sogar<br />

Tauf- und Familiennamen mussten auf Italienisch übersetzt werden,<br />

selbst wenn sie unübersetzbar waren. Die Namen der Berge und Täler<br />

mussten italienisch werden und durften nur in dieser Sprache<br />

gebraucht werden.<br />

Ab 1. Oktober 1924 erging mit einem Dekret der Befehl, dass der<br />

Unterricht in allen Kindergärten, die ganz oder zum Teil von Kindern<br />

deutscher Sprache besucht wurden, nur in italienischer Sprache erfolgen<br />

durfte.

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