Entwicklung eines Kollaborationsnetzwerkes - Bergische Universität ...
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6.2.3. Vorzeitiger Rollback bereits eliminierter Kandidaten<br />
Die bisher beschriebenen Entscheidungen bezüglich <strong>eines</strong> Rollbacks eliminierter Kandidaten<br />
und/oder <strong>eines</strong> Verfahrensabbruchs beziehen sich lediglich auf die Situation, dass die gewünschte<br />
Zielmenge bereits erreicht oder unterschritten wurde, bevor alle Kriterien verarbeitet wurden.<br />
Der Rollback einiger Kandidaten kann jedoch bereits bevor erreicht wird sinnvoll sein, wenn<br />
durch einen Reduktionsschritt viele Kandidaten eliminiert werden, deren Potentiale bezüglich guter<br />
Gesamtwertigkeiten eigentlich hoch wären.<br />
Je geringer der Anteil bereits verarbeiteter Kriteriengewichte (∑<br />
aller Kriteriengewichte (∑<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
) bezogen auf die Gesamtheit<br />
) ist, desto höher ist das Potential jedes einzelnen Kandidaten, trotz<br />
temporär schlechter Wertigkeit eine gute Gesamtwertigkeit zu besitzen. Demnach erscheint es<br />
besonders im frühen Stadium als ratsam, einen Teil der eliminierten Kandidaten <strong>eines</strong><br />
Reduktionsschrittes für die Durchführung des nächsten Reduktionsschrittes zurückzuholen.<br />
In Bezug auf die Auswirkungen auf die Qualität sowie den Aufwand wurden für das<br />
Reduktionsverfahren folgende Methoden zur Rollbackentscheidung untersucht:<br />
Version 1: Es findet nur eine Aufstockung statt, wenn die Zielmenge erreicht oder<br />
unterschritten wird, obwohl noch Kriterien ausstehen oder gegebenenfalls wenn keine Kriterien<br />
mehr ausstehen, jedoch unterschritten wird.<br />
Version 2: Neben den in Version 1 definierten Aufstockungen findet ebenfalls eine Aufstockung<br />
statt, wenn die Zielmenge noch nicht erreicht wurde, die Summe der verarbeiteten<br />
Kriteriengewichte jedoch geringer als 50 % der Gesamtheit aller Kriteriengewichte beträgt.<br />
Version 3: Neben den in Version 1 definierten Aufstockungen findet ebenfalls eine Aufstockung<br />
statt, wenn durch den letzten Reduktionsschritt eine erhebliche Menge an Kandidaten eliminiert<br />
wurde. Ob die Menge an eliminierten Kandidaten als erheblich gilt, wird durch die LDR (Lower<br />
Deviation Rate) festgelegt (siehe auch Abschnitt 6.5.2). Eine Aufstockung findet statt, wenn die<br />
Outputmenge <strong>eines</strong> Reduktionschrittes kleiner oder gleich dem Produkt aus LDR und der<br />
Inputmenge ist ( ∙ ).<br />
Der Rollback von Kandidaten, bevor erreicht oder unterschritten wurde, wird im Folgenden auch<br />
als Entscheidung bezeichnet.<br />
6.2.4. Vorzeitiger Abbruch der inkrementellen Reduktion auf Basis des<br />
Einzelkriterienvergleiches und der Entscheidungsheuristik IR A‐E<br />
Sofern die Stabilität der anhand der Heuristik erzielten Qualität gewährleistet ist, kann der Aufwand<br />
des Verfahrens durch einen frühzeitigen Abbruch des Verfahrens reduziert werden. Ein frühzeitiger<br />
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