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Deutsche Übersetzung des Buches The Art and ... - Gruppen.tu-bs.de

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erstmals alle Funkübertragungen unter gesetzliche Regelung stellte. (Die Rechtsprechung<br />

war zu <strong>de</strong>r Zeit zu <strong>de</strong>m Schluß gekommen, daß <strong>de</strong>r Kongreß, <strong>de</strong>r<br />

sich bis dahin eher nur um grenzüberschreiten<strong>de</strong> Funkaktivitäten gekümmert<br />

hatte, die Macht haben sollte, auch <strong>de</strong>n Funk innerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>staaten zu<br />

regeln.) Damit waren die Tage <strong>de</strong>r kleinen unlizenzierten Stationen gezählt.<br />

1927: Einführung spezieller Stations-Lizenzen. Die Amateur-Lizenz ersten Gra<strong><strong>de</strong>s</strong><br />

wur<strong>de</strong> in “Amateur-Klasse” umbenannt und aus <strong>de</strong>r Amateur-Lizenz zweiten<br />

Gra<strong><strong>de</strong>s</strong> wur<strong>de</strong> die “zeitweilige Amateur-Lizenz”, die eine Gültigkeitsdauer<br />

von nur einem Jahr hatte und dann jeweils erneuert wer<strong>de</strong>n mußte. 1928: die<br />

“Spezial”-Lizenzen wur<strong>de</strong>n leicht abgeän<strong>de</strong>rt und nunmehr als “Extra First<br />

Class” bezeichnet. 1929: das 20-Meter-B<strong>and</strong> wur<strong>de</strong> für die Betrie<strong>bs</strong>art Telefonie<br />

freigegeben und die “Extra First Class”-Urkun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Vermerk “unbegrenzte<br />

Sprechfunk-Privilegien” für dieses B<strong>and</strong> versehen. 1932: Die “Extra<br />

First Class” hieß ab jetzt Klasse A, die “Amateur-Klasse” hieß Klasse B und<br />

die zeitlich befristete Klasse wur<strong>de</strong> zur neuen Klasse C-Lizenz. Für alle Klassen<br />

war ein Telegrafie-Tempo von 10 WpM gefor<strong>de</strong>rt.<br />

Die Zulassungs-Urkun<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Funker und seine Funkstation waren gemeinsam<br />

auf einer kleinen Karte im Brieftaschen-Format untergebracht. Diese<br />

1929 eingeführte Karte erhielten alle Funkamateure, sofern sie über eine min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens<br />

einjährige Funk-Erfahrung verfügten und sich einer zusätzlichen Sprechfunk-Prüfung<br />

unterzogen hatten. Ihnen war damit nun auch <strong>de</strong>r Sprechfunk-<br />

Verkehr im 75-Meter-B<strong>and</strong> erlaubt.<br />

Die Jahre ab 1933<br />

Nach<strong>de</strong>m 1933 die Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>-Funk-Kommission (Fe<strong>de</strong>ral Radio Commission, FRC)<br />

gebil<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n war, wur<strong>de</strong>n sämtliche Belange <strong><strong>de</strong>s</strong> Amateurfunks neu geregelt:<br />

die bis dahin separaten Lizenzen für <strong>de</strong>n Funker und seine Funkstation<br />

wur<strong>de</strong>n zu einer einzelnen Genehmigungskarte zusammengefaßt (wie<strong>de</strong>rum im<br />

Brieftaschen-Format), die jeweils drei Jahre gültig war. “Extra First Class”-<br />

Lizenzen wur<strong>de</strong>n nicht mehr ausgegeben. Für die Klassen A, B und C war<br />

eine einheitliche Morse-Geschwindigkeit von 10 WpM verlangt. Für die (fortgeschrittene)<br />

Klasse A war min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens ein Jahr Funkerfahrung Voraussetzung,<br />

weiterhin das Ablegen eines schriftlichen Examens über <strong>The</strong>orie und gesetzliche<br />

Vorschriften von Telegrafie- und Sprechfunk. Die Genehmigung umfaßte<br />

insbeson<strong>de</strong>re auch die Telefonie auf 20 und 75 Meter. Eine Verlängerung <strong>de</strong>r<br />

Gültigkeit mußte jeweils beantragt wer<strong>de</strong>n. Der (allgemeinen) Klasse B blieben<br />

die Exklusiv-Rechte <strong>de</strong>r A-Klasse für <strong>de</strong>n Sprechfunk verwehrt. Die Prüfung<br />

enthielt entsprechend weniger Fragen zur Telefonie und mußte außer<strong>de</strong>m nach<br />

Ablauf <strong>de</strong>r drei Jahre erneut abgelegt wer<strong>de</strong>n. Die Klasse C-Genehmigung war<br />

ebenfalls zeitlich begrenzt gültig und für diejenigen Funkamateure gedacht, die<br />

mehr als 125 Meilen von einer Prüfungsstelle <strong>de</strong>r FRC entfernt wohnten. Diese<br />

Prüfungsstellen wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel von einem Klasse A o<strong>de</strong>r B-Amateur<br />

geführt. Der einzige Unterschied zwischen <strong>de</strong>n Klassen B und C war, daß die<br />

Examensbögen <strong>de</strong>r C-Klasse per Post eingeschickt wer<strong>de</strong>n konnten. 1936 wur<strong>de</strong><br />

für alle Klassen das gefor<strong>de</strong>rte Morse-Tempo von 10 auf 13 WpM erhöht.<br />

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