Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas
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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />
IZA, DIW Berlin, infas<br />
Variablen. Zum an<strong>der</strong>en enthält die IEB nicht alle potentiellen <strong>Evaluation</strong>skriterien in<br />
<strong>der</strong> nötigen Aktualität. Merkmale, von denen angenommen werden muss, dass sie<br />
einen wichtigen Einfluss auf das Arbeitssuchverhalten und den <strong>Maßnahmen</strong>erfolg<br />
ausüben, sind in den IEB-Daten nicht o<strong>der</strong> nur mit eingeschränkter Aussagefähigkeit<br />
vorhanden. Dazu gehören beispielsweise Informationen zum Haushaltskontext, Qualifikation,<br />
gesundheitliche Beeinträchtigungen, Suchintensität und Gründe für den<br />
Eintritt <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit. Auch Arbeitszeitinformationen sind in den vorhandenen<br />
Daten nur un<strong>zur</strong>eichend abgebildet, was beispielsweise eine Unterscheidung zwischen<br />
Vollzeit- und Teilzeit-Arbeitsverhältnissen beeinträchtigt.<br />
Aus <strong>der</strong> IEB-Grundgesamtheit wurden unter Berücksichtigung von bestimmten Filterbedingungen<br />
quartalsweise Stichproben <strong>zur</strong> Teilnahme an einer FbW („Referenz-<br />
FbW“) durch die Abteilung IT und Informationsmanagement des IAB (ITM) gezogen.<br />
Folgende Filter wurden durch die ITM gesetzt: Die Dauer <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit vor Beginn<br />
<strong>der</strong> FbW-Maßnahme muss größer Null sein, das Alter <strong>der</strong> zu ziehenden Personen<br />
liegt zwischen 17 und 65 Jahren, Informationen zum Strategietyp <strong>der</strong> Arbeitsmarktregion<br />
müssen gültig sein und <strong>der</strong> FbW-Maßnahmetyp muss definiert sein.<br />
Jede Person wird pro Quartal nur einmal gezogen. Mehrfacheintritte einer Person in<br />
eine FbW-Maßnahme innerhalb eines Quartals werden damit nicht berücksichtigt.<br />
Der Ausschluss von Fällen durch die Anwendung <strong>der</strong> Filterbedingungen ist marginal,<br />
so dass die gezogenen Stichproben als repräsentativ betrachtet werden können.<br />
Zur quantitativen Wirkungsanalyse steht damit eine Datenbasis <strong>zur</strong> Verfügung, die<br />
allein auf den IEB-Daten beruht (im Folgenden: „Verwaltungsdaten <strong>der</strong> BA“). Für eine<br />
per Zufallsauswahl generierte Substichprobe aus <strong>der</strong> durch die ITM <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellten IEB-Stichprobe wurde eine Zusatzbefragung durchgeführt, so dass eine<br />
zweite Datenquelle mit tiefer gehenden Informationen <strong>zur</strong> FbW-<strong>Evaluation</strong> genutzt<br />
werden kann (im Folgenden: „Daten <strong>der</strong> Zusatzbefragung“).<br />
6.2.1 Verwaltungsdaten <strong>der</strong> BA<br />
Die Stichprobe war hinreichend groß zu dimensionieren, um <strong>der</strong> Heterogenität nach<br />
Maßnahmetypen sowie nach Teilnehmern und ihrem regionalen Umfeld adäquat<br />
Rechnung tragen zu können. Pro Maßnahmetyp und Beobachtungsjahr wurde eine<br />
Zahl von ca. 1.100 Teilnehmern als ausreichend festgelegt, um belastbare Ergebnisse<br />
erzielen zu können. Da sich die wirkungsrelevanten Gesetzesän<strong>der</strong>ungen in mehreren<br />
zeitlichen Stufen von Januar 2002 (JobAQTIV) bis Januar 2005 erstrecken,<br />
startet <strong>der</strong> Beobachtungszeitraum bereits im Januar 2000, um eine ausreichend<br />
große Vorreform-Referenz zu gewährleisten. Damit umfasst <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Berichtslegung<br />
verfügbare Beobachtungszeitraum insgesamt 22 Quartale. Aus zwei Gründen gehen<br />
in die Analysen auf Basis <strong>der</strong> administrativen Daten jedoch nur 20 Quartale ein.<br />
Erstens interveniert ab dem 01. Januar 2005 in den Quartalen 21 und 22 die Hartz<br />
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