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Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas

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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />

IZA, DIW Berlin, infas<br />

Variablen. Zum an<strong>der</strong>en enthält die IEB nicht alle potentiellen <strong>Evaluation</strong>skriterien in<br />

<strong>der</strong> nötigen Aktualität. Merkmale, von denen angenommen werden muss, dass sie<br />

einen wichtigen Einfluss auf das Arbeitssuchverhalten und den <strong>Maßnahmen</strong>erfolg<br />

ausüben, sind in den IEB-Daten nicht o<strong>der</strong> nur mit eingeschränkter Aussagefähigkeit<br />

vorhanden. Dazu gehören beispielsweise Informationen zum Haushaltskontext, Qualifikation,<br />

gesundheitliche Beeinträchtigungen, Suchintensität und Gründe für den<br />

Eintritt <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit. Auch Arbeitszeitinformationen sind in den vorhandenen<br />

Daten nur un<strong>zur</strong>eichend abgebildet, was beispielsweise eine Unterscheidung zwischen<br />

Vollzeit- und Teilzeit-Arbeitsverhältnissen beeinträchtigt.<br />

Aus <strong>der</strong> IEB-Grundgesamtheit wurden unter Berücksichtigung von bestimmten Filterbedingungen<br />

quartalsweise Stichproben <strong>zur</strong> Teilnahme an einer FbW („Referenz-<br />

FbW“) durch die Abteilung IT und Informationsmanagement des IAB (ITM) gezogen.<br />

Folgende Filter wurden durch die ITM gesetzt: Die Dauer <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit vor Beginn<br />

<strong>der</strong> FbW-Maßnahme muss größer Null sein, das Alter <strong>der</strong> zu ziehenden Personen<br />

liegt zwischen 17 und 65 Jahren, Informationen zum Strategietyp <strong>der</strong> Arbeitsmarktregion<br />

müssen gültig sein und <strong>der</strong> FbW-Maßnahmetyp muss definiert sein.<br />

Jede Person wird pro Quartal nur einmal gezogen. Mehrfacheintritte einer Person in<br />

eine FbW-Maßnahme innerhalb eines Quartals werden damit nicht berücksichtigt.<br />

Der Ausschluss von Fällen durch die Anwendung <strong>der</strong> Filterbedingungen ist marginal,<br />

so dass die gezogenen Stichproben als repräsentativ betrachtet werden können.<br />

Zur quantitativen Wirkungsanalyse steht damit eine Datenbasis <strong>zur</strong> Verfügung, die<br />

allein auf den IEB-Daten beruht (im Folgenden: „Verwaltungsdaten <strong>der</strong> BA“). Für eine<br />

per Zufallsauswahl generierte Substichprobe aus <strong>der</strong> durch die ITM <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellten IEB-Stichprobe wurde eine Zusatzbefragung durchgeführt, so dass eine<br />

zweite Datenquelle mit tiefer gehenden Informationen <strong>zur</strong> FbW-<strong>Evaluation</strong> genutzt<br />

werden kann (im Folgenden: „Daten <strong>der</strong> Zusatzbefragung“).<br />

6.2.1 Verwaltungsdaten <strong>der</strong> BA<br />

Die Stichprobe war hinreichend groß zu dimensionieren, um <strong>der</strong> Heterogenität nach<br />

Maßnahmetypen sowie nach Teilnehmern und ihrem regionalen Umfeld adäquat<br />

Rechnung tragen zu können. Pro Maßnahmetyp und Beobachtungsjahr wurde eine<br />

Zahl von ca. 1.100 Teilnehmern als ausreichend festgelegt, um belastbare Ergebnisse<br />

erzielen zu können. Da sich die wirkungsrelevanten Gesetzesän<strong>der</strong>ungen in mehreren<br />

zeitlichen Stufen von Januar 2002 (JobAQTIV) bis Januar 2005 erstrecken,<br />

startet <strong>der</strong> Beobachtungszeitraum bereits im Januar 2000, um eine ausreichend<br />

große Vorreform-Referenz zu gewährleisten. Damit umfasst <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Berichtslegung<br />

verfügbare Beobachtungszeitraum insgesamt 22 Quartale. Aus zwei Gründen gehen<br />

in die Analysen auf Basis <strong>der</strong> administrativen Daten jedoch nur 20 Quartale ein.<br />

Erstens interveniert ab dem 01. Januar 2005 in den Quartalen 21 und 22 die Hartz<br />

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