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Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas

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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />

IZA, DIW Berlin, infas<br />

2 Die Reform <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung<br />

2.1 Chronologie <strong>der</strong> Reformschritte<br />

Das Ziel <strong>der</strong> Neuausrichtung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung liegt in<br />

einer verbesserten Integration zu för<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

Dieses Ziel soll durch breite Qualitätssteigerungen bei Weiterbildungsmaßnahmen<br />

und <strong>der</strong>en Rahmenbedingungen erreicht werden. Außerdem wurde <strong>der</strong> Bildungsgutschein<br />

als neues Instrument <strong>der</strong> Allokation von För<strong>der</strong>berechtigten und Anbietern<br />

von geför<strong>der</strong>ten <strong>Maßnahmen</strong> eingeführt. Der Gesetzgeber strebt mit <strong>der</strong> Neuausrichtung<br />

eine engere Verzahnung von Weiterbildung und Vermittlung an. Dies<br />

schließt die För<strong>der</strong>ung von mehr Eigenverantwortung potenzieller <strong>Maßnahmen</strong>teilnehmen<strong>der</strong><br />

durch Wahlfreiheit unter den Weiterbildungseinrichtungen ein, ferner ein<br />

verstärktes Qualitätsmanagement durch Zertifizierung <strong>der</strong> Weiterbildungseinrichtungen<br />

und –maßnahmen sowie eine bessere Qualitätskontrolle durch Wettbewerb<br />

unter den Weiterbildungseinrichtungen. Die gesetzlichen Grundlagen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

beruflicher Weiterbildung haben damit vielfache Än<strong>der</strong>ungen erfahren.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> Hartz-Reformen vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen betreffen den Zugang<br />

<strong>zur</strong> Maßnahme wie auch den Leistungsbezug und wurden in verschiedenen<br />

Stufen zwischen Anfang 2003 und Anfang 2005 wirksam.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> für die Evaluierung <strong>der</strong> Reformen vorgesehenen Referenzphase 2000<br />

bis 2002 trat das Job-AQTIV-Gesetz in Kraft. Das zum 01.01.2002 eingeführte Gesetz<br />

betraf auch Regelungen zum Unterhaltsgeld <strong>der</strong> FbW. Eine empirische Bedeutung<br />

für die FbW-<strong>Maßnahmen</strong>wirkung ist insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Einführung<br />

einer Anrechnung des Restarbeitslosengeldanspruchs auf das Anschlussunterhaltsgeld<br />

zu vermuten (vgl. Abschnitt 2.4).<br />

Der größte Einschnitt erfolgte Anfang des Jahres 2003 mit <strong>der</strong> Reorganisation des<br />

Zugangs in FbW-<strong>Maßnahmen</strong> durch die gesetzliche Einführung von Bildungsgutscheinen<br />

sowie die Einführung eines neuen Qualitätsmanagements im Zuge <strong>der</strong><br />

Verwaltungsreform <strong>der</strong> BA.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> übergangslosen Einführung von Bildungsgutscheinen kam es in den<br />

ersten beiden Monaten des Jahres 2003 de facto zu einer parallelen Zugangspraxis<br />

in FbW-<strong>Maßnahmen</strong>. In dieser Zeit liefen sowohl FbW-<strong>Maßnahmen</strong> nach <strong>der</strong> alten<br />

Zuweisungspraxis, die noch in 2002 genehmigt worden waren, als auch FbW-<br />

<strong>Maßnahmen</strong> nach <strong>der</strong> neuen Vergabepraxis per Bildungsgutschein an. Die offizielle<br />

Übergangsregelung zum Bildungsgutschein lautete: „Teilnehmer, die bis zum<br />

31.12.2002 beraten wurden und <strong>der</strong>en Teilnahme an einer Maßnahme zugestimmt<br />

wurde, erhalten keinen Bildungsgutschein, wenn sie bis zum 28.02.2003 in die Maß-<br />

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