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Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas

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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />

IZA, DIW Berlin, infas<br />

Vergleicht man das För<strong>der</strong>spektrum im Rahmen des § 216b SGB III mit jenem Kranz<br />

an Leistungen, welche die Agenturen für Transfermaßnahmen nach § 216a angegeben<br />

haben (vgl. oben Übersicht 9.2-4) so zeigt sich ein ähnliches Profil <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung von Maßnahmearten: Kurzfristige <strong>Maßnahmen</strong> (Kurzqualifizierung),<br />

Leistungsfeststellungs-Profiling und Bewerberhilfen bei <strong>der</strong> Stellensuche haben<br />

jeweils das höchste Gewicht. Im Rahmen <strong>der</strong> TransferKug-För<strong>der</strong>ung kommt<br />

arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungen dabei ein vergleichsweise höheres Gewicht<br />

zu.<br />

Ein vergleichbarer Umriss zwischen beiden För<strong>der</strong>arten ist auch im Hinblick auf<br />

<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> Qualität deutlich, wie sie durch die Arbeitsverwaltung<br />

seit 2004 durchgeführt wurden. Wie<strong>der</strong>um haben auch bei <strong>der</strong> TransferKug-För<strong>der</strong>ung<br />

die zeitnahe Verarbeitung <strong>der</strong> gesetzlich gefor<strong>der</strong>ten Berichte (mit 70 Prozent),<br />

Gespräche und Arbeitstreffen mit den durchführenden Dritten (d.h. mit BeE o<strong>der</strong><br />

Transferanbietern) zu 64 Prozent sowie Verbleibsuntersuchungen (zu 52 Prozent)<br />

den höchsten Stellenwert.<br />

Eine Überprüfung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> <strong>Maßnahmen</strong> im Hinblick auf Prozesse, Methoden<br />

und Inhalte vor Ort erfolgte nur lediglich bei 30 Prozent <strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Agenturen<br />

nach 2004, regelmäßige Kontrollen vor Ort gar nur bei 20 Prozent <strong>der</strong> Agenturen.<br />

Offenbar ist es zudem gar keine Praxis <strong>der</strong> Agenturen, auch Berichte zu<br />

for<strong>der</strong>n, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Grundlegende Aussagen<br />

<strong>der</strong> Agenturen zu mangelnden Prüfmöglichkeiten bei <strong>der</strong> Durchführung von<br />

Transfermaßnahmen bzw. bei <strong>der</strong> Durchführung von Beschäftigungen auf Basis von<br />

TransferKuG werden hiermit erneut unterstrichen.<br />

Mit Blick auf die operative Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen auf Basis<br />

des TransferKuG-Bezugs – d.h. während des Leistungsbezugs - haben die Agenturen<br />

offenbar wenig Einsichtsmöglichkeiten in die konkreten Verfahrens- und Vorgehensweisen<br />

vor Ort, in den BeE bzw. in die Praxis von Transferanbietern. Ob <strong>der</strong><br />

Aspekt mangeln<strong>der</strong> personeller Kapazitäten <strong>der</strong> Agenturen dabei tatsächlich eine<br />

ausschlaggebende Rolle spielt, wie Vertreter <strong>der</strong> Transfergesellschaften/BeE ins<br />

Feld führen, ist auf Basis <strong>der</strong> in dieser Studie vorliegenden Informationen schwer<br />

feststellbar.<br />

Wenigstens gaben die Agenturvertreter im Rahmen <strong>der</strong> qualitativen Expertenbefragung<br />

an, dass bei <strong>der</strong> Vorlage <strong>der</strong> jeweils zum Stichtag 30. Juni und 31. Dezember<br />

eines Jahres zu übermittelnden Berichte <strong>zur</strong> Mittelverwendung (mit Überleitung von<br />

Daten über die Struktur <strong>der</strong> betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit, <strong>der</strong> Zahl<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer sowie mit Angaben über die Altersstruktur und Integrationsquote<br />

<strong>der</strong> Bezieher von Transferkurzarbeitergeld) keine operativen Probleme bestehen.<br />

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