Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas
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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />
IZA, DIW Berlin, infas<br />
weitere Gratwan<strong>der</strong>ung im Regelwerk von FbW bedeute. Es gebe durchaus<br />
schulisch ungelernte Jugendliche, die in <strong>der</strong> Lage seien, eine Ausbildung zu durchlaufen,<br />
die durch kurze Bildungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger<br />
werden könnten. Dabei denke man auch an FbW. In solchen Fällen seien längere<br />
qualifizierende <strong>Maßnahmen</strong> notwendig, die man bei geeigneten Bewerbern unter<br />
Umständen anbieten könne.<br />
5.18 Ausgabekriterien und 70%-Regel in den ARGEn<br />
Die Darlegungen in den ARGEn machen eine Reihe von Schwierigkeiten bei <strong>der</strong><br />
Ausgabepraxis von Bildungsgutscheinen in den Arbeitsgemeinschaften deutlich. Entscheidungen<br />
über die Vergabe werden in den ARGEn in <strong>der</strong> Regel im Rahmen <strong>der</strong><br />
Einglie<strong>der</strong>ungsvereinbarungen getroffen. Dabei zeige die bisherige Praxis, dass ganz<br />
unterschiedliche Vorgehensweisen erfor<strong>der</strong>lich seien: Teilweise könne im Rahmen<br />
eines einzigen Gesprächs über die Vergabe entschieden werden, vielfach sei ein<br />
einziges Gespräch jedoch keineswegs hinreichend. Schließlich gebe es auch Fälle –<br />
so ein ARGE-Vermittler – wo man „in einem halben Jahr noch nicht genau weiß, ob<br />
es einen Sinn macht“.<br />
Bei Feststellungen individueller Einglie<strong>der</strong>ungswahrscheinlichkeiten werden (wie<br />
auch bei den Agenturen) Gespräche mit Bewerbern, Bedarfe bei potenziellen Arbeitgebern<br />
sowie Ergebnisse <strong>der</strong> Eignungsfeststellungen als wichtige Entscheidungsgrundlagen<br />
gesehen. Beson<strong>der</strong>s wichtig sind den ARGEn Tiefenprofilings, die über<br />
Bewerber im eigenen Haus angefertigt werden.<br />
Ein teilweise kritisches Bild über die Beratung <strong>zur</strong> Weiterbildung in den ARGEn<br />
zeigen die Einlassungen <strong>der</strong> qualitativ befragten FbW-Teilnehmer im Rechtskreis des<br />
SGB II 32 . Nach Angaben <strong>der</strong> Teilnehmer werden bei Weiterbildungsberatungen stets<br />
berufliche Vorerfahrungen und Qualifikationen <strong>der</strong> Bewerber berücksichtigt, konkrete<br />
Arbeitsmöglichkeiten und Stellenausschreibungen von Arbeitgebern würden indes<br />
kaum thematisiert. Sehr unterschiedlich fallen die Darlegungen <strong>der</strong> Teilnehmer zu<br />
Gesprächsdauern sowie <strong>zur</strong> Intensität <strong>der</strong> Beratungen zum Bildungsgutschein aus.<br />
Mit mehrfachen Gesprächen in jeweils einem Fall, mit Gesprächsdauern über eine<br />
halbe Stunde o<strong>der</strong> mit einer als „intensiv“ erlebten Betreuung zum Bildungsgutschein<br />
hat nur knapp die Hälfte <strong>der</strong> befragten Teilnehmer Erfahrungen gemacht. Häufig<br />
werden Hinweise auf etwa halbstündige Beratungsgespräche gegeben, auch telefonische<br />
Auskünfte spielen eine Rolle.<br />
32 Aufgrund <strong>der</strong> (nach dem Studiendesign vorgesehenen) geringen Fallzahl kann den<br />
Ausführungen <strong>der</strong> qualitativ befragten FbW-Teilnehmer kein repräsentativer Stellenwert<br />
zugesprochen werden.<br />
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