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Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas

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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />

IZA, DIW Berlin, infas<br />

weitere Gratwan<strong>der</strong>ung im Regelwerk von FbW bedeute. Es gebe durchaus<br />

schulisch ungelernte Jugendliche, die in <strong>der</strong> Lage seien, eine Ausbildung zu durchlaufen,<br />

die durch kurze Bildungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger<br />

werden könnten. Dabei denke man auch an FbW. In solchen Fällen seien längere<br />

qualifizierende <strong>Maßnahmen</strong> notwendig, die man bei geeigneten Bewerbern unter<br />

Umständen anbieten könne.<br />

5.18 Ausgabekriterien und 70%-Regel in den ARGEn<br />

Die Darlegungen in den ARGEn machen eine Reihe von Schwierigkeiten bei <strong>der</strong><br />

Ausgabepraxis von Bildungsgutscheinen in den Arbeitsgemeinschaften deutlich. Entscheidungen<br />

über die Vergabe werden in den ARGEn in <strong>der</strong> Regel im Rahmen <strong>der</strong><br />

Einglie<strong>der</strong>ungsvereinbarungen getroffen. Dabei zeige die bisherige Praxis, dass ganz<br />

unterschiedliche Vorgehensweisen erfor<strong>der</strong>lich seien: Teilweise könne im Rahmen<br />

eines einzigen Gesprächs über die Vergabe entschieden werden, vielfach sei ein<br />

einziges Gespräch jedoch keineswegs hinreichend. Schließlich gebe es auch Fälle –<br />

so ein ARGE-Vermittler – wo man „in einem halben Jahr noch nicht genau weiß, ob<br />

es einen Sinn macht“.<br />

Bei Feststellungen individueller Einglie<strong>der</strong>ungswahrscheinlichkeiten werden (wie<br />

auch bei den Agenturen) Gespräche mit Bewerbern, Bedarfe bei potenziellen Arbeitgebern<br />

sowie Ergebnisse <strong>der</strong> Eignungsfeststellungen als wichtige Entscheidungsgrundlagen<br />

gesehen. Beson<strong>der</strong>s wichtig sind den ARGEn Tiefenprofilings, die über<br />

Bewerber im eigenen Haus angefertigt werden.<br />

Ein teilweise kritisches Bild über die Beratung <strong>zur</strong> Weiterbildung in den ARGEn<br />

zeigen die Einlassungen <strong>der</strong> qualitativ befragten FbW-Teilnehmer im Rechtskreis des<br />

SGB II 32 . Nach Angaben <strong>der</strong> Teilnehmer werden bei Weiterbildungsberatungen stets<br />

berufliche Vorerfahrungen und Qualifikationen <strong>der</strong> Bewerber berücksichtigt, konkrete<br />

Arbeitsmöglichkeiten und Stellenausschreibungen von Arbeitgebern würden indes<br />

kaum thematisiert. Sehr unterschiedlich fallen die Darlegungen <strong>der</strong> Teilnehmer zu<br />

Gesprächsdauern sowie <strong>zur</strong> Intensität <strong>der</strong> Beratungen zum Bildungsgutschein aus.<br />

Mit mehrfachen Gesprächen in jeweils einem Fall, mit Gesprächsdauern über eine<br />

halbe Stunde o<strong>der</strong> mit einer als „intensiv“ erlebten Betreuung zum Bildungsgutschein<br />

hat nur knapp die Hälfte <strong>der</strong> befragten Teilnehmer Erfahrungen gemacht. Häufig<br />

werden Hinweise auf etwa halbstündige Beratungsgespräche gegeben, auch telefonische<br />

Auskünfte spielen eine Rolle.<br />

32 Aufgrund <strong>der</strong> (nach dem Studiendesign vorgesehenen) geringen Fallzahl kann den<br />

Ausführungen <strong>der</strong> qualitativ befragten FbW-Teilnehmer kein repräsentativer Stellenwert<br />

zugesprochen werden.<br />

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