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Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas

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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />

IZA, DIW Berlin, infas<br />

Übersicht 5.18-3 Einschätzbare Anwendbarkeit <strong>der</strong> 70%-Regel für ARGE-Kunden<br />

Einschätzbare Anwendbarkeit <strong>der</strong> 70%-Regel für ARGE-Kunden<br />

Die 70%-Regel ist zu<br />

hoch für ARGE- Kunden<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vorschläge</strong> <strong>der</strong> Hartz-Kommission, Arbeitspaket 1: Wirksamkeit <strong>der</strong> Instrumente,<br />

Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen, Bericht 2006<br />

83%<br />

93<br />

16%<br />

Die 70%-Regel ist auch auf<br />

Kunden <strong>der</strong> ARGEn anwendbar<br />

An 100% fehlende: „weiß nicht/keine Angabe“<br />

Vollerhebung bei 355 ARGEn, November 2005 – Februar 2006, Auswertungsbasis: n = 237 ARGEn<br />

In den Arbeitsagenturen ist die Entwicklung einer „Neinsagekompetenz“ im Rahmen<br />

von För<strong>der</strong>entscheidungen ein wichtiges Element <strong>der</strong> praktischen Verwirklichung <strong>der</strong><br />

FbW-Reform. Die Befunde <strong>der</strong> ARGE-Befragungen zeigen dagegen ein differentes<br />

Bild. Eignungsprüfungen stehen hier stärker im Zusammenhang mit umfassen<strong>der</strong>en<br />

„Sozialanamnesen“ bei den Hilfebedürftigen. Individuelle För<strong>der</strong>entscheidungen<br />

sehen sich auch dem Ziel einer Stabilisierung <strong>der</strong> Kunden verpflichtet. Es sei<br />

durchaus ein Geltungsanspruch für die Arbeit <strong>der</strong> ARGEn, dass auch Personen mit<br />

multiplen Vermittlungshemmnissen nicht vor vorneherein von FbW ausgeschlossen<br />

werden sollten. Vielfach wird dabei die Einschätzung vermittelt, dass die 70%-Regel<br />

für Kunden im SGB II-Rechtskreis eindeutig zu hoch angesetzt sei. Auch die<br />

standardisierte Erhebung gibt dazu einen eindeutigen Befund. 33<br />

33 Folgende Darlegung eines ARGE- Geschäftsführers illustriert diesen Befund: „Nein, das ist ja<br />

eine geschäftspolitische Vorgabe, die 70 %. Es ist keine gesetzliche. Und deshalb definiert die<br />

jede Arbeitsgemeinschaft ein Stück für sich selbst. Es gibt Arbeitsgemeinschaften, die<br />

Weiterbildung kaum einsetzen, weil sie sagen, die 70 % gelten auch für uns. Und die werden

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