Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas
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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />
IZA, DIW Berlin, infas<br />
Als Ausnahmen wurden für einen Betrieb benannt, dass es für Angestellte mit sehr<br />
langen Kündigungsfristen keine Übernahme gegeben habe und für einen an<strong>der</strong>en<br />
Betrieb wurde auf sogenannte „Dauerkranke“ verwiesen, die kein entsprechendes<br />
Angebot erhalten hätten.<br />
Personalverantwortliche verwiesen für die Durchführung <strong>der</strong> obligatorischen Profilings<br />
vornehmlich auf die qualitätssichernde Rolle <strong>der</strong> Arbeitsverwaltung. Abgesehen<br />
vom einzelnen Umstand einer Krankheit bei Mitarbeitern, für die Son<strong>der</strong>regelungen<br />
getroffen wurden, berichtete zudem keine Seite von Fällen eines nachgelagerten<br />
Profilings erst nach <strong>der</strong> Überleitung in die Transfergesellschaft/BeE. In allen untersuchten<br />
Kontexten von abgebenden Betrieben, für die Betriebsratsvertreter und<br />
Arbeitgebervertreter befragt wurden, haben Profilings vor Übergang in die Transfergesellschaft<br />
stets stattgefunden.<br />
Ein Betriebsratsvertreter bestätigte die enge Koppelung <strong>der</strong> Profilingpraxis an Vorgaben<br />
<strong>der</strong> Arbeitsverwaltung wie folgt:<br />
„Wir haben uns im Wesentlichen auf einen 4-seitigen Fragebogen <strong>der</strong> Bundesagentur gestützt und<br />
hier noch einiges aufgesetzt.“<br />
Zu Maßnahmedurchführungen während des TransferKuG-Bezugs fielen die Aussagen<br />
<strong>der</strong> befragten Vertreter bei<strong>der</strong> Betriebsparteien schmal aus. Darin drücken<br />
sich auch bei diesen Zielgruppen Unkenntnisse über die Durchführungsprozesse<br />
aus. Nach den vorliegenden Befunden ist für die Betriebsräte festzuhalten, dass man<br />
als betriebliche Interessenvertretung zwar Ziele von Qualifizierungsmaßnahmen für<br />
die Transferkurzarbeitergeld-Bezieher durchaus mitdefiniert (wie in vier von fünf<br />
Fällen angegeben wurde). Bei den Maßnahmedurchführungen selbst wird dagegen<br />
so gut wie kaum mehr Einfluss genommen. Hier agieren die Transferanbieter bzw.<br />
die BeE weitgehend eigenständig.<br />
Zu den mit KuG-geför<strong>der</strong>ten Beschäftigungen verbundenen Qualifizierungsmaßnahmen<br />
fallen schließlich auch jene Angaben kritisch aus, die von den qualitativ befragten<br />
Leistungsbeziehern angeführt wurden.<br />
Eingang in die Betrachtung fanden dabei persönliche Erfahrungen von sechs TransferKuG-Beziehern<br />
aus vier unterschiedlichen abgebenden Betrieben. Alle befragten<br />
Personen waren männlich, dabei zwischen 45 (jüngster) und 59 (ältester) Jahre alt.<br />
Alle sechs Personen bezogen TransferKug im Jahre 2004/2005 und waren in Transfergesellschaften/BeE<br />
beschäftigt. Der Wechselgrund war in allen Fällen eine Insolvenz<br />
des abgebenden Betriebs. Bei einer Person dauerte <strong>der</strong> Leistungsbezug zum<br />
Interviewzeitpunkt noch an. Drei Befragte waren nach Auslaufen des KuG-Bezugs<br />
arbeitslos gemeldet. Zwei Personen waren zum Befragungszeitpunkt wie<strong>der</strong> in<br />
neuen Betrieben erwerbstätig.<br />
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