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Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas

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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />

IZA, DIW Berlin, infas<br />

Als Ausnahmen wurden für einen Betrieb benannt, dass es für Angestellte mit sehr<br />

langen Kündigungsfristen keine Übernahme gegeben habe und für einen an<strong>der</strong>en<br />

Betrieb wurde auf sogenannte „Dauerkranke“ verwiesen, die kein entsprechendes<br />

Angebot erhalten hätten.<br />

Personalverantwortliche verwiesen für die Durchführung <strong>der</strong> obligatorischen Profilings<br />

vornehmlich auf die qualitätssichernde Rolle <strong>der</strong> Arbeitsverwaltung. Abgesehen<br />

vom einzelnen Umstand einer Krankheit bei Mitarbeitern, für die Son<strong>der</strong>regelungen<br />

getroffen wurden, berichtete zudem keine Seite von Fällen eines nachgelagerten<br />

Profilings erst nach <strong>der</strong> Überleitung in die Transfergesellschaft/BeE. In allen untersuchten<br />

Kontexten von abgebenden Betrieben, für die Betriebsratsvertreter und<br />

Arbeitgebervertreter befragt wurden, haben Profilings vor Übergang in die Transfergesellschaft<br />

stets stattgefunden.<br />

Ein Betriebsratsvertreter bestätigte die enge Koppelung <strong>der</strong> Profilingpraxis an Vorgaben<br />

<strong>der</strong> Arbeitsverwaltung wie folgt:<br />

„Wir haben uns im Wesentlichen auf einen 4-seitigen Fragebogen <strong>der</strong> Bundesagentur gestützt und<br />

hier noch einiges aufgesetzt.“<br />

Zu Maßnahmedurchführungen während des TransferKuG-Bezugs fielen die Aussagen<br />

<strong>der</strong> befragten Vertreter bei<strong>der</strong> Betriebsparteien schmal aus. Darin drücken<br />

sich auch bei diesen Zielgruppen Unkenntnisse über die Durchführungsprozesse<br />

aus. Nach den vorliegenden Befunden ist für die Betriebsräte festzuhalten, dass man<br />

als betriebliche Interessenvertretung zwar Ziele von Qualifizierungsmaßnahmen für<br />

die Transferkurzarbeitergeld-Bezieher durchaus mitdefiniert (wie in vier von fünf<br />

Fällen angegeben wurde). Bei den Maßnahmedurchführungen selbst wird dagegen<br />

so gut wie kaum mehr Einfluss genommen. Hier agieren die Transferanbieter bzw.<br />

die BeE weitgehend eigenständig.<br />

Zu den mit KuG-geför<strong>der</strong>ten Beschäftigungen verbundenen Qualifizierungsmaßnahmen<br />

fallen schließlich auch jene Angaben kritisch aus, die von den qualitativ befragten<br />

Leistungsbeziehern angeführt wurden.<br />

Eingang in die Betrachtung fanden dabei persönliche Erfahrungen von sechs TransferKuG-Beziehern<br />

aus vier unterschiedlichen abgebenden Betrieben. Alle befragten<br />

Personen waren männlich, dabei zwischen 45 (jüngster) und 59 (ältester) Jahre alt.<br />

Alle sechs Personen bezogen TransferKug im Jahre 2004/2005 und waren in Transfergesellschaften/BeE<br />

beschäftigt. Der Wechselgrund war in allen Fällen eine Insolvenz<br />

des abgebenden Betriebs. Bei einer Person dauerte <strong>der</strong> Leistungsbezug zum<br />

Interviewzeitpunkt noch an. Drei Befragte waren nach Auslaufen des KuG-Bezugs<br />

arbeitslos gemeldet. Zwei Personen waren zum Befragungszeitpunkt wie<strong>der</strong> in<br />

neuen Betrieben erwerbstätig.<br />

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