Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas
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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />
IZA, DIW Berlin, infas<br />
(iv) externe AZWV-Zertifizierung von FbW-<strong>Maßnahmen</strong> (seit 01.07.2004)<br />
Seit Mitte des Jahres 2004 muss mit <strong>der</strong> zum 01.07.2004 in Kraft getretenen<br />
"Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung" (AZWV) eine externe<br />
Zertifizierungsagentur bescheinigen, dass Träger und Angebot <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
die gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllen. Zuvor haben die Arbeitsämter<br />
diese Aufgabe selbst wahrgenommen. Die Verordnung sieht vor, dass<br />
sich <strong>der</strong> Übergang zum neuen Prüf- und Zulassungsverfahren sukzessive bis<br />
Ende 2005 vollzieht. Damit ist sichergestellt, dass sich Weiterbildungsanbieter<br />
und Zertifizierer in angemessener Zeit auf das neue Verfahren einstellen<br />
können.<br />
Die Agenturen für Arbeit för<strong>der</strong>n die berufliche Weiterbildung nur dann durch<br />
Unterhaltsgeld und Übernahme <strong>der</strong> Weiterbildungskosten, wenn die fachkundige<br />
externe Zertifizierungsstelle festgestellt hat, dass <strong>der</strong> Weiterbildungsträger<br />
und sein Bildungsangebot die gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen nach<br />
§§ 84, 85 SGB III erfüllen. Die unabhängigen, privaten Zertifizierungsagenturen<br />
können nach einer erfolgreichen Prüfung des Weiterbildungsanbieters<br />
und seines Lehrgangsangebots, die auch eine Vor-Ort-Besichtigung umfassen<br />
kann, dem Anbieter ein Zertifikat vergeben. Die Verordnung regelt die Einzelheiten<br />
<strong>der</strong> Zertifizierung und konkretisiert insbeson<strong>der</strong>e die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
die Qualität <strong>der</strong> Bildungsträger und ihr Weiterbildungsangebot. Darüber hinaus<br />
wird die Lehrgangszulassung von Bildungsanbietern, die über ein Qualitätsmanagementsystem<br />
verfügen, erleichtert und beschleunigt.<br />
Die Fachkunde und Unabhängigkeit <strong>der</strong> Zertifizierungsagenturen muss von einer bei<br />
<strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit angesiedelten Anerkennungsstelle geprüft und bestätigt<br />
werden. Die Anerkennungsstelle wird unterstützt durch den Anerkennungsbeirat,<br />
<strong>der</strong> Empfehlungen zum Anerkennungs- und Zertifizierungsverfahren aussprechen<br />
kann. Der Anerkennungsbeirat hat 9 Mitglie<strong>der</strong> und setzt sich aus Vertretern<br />
<strong>der</strong> Wirtschaft, <strong>der</strong> Gewerkschaften, <strong>der</strong> Bildungsverbände, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und<br />
des Bundes und drei unabhängigen Experten zusammen.<br />
2.4 Leistungsbezug und FbW-<strong>Maßnahmen</strong><br />
Die Regelungen zum Transferleistungsbezug bei FbW-<strong>Maßnahmen</strong>teilnahme haben<br />
sich im betrachteten Zeitraum vor allem hinsichtlich <strong>der</strong> gegenseitigen Anrechnung<br />
verschiedener Lohnersatzleistungen verän<strong>der</strong>t. Hierbei wurde eine Verkürzung <strong>der</strong><br />
Anspruchsdauer durch die früher mögliche Aneinan<strong>der</strong>reihung verschiedener Lohnersatzansprüche<br />
erreicht. Betroffen von den Neuregelungen ist auch die Höhe <strong>der</strong><br />
Ersatzleistungen.<br />
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