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Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas

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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />

IZA, DIW Berlin, infas<br />

(iv) externe AZWV-Zertifizierung von FbW-<strong>Maßnahmen</strong> (seit 01.07.2004)<br />

Seit Mitte des Jahres 2004 muss mit <strong>der</strong> zum 01.07.2004 in Kraft getretenen<br />

"Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung" (AZWV) eine externe<br />

Zertifizierungsagentur bescheinigen, dass Träger und Angebot <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

die gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllen. Zuvor haben die Arbeitsämter<br />

diese Aufgabe selbst wahrgenommen. Die Verordnung sieht vor, dass<br />

sich <strong>der</strong> Übergang zum neuen Prüf- und Zulassungsverfahren sukzessive bis<br />

Ende 2005 vollzieht. Damit ist sichergestellt, dass sich Weiterbildungsanbieter<br />

und Zertifizierer in angemessener Zeit auf das neue Verfahren einstellen<br />

können.<br />

Die Agenturen für Arbeit för<strong>der</strong>n die berufliche Weiterbildung nur dann durch<br />

Unterhaltsgeld und Übernahme <strong>der</strong> Weiterbildungskosten, wenn die fachkundige<br />

externe Zertifizierungsstelle festgestellt hat, dass <strong>der</strong> Weiterbildungsträger<br />

und sein Bildungsangebot die gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen nach<br />

§§ 84, 85 SGB III erfüllen. Die unabhängigen, privaten Zertifizierungsagenturen<br />

können nach einer erfolgreichen Prüfung des Weiterbildungsanbieters<br />

und seines Lehrgangsangebots, die auch eine Vor-Ort-Besichtigung umfassen<br />

kann, dem Anbieter ein Zertifikat vergeben. Die Verordnung regelt die Einzelheiten<br />

<strong>der</strong> Zertifizierung und konkretisiert insbeson<strong>der</strong>e die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die Qualität <strong>der</strong> Bildungsträger und ihr Weiterbildungsangebot. Darüber hinaus<br />

wird die Lehrgangszulassung von Bildungsanbietern, die über ein Qualitätsmanagementsystem<br />

verfügen, erleichtert und beschleunigt.<br />

Die Fachkunde und Unabhängigkeit <strong>der</strong> Zertifizierungsagenturen muss von einer bei<br />

<strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit angesiedelten Anerkennungsstelle geprüft und bestätigt<br />

werden. Die Anerkennungsstelle wird unterstützt durch den Anerkennungsbeirat,<br />

<strong>der</strong> Empfehlungen zum Anerkennungs- und Zertifizierungsverfahren aussprechen<br />

kann. Der Anerkennungsbeirat hat 9 Mitglie<strong>der</strong> und setzt sich aus Vertretern<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft, <strong>der</strong> Gewerkschaften, <strong>der</strong> Bildungsverbände, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und<br />

des Bundes und drei unabhängigen Experten zusammen.<br />

2.4 Leistungsbezug und FbW-<strong>Maßnahmen</strong><br />

Die Regelungen zum Transferleistungsbezug bei FbW-<strong>Maßnahmen</strong>teilnahme haben<br />

sich im betrachteten Zeitraum vor allem hinsichtlich <strong>der</strong> gegenseitigen Anrechnung<br />

verschiedener Lohnersatzleistungen verän<strong>der</strong>t. Hierbei wurde eine Verkürzung <strong>der</strong><br />

Anspruchsdauer durch die früher mögliche Aneinan<strong>der</strong>reihung verschiedener Lohnersatzansprüche<br />

erreicht. Betroffen von den Neuregelungen ist auch die Höhe <strong>der</strong><br />

Ersatzleistungen.<br />

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