Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas
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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />
IZA, DIW Berlin, infas<br />
• Wunsch nach Verfahrenseinheitlichkeit<br />
Die AZWV gebe Regeln <strong>zur</strong> Systemprüfung, aber nicht hinreichend konkrete<br />
Kriterien für die eigentliche Prüfdurchführung vor. Spezifische Ausgestaltungsfragen<br />
seien – auch vom Anerkennungsbeirat – noch zu regeln. Es sei als wichtig zu<br />
erkennen, dass tatsächlich auch einheitliche Kriterien bei <strong>der</strong> konkreten Prüfung<br />
durch die fachkundigen Stellen angewendet werden.<br />
• Umgang mit feststehenden Verwaltungsparametern <strong>der</strong> Bundesagentur<br />
Es bestünden Schwierigkeiten im Hinblick auf die Ausschreibungspolitik <strong>der</strong> Bundesagentur.<br />
So seien für Weiterbildungsmaßnahmen Durchschnittskostensätze <strong>der</strong> BA<br />
vorhanden. Die fachkundigen Stellen hätten dann diese Preise zu prüfen, wobei man<br />
feststelle, dass solche Durchschnittskostensätze oft nicht deckungsfähig seien. Es<br />
sei schwierig, sich aufgrund von scheinbar feststehenden Verwaltungsparametern<br />
das Ergebnis einer eigenen Prüfung gewissermaßen vorschreiben zu lassen.<br />
• Dokumentation <strong>der</strong> Prüfergebnisse<br />
Vielfach wiesen die Experten darauf hin, dass eine zentrale Datenbasis <strong>der</strong> Prüfergebnisse<br />
<strong>der</strong> fachkundigen Stellen fehle, diese aber sinnvoll sei. Dies könne<br />
beispielsweise eine zentrale Datenbank sein, die auch <strong>der</strong> Bundesagentur <strong>zur</strong><br />
Verfügung stehe. Zu klären sei auch, wie dann eine Meldung <strong>der</strong> Träger in eine<br />
solche zentrale Datenbank erfolge. 19<br />
Die Hinweise auf einheitliche Verfahrensweisen und eine bessere, zentrale Dokumentation<br />
von Prüfergebnissen gewinnen ihren Stellenwert gerade angesichts <strong>der</strong><br />
Möglichkeiten, die Bildungsträger bei <strong>der</strong> freien Auswahl fachkundiger Stellen haben.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> AZWV-Praxis können Weiterbildungsträger bei ihrer Antragstellung<br />
bei einer fachkundigen Stelle bereits eine Zulassung bei einer an<strong>der</strong>en fachkundigen<br />
Stelle beantragt haben. Möglicherweise können auch schon abschlägige Entscheidungen<br />
an<strong>der</strong>er fachkundiger Stellen vorliegen.<br />
Zwar wurden den fachkundigen Stellen solche Sachverhalte von den Antragstellern<br />
bisher in <strong>der</strong> Regel mitgeteilt; die fachkundigen Stellen fragen diesen Sachverhalt bei<br />
<strong>der</strong> Antragstellung ab. Allerdings bleibt man dabei auf Angaben des Trägers angewiesen<br />
und es besteht keine echte Überprüfungsmöglichkeit. Nach Angaben <strong>der</strong><br />
meisten Experten bestehe darüber bislang auch kein Austausch zwischen den fachkundigen<br />
Stellen selbst. Zwar gebe es einen Austausch über Modalitäten (Formulare)<br />
<strong>zur</strong> Meldung bei Anerkennung, nicht aber über abschlägige Entscheidungen.<br />
Den Trägern stehe es frei, mehrere Angebote von verschiedenen fachkundigen Stel-<br />
19 Ein Geschäftsführer gab in diesem Zusammenhang an: „Das Angebot, ein gemeinsames<br />
Portal zu schaffen, wurde durch die BA abgelehnt“.<br />
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