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Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas

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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />

IZA, DIW Berlin, infas<br />

Allerdings herrscht bei den fachkundigen Stellen große Unklarheit über die Rolle <strong>der</strong><br />

Arbeitsverwaltung. Die befragten Experten tragen dazu wi<strong>der</strong>streitende Positionen<br />

vor. Einerseits wird <strong>der</strong> Arbeitsverwaltung gar keine Funktion mehr für die laufende<br />

Qualitätssicherung zugesprochen. Lediglich zwei <strong>der</strong> zehn befragten fachkundigen<br />

Stellen wiesen explizit auf die Rolle <strong>der</strong> Arbeitsverwaltung hin, womit auch verbunden<br />

wurde, dass man als Zertifizierungsstelle den Agenturen auch melde, welche<br />

Träger zertifiziert seien. Ein Experte vermerkte in diesem Zusammenhang kritisch,<br />

dass zwar Verantwortung auch bei Agenturen liege, die genauen Durchführungs-<br />

o<strong>der</strong> Kooperationsregeln seien aber sehr undurchsichtig. 21<br />

Zum Aspekt <strong>der</strong> Qualitätssicherung hat die standardisierte Agenturbefragung <strong>der</strong><br />

Evaluatoren in 2005 gezeigt, dass die Agenturen nach wie vor – auch in <strong>der</strong> Übergangsphase<br />

<strong>der</strong> Reform – ein Tätigkeitsspektrum <strong>der</strong> Qualitätskontrolle ausfüllen.<br />

Dabei sticht die Relevanz von Verbleibsbefragungen durch Träger hervor, die den<br />

Agenturen zukomme und von diesen bewertet würden. Im Zuge <strong>der</strong> FbW-Reform<br />

kommt vor allem schriftlichen Zielvereinbarungen zwischen Trägern und Agenturen<br />

eine wachsende Bedeutung zu wie auch zeitnahen Verarbeitungen gesetzlich<br />

gefor<strong>der</strong>ter Berichte, ferner zudem agentureigenen Verbleibsuntersuchungen. Der<br />

Befund weist insgesamt ein erhöhtes Muster administrativer Kontrolle aus – bei<br />

gleichzeitigem Rückgang <strong>der</strong> direkten Kommunikation mit den Bildungsträgern.<br />

Die Verfahrensweisen <strong>der</strong> Arbeitsverwaltung bei Qualitätsprüfungen von Weiterbildungsträgern<br />

sind den fachkundigen Stellen nur teilweise o<strong>der</strong> auch gar nicht<br />

bekannt. 22<br />

Im Hinblick darauf, ob es zu den (nach dem § 86 SGB III vorgesehenen) Mitteilungen<br />

von Agenturen an fachkundige Stellen bereits erste Erfahrungen gebe, teilte lediglich<br />

eine fachkundige Stelle mit, dass entsprechende Kontakte bestünden. Alle übrigen<br />

Befragten verwiesen darauf, dass eine Kooperation mit <strong>der</strong> Arbeitverwaltung bislang<br />

21 Dazu ein Zitat aus einem Interview mit einem Geschäftsführer: „Nach <strong>der</strong> Anerkennung ist<br />

dann die BA bzw. die Agenturen für die Durchführungsqualität zuständig. Aber da gibt es<br />

Kooperationsprobleme mit <strong>der</strong> Arbeitsverwaltung bzw. heute unklare Verfahrensweisen; wenn<br />

zum Beispiel ein Bildungsträger eine wesentliche Än<strong>der</strong>ung bei seinen<br />

Durchführungsmodalitäten nach <strong>der</strong> Zertifizierung einführt, dann muss er das uns als<br />

fachkundige Stelle melden und nicht <strong>der</strong> zuständigen Agentur. Das Verfahren mit den<br />

Informationsaustauschen zwischen fachkundigen Stellen und Agenturen ist aber im Rahmen<br />

<strong>der</strong> laufenden Durchführungskontrolle recht unklar.“<br />

22 Dazu Zitate aus sieben Interviews: (1): „Das fragt man sich. Indem mit dem Zollstock die<br />

Tische ausgemessen werden.“; (2):„Keine.“; (3): „Es findet keine Prüfung mehr statt.“; (4): „Ist<br />

noch nicht geklärt, <strong>der</strong>zeit nicht entscheidbar.“; (5): „Die Agenturen vor Ort sollten <strong>der</strong><br />

fachkundigen Stelle vertrauen.“; (6): „Die Agenturen nehmen das teilweise noch wahr wenn<br />

eine Bildungszielplanung vorhanden ist.“; (7): „Auch die fachkundigen Stellen werden durch<br />

Agenturen jährlich überprüft. Die Agenturen können selber auch kontrollieren.“<br />

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