Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas
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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />
IZA, DIW Berlin, infas<br />
duellen Einglie<strong>der</strong>ungsprognose die Voraussetzungen des Teilnehmers, die<br />
Gegebenheiten des erreichbaren Arbeitsmarktes und die Art <strong>der</strong> beabsichtigten<br />
Weiterbildung herangezogen und vom Sachbearbeiter erfahrungsabhängig<br />
zu einer subjektiven Erfolgsprognose verdichtet.<br />
Die Einglie<strong>der</strong>ungsprognose wird in einem zwingend notwendigen vorangehenden<br />
Beratungsgespräch beim Arbeitsberater o<strong>der</strong> Arbeitsvermittler erstellt<br />
(§ 77 Abs. 1 Nr. 3 SGB III, ab 01.01.2005: § 77 Abs. 1 Nr. 2 SGB III), bei dem<br />
ggf. auch auf Informationen aus dem Profiling <strong>zur</strong>ückgegriffen werden kann.<br />
U.U. schließt sich an eine Beratung auch eine Untersuchung durch den ärztlichen<br />
und psychologischen Dienst <strong>der</strong> AA an.<br />
(ii) <strong>Maßnahmen</strong>bezogene Verbleibsquote (seit 01.01.2003)<br />
Es können seit 2003 nur noch solche <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> FbW zugelassen werden,<br />
die insgesamt eine mindestens 70-%ige Verbleibsprognose von Teilnehmern<br />
aufweisen. Dabei handelt es sich um eine zeitraumbezogene Verbleibsquote<br />
schon vorangegangener Weiterbildungen (Prozentsatz <strong>der</strong> Absolventen,<br />
die innerhalb <strong>der</strong> ersten sechs Monate nach Abschluss <strong>der</strong> Maßnahme ihre<br />
Arbeitslosigkeit beendet haben). Zudem sind für die Bonität einer Maßnahme<br />
die regionale Arbeitsmarktentwicklung und <strong>der</strong> erwartete Arbeitsmarktbedarf<br />
von Relevanz. 5 Die maßnahmenbezogene Verbleibsquote ist zudem ein<br />
Indikator für die Qualitätsprüfung von <strong>Maßnahmen</strong> und <strong>Maßnahmen</strong>träger<br />
durch die AA (§ 86 SGB III), welche in die jährlich zu tätigende Bildungszielplanung<br />
<strong>der</strong> AA einfließt.<br />
(iii) Bildungszielplanung (jährlich, erstmals für das Jahr 2004)<br />
Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> praktischen <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Qualitätskontrolle<br />
steht die neue Steuerung <strong>der</strong> Weiterbildungsför<strong>der</strong>ung durch die so genannte<br />
Bildungszielplanung <strong>der</strong> Agenturen für Arbeit. Die BZP soll dienststellenbezogen<br />
den aus Sicht des Arbeitsmarktes erfor<strong>der</strong>lichen Weiterbildungsbedarf<br />
dokumentieren und in die Regionen hinein kommunizieren. Die BZP, die<br />
das bisherige so genannte maßnahmebezogene Planungsverfahren ersetzt,<br />
ist Teil des Arbeitsmarktprogramms einer Agentur. Die BZP soll Ansatzpunkte<br />
für die Planung <strong>der</strong> Bildungsträger bieten, als Grundlage für die<br />
auszustellenden Bildungsgutscheine dienen und in diesem Rahmen auch jene<br />
Bildungsziele kennzeichnen, für die eine Verbleibsquote von mindestens 70%<br />
prognostiziert wird. Die Zielplanungen sollen dabei (erstmals am 31.10.2003)<br />
jeweils zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr bekannt gegeben<br />
werden.<br />
5 Quelle: BA-Rundbrief 57/2003 vom 06. Mai 2003, betr.: För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung,<br />
Nürnberg.<br />
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