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Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas

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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />

IZA, DIW Berlin, infas<br />

• Einerseits wird von <strong>der</strong> Notwendigkeit spezifischer Auswahlorientierungen gesprochen,<br />

die allerdings im Handeln <strong>der</strong> Akteure auch mit rechtlichen Grenzen<br />

verbunden gesehen werden.<br />

• An<strong>der</strong>erseits wird die Praxis „einheitlicher Lösungen“ dargelegt, wonach in<br />

Sozialplänen vor dem Übergang in Transfer nicht o<strong>der</strong> kaum differenziert<br />

werde.<br />

Ein Vertreter führte hierzu näher aus, dass das Transferinstrument im Interesse einer<br />

erfolgreichen Vermittlungsarbeit nicht ohne Auswahlprozess funktioniere. Es sei<br />

heute vielfach <strong>der</strong> Fall, dass sich Unternehmensleitungen und Betriebsräte einig<br />

darüber seien, wer übergeht und wer nicht. Betriebsräte würden heute immer mehr<br />

„ja“ dazu sagen, dass man eine Auswahlliste erstellt. In solchen Fällen würde keine<br />

Sozialauswahl nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltsverpflichtung und<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>ung getroffen werden.<br />

„Früher war es halt so, da haben sie eine Sozialauswahl gemacht und dann hatten sie ... Ältere im<br />

Unternehmen ... und die Jungen mussten alle kündigen, die Leistungsträger. Heute können sie entlassen.<br />

Sie können sagen, ich betrachte Gruppen von 20 bis 30 und 30 bis 40, 50 bis 60. Und dann<br />

verteile ich diejenigen, die ich entlassen muss auf diese Gruppen und dann ist jede Gruppe gleichmäßig.<br />

Und ich habe meine Altersstruktur erhalten und auch meine Leistungsfähigkeit.“<br />

Pointierte Thesen, dass sich in Transfergesellschaften stets nur ganz selektierte<br />

Gruppen von Arbeitnehmern aufhalten würden, seien jedoch falsch. Denn auch bei<br />

Auswahlprozessen könne sich kein Unternehmen darauf einlassen, nur die sogenannten<br />

„Guten“ o<strong>der</strong> nur die sogenannten „Schlechten“ übergehen zu lassen. Entscheidungen<br />

müssten gerichtsfest sein und die Betriebsparteien würden darauf<br />

achten, dass sowohl schwerer vermittelbare Mitarbeiter wie auch „Leistungsträger“<br />

übergehen. Und mit <strong>der</strong> Verkürzung <strong>der</strong> Bezugszeit des TransferKuG zeige hier auch<br />

die Gesetzesreform durchaus Wirkung:<br />

„In <strong>der</strong> Vergangenheit ist es so gewesen, dass natürlich die Unternehmen hergegangen sind,<br />

gemeinsam mit den Betriebsräten und den Mitarbeitern und haben gesagt, ´lass’ uns die Möglichkeit<br />

nutzen´. Die Älteren, die jetzt z. B. gerade im gewerblichen Bereich 40 Jahre lang schwere<br />

körperliche Arbeit gemacht haben, die sind jetzt 55 Jahre [...] - gehen 24 Monate in Transfer und<br />

kriegen dann mit 60 ihre Rente. Das ist ganz massiv gemacht worden. Das sieht man ja auch in <strong>der</strong><br />

Krankenversicherung. Und da hatten wir schon einen relativ großen Anteil von solchen Mitarbeitern.<br />

Aber das geht jetzt nicht mehr.“<br />

An<strong>der</strong>e Einschätzungen berichten davon, dass es kaum gängige Praxis in betroffenen<br />

Unternehmen sei, <strong>Maßnahmen</strong> zu treffen, die es bestimmten Mitarbeitergruppen<br />

– etwa nach Alter o<strong>der</strong> Qualifikation – spezifisch verbauen o<strong>der</strong> aber beson<strong>der</strong>s<br />

ermöglichen würden, in Transfer überzugehen. Arbeitgeber und Betriebsräte<br />

würden sich auch aus Gründen rechtlicher Sicherheit vielmehr an einer „Gleich-<br />

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