Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas
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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />
IZA, DIW Berlin, infas<br />
6.6.2 Methodologie und Datenaufbereitung<br />
Ein einfaches Maß für die Bestimmung <strong>der</strong> Maßnahmekosten besteht darin, die<br />
durchschnittliche Maßnahmedauer <strong>der</strong> Teilnehmer mit den durchschnittlichen Maßnahmekosten<br />
einschließlich <strong>der</strong> Unterhaltsleistungen zu bewerten und die anschließende<br />
durchschnittliche Arbeitslosigkeitsdauer mit <strong>der</strong> durchschnittlichen Höhe<br />
<strong>der</strong> Arbeitslosenunterstützung. Analog ist die durchschnittliche Arbeitslosigkeitsdauer<br />
<strong>der</strong> Nichtteilnehmer mit <strong>der</strong> durchschnittlichen Höhe <strong>der</strong> Arbeitslosenunterstützung<br />
zu bewerten. Die Differenz <strong>der</strong> Kosten für Teilnehmer und Nichtteilnehmer ergibt<br />
sodann Aufschluss über den fiskalischen Effekt <strong>der</strong> Maßnahme. Kosten und Einsparungen<br />
lassen sich darüber hinaus auf den durchschnittlichen Effekt (durchschnittliche<br />
Verkürzung <strong>der</strong> Arbeitslosigkeitsdauer durch <strong>Maßnahmen</strong>teilnahme) beziehen.<br />
Dies ergibt ein fiktives Maß für die Effizienz einer Maßnahme, wie beispielsweise<br />
die Kosten, die im Durchschnitt <strong>zur</strong> Verkürzung <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit um einen<br />
Monat aufgewendet werden müssen. Im vorliegenden Fall ist ein Vorgehen in <strong>der</strong><br />
skizzierten Form <strong>der</strong>zeit noch nicht möglich, weil <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Verfügung stehende Beobachtungszeitraum<br />
insbeson<strong>der</strong>e nach <strong>der</strong> Reform zu kurz und damit <strong>der</strong> hohe Anteil<br />
rechtszensierter Beobachtungen zu hoch ist, um durchschnittliche Dauern exakt<br />
berechnen zu können.<br />
Bei <strong>der</strong> Analyse werden stattdessen die im Beobachtungszeitraum individuell beobachteten<br />
Kosten und Nutzen von Teilnehmern und gematchten Nichtteilnehmern<br />
aus dem Blickwinkel öffentlicher Ausgaben aggregiert und verglichen. Dabei werden<br />
die direkten Kosten aktiver Arbeitsmarktprogramme einschließlich beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen<br />
und an<strong>der</strong>er beobachteter Programme, Arbeitslosenunterstützung,<br />
Unterhaltszahlungen, Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern<br />
berücksichtigt.<br />
Das Beobachtungsfenster für jedes gematchte Paar von Teilnehmer und Nichtteilnehmer<br />
beginnt am Tag des (fiktiven) Programmeintritts des Teilnehmers. Das Fenster<br />
schließt entwe<strong>der</strong> nach 48 (Vorreformphase) o<strong>der</strong> nach 18 Monaten (Nachreformphase),<br />
falls für diesen Zeitraum Informationen für beide Individuen zu Grunde<br />
gelegt werden können. Steht ein kürzeres Beobachtungsfenster für einen Teilnehmer<br />
o<strong>der</strong> Nichtteilnehmer eines gemachten Paares <strong>zur</strong> Verfügung, wird die Beobachtungsdauer<br />
für beide auf die kürzere <strong>der</strong> beiden Laufzeiten restringiert.<br />
Kosten und Nutzen werden monatsweise für die Stichprobe aggregiert. Dadurch<br />
lassen sich durchschnittliche Kosten-Nutzen-Ergebnisse für die Treatment- und die<br />
Kontrollgruppe für aufeinan<strong>der</strong> folgende Zeiträume von 30 Tagen nach dem (fiktiven)<br />
Programmbeitritt berechnen. Dieser Ansatz nutzt die verfügbaren Informationen<br />
optimal aus und erlaubt, vergleichbare Größen für die Vor- und Nachreformphase zu<br />
berechnen.<br />
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