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Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der - Infas

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Bericht 2006 - Modul 1b: För<strong>der</strong>ung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen<br />

IZA, DIW Berlin, infas<br />

Hilfreich im Interesse <strong>der</strong> betroffenen Mitarbeiter könne durchaus eine zeitliche Begrenzung<br />

für entsprechende Verhandlungen sein:<br />

„Es gab ja früher mal so eine Regelung, dass Sozialplanverhandlungen nach einer bestimmten Zeit<br />

abgeschlossen sein müssen. So etwas wäre sicherlich hilfreich, weil es gibt schon Betriebsräte<br />

o<strong>der</strong> Anwälte, die das ganz bewusst hinauszögern. [...] Weil die Gewerkschaften das nicht so gerne<br />

sehen, dass man hier auch ein bisschen Druck macht, aber ich bin <strong>der</strong> Meinung, bei<br />

Sozialplanverhandlungen muss es nicht Monate dauern. [...] Eine zeitliche Begrenzung wäre schon<br />

vernünftig. [...] Ich bin <strong>der</strong> Meinung, in zwei Monaten kann man einen Sozialplan unter Dach und<br />

Fach haben, spätestens in drei. Das muss nicht ein halbes Jahr dauern.“<br />

Mit Blick auf die kostenrelevante Aspekte betrieblicher Transferpolitik legen die befragten<br />

Experten dar, dass die Kombination von Abfindung und Angebot des Übergangs<br />

in die Transfergesellschaft, d.h. parallele Angebote ohne Kompensationslogik,<br />

als heute gängige betriebliche Modelle angesehen werden können. Mithin würden in<br />

<strong>der</strong> Praxis keine höheren Abfindungen an Mitarbeiter bezahlt, wenn man dafür nicht<br />

die Transfergesellschaft übergehe.<br />

Als leistungsanbietende Unternehmen unterstreichen befragte Transferträger hierbei,<br />

dass abgebende Betriebe im Falle von Entscheidungen für Transfer in <strong>der</strong> Regel mit<br />

Kostenvorteilen rechnen können. Nach übereinstimmen<strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> befragten überregionalen<br />

Transferanbieter würden dort, wo betroffene Betriebe sofort auf Arbeitsleistung<br />

von Mitarbeitern verzichten können, gut gerechnete Angebote mit einem<br />

För<strong>der</strong>zeitraum, auch doppelt so lange wie die Kündigungsfrist, dem Arbeitgeber<br />

Kostenvorteile ermöglichen. Damit seien kostenneutrale Lösungen durch eingesparte<br />

Lohnzahlungen für die ansonsten bestehende Kündigungszeit in Rechnung zu<br />

stellen.<br />

„Aber nochmal zu den Kosten, was man vielleicht auch als taktischen Hinweis sehen muss. Dadurch,<br />

dass die Mitarbeiter über Aufhebungsverträge ausscheiden, ja die Kündigungsfristen abgekürzt<br />

werden. Das ist halt ein gängiges Finanzierungsmodell, dass man sagt, wir bieten mindestens<br />

die doppelte Kündigungsfrist, diese fiktive Kündigungsfrist an, als Verweildauer. Dadurch kann <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber das kostenneutral lösen. Wenn jemand sechs Monate Kündigungsfrist hätte, die einzuhalten<br />

wäre, kann man fast kostenneutral ein Jahr in <strong>der</strong> Transfergesellschaft finanzieren. Das<br />

muss man halt schon sehen.“<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> betrieblichen Entscheidungen über die jeweils konkreten Transfermodelle<br />

stellt sich schließlich die für das Instrument vieldiskutierte Frage <strong>der</strong> sogenannten<br />

Mitarbeiterauswahl. Gehen alle betroffenen Mitarbeiter in die Transfergesellschaft<br />

über o<strong>der</strong> wird dabei eine spezifische Auswahl getroffen?<br />

Die Experten von Transferanbietern teilten hier unterschiedliche Einschätzungen mit:<br />

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