Verein „Roter Mosel-Weinbergpfirsich“ gegründet - Landesamt für ...
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4.6 Agrarmarketing und Vertrieb<br />
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Rote Weinbergpfirsiche erfüllen in hohem Maße die Anforderungen der Nachhaltigkeit. Sie<br />
sind ökologisch produzierte Produkte, fördern die Landwirtschaft im Untersuchungsgebiet<br />
und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Weinkulturlandschaft (vgl. PÖTSCH<br />
2005b, S. 15). Bei dem Weinbergpfirsich handelt es sich um eine Frucht, die da<strong>für</strong> prädestiniert<br />
ist, durch spezielle Marketinginstrumente der Agrarwirtschaft beworben zu werden.<br />
„Das Image der Einzigartigkeit muss durch hohe, gleich bleibende Qualität und durch gezielte<br />
Kommunikation (Werbung, Verkaufsförderung) sorgfältig aufgebaut werden“ (PÖTSCH<br />
2005a, S. 4). In Kapitel 1.6 wurden Abgrenzungsmöglichkeiten <strong>für</strong> das Untersuchungsgebiet<br />
vorgestellt. Für zukünftige Vertriebs- und Marketingmodelle ist die definitorische Abgrenzung<br />
von höchster Bedeutung, wie die drei nachfolgend beschriebenen Schutz-Labels zeigen.<br />
4.6.1 Schutz-Labels als Marketinginstrumente<br />
Geschützte geographische Angabe (g.g.A.): „Hier handelt es sich um Agrarerzeugnisse und<br />
Lebensmittel, bei denen mindestens eine Verbindung zwischen dem namensgebenden Herkunftsgebiet<br />
und einer der Produktionsstufen besteht. Das bedeutet, dass die Produkte in<br />
dem begrenzten Gebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt werden. Ebenso<br />
kann es sich um ein Erzeugnis mit einem bestimmten Renommee handeln“ (CMA 2004, S.<br />
4).<br />
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.): „Die Anforderungen an ein in dieser Kategorie<br />
geschütztes Produkt sind höher als bei der g.g.A. Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung<br />
muss nämlich der Nachweis erbracht werden, dass das Agrarerzeugnis oder Lebensmittel<br />
in einem begrenzten geographischen Gebiet nicht nur erzeugt, sondern auch verarbeitet<br />
und hergestellt wird. Somit verdankt das Produkt seine Qualität und seine Eigenschaften<br />
nahezu ausschließlich einer bestimmten Region“ (CMA 2004, S. 5).<br />
Garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S.): „Anders als die g.g.A. und die g.U. ist eine garantiert<br />
traditionelle Spezialität nicht an eine bestimmte geographische Region gebunden. Geschützt<br />
wird hier vielmehr eine bestimmte Zusammensetzung bzw. ein Verfahren. Für Agrarerzeugnisse<br />
oder Lebensmittel in dieser Kategorie muss der Nachweis erbracht werden,<br />
dass sie entweder aus traditionellen Rohstoffen hergestellt werden oder eine traditionelle<br />
Zusammensetzung aufweisen oder nach einem traditionellen Verfahren hergestellt und/oder<br />
verarbeitet werden“ (CMA 2004, S. 5).