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Zwang in der Heimerziehung? - INIB - Institut für Innovation und ...

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Rüdiger Ernst <strong>und</strong> Peter Höflich<br />

(3.2). „Mehr o<strong>der</strong> weniger totaler Zugriff auf den Körper des K<strong>in</strong>des,<br />

d. h. se<strong>in</strong>e Überwältigung“.<br />

y <strong>Zwang</strong>, <strong>der</strong> die eigene Bewegungsfreiheit e<strong>in</strong>schränkt (3.2). Abschließen<br />

des Hauses zu bestimmten Zeiten, z. B. während <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternen<br />

Beschulung <strong>für</strong> ca. 3 St<strong>und</strong>en, während des Abendessens, <strong>der</strong><br />

Tagesreflexion, <strong>der</strong> Nachtruhe <strong>für</strong> ca. 7 St<strong>und</strong>en. Alle Fenster s<strong>in</strong>d ausstiegssicher,<br />

d. h. können nur gekippt o<strong>der</strong> gar nicht geöffnet werden.<br />

Beim Öffnen <strong>der</strong> Türen ertönt e<strong>in</strong>e Alarmsirene. Die Türschlüssel s<strong>in</strong>d<br />

im Besitz <strong>der</strong> Pädagogen. Beschränkte Ausgangszeiten: Beim Zuspätkommen<br />

müssen die Jugendlichen um E<strong>in</strong>lass bitten.<br />

y <strong>Zwang</strong>, <strong>der</strong> die eigene Entscheidungsfreiheit e<strong>in</strong>schränkt (3.2). Verpflichtende<br />

Freizeitaktivitäten, Arbeitsdienste.<br />

y <strong>Zwang</strong> durch Entzug von Privilegien (3.2). Punkteprogramm, Stufenprogramm.<br />

y Auszeitraum (4), <strong>für</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> zwischen sechs <strong>und</strong> zwölf Jahren, „verletzungsarm“<br />

gestaltet, m<strong>in</strong>destens 12 qm groß, Sichtfenster von außen.<br />

y zum Schutz des hocherregten K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Krise (häufig unplanbar;<br />

4.2)<br />

y zur pädagogischen Grenzsetzung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er begleiteten Auszeit<br />

(4.2), als spezieller Ort <strong>der</strong> Konfliktaustragung o<strong>der</strong> -nachbearbeitung<br />

(geplante Intervention, via Hilfeplan); wenn das K<strong>in</strong>d nicht freiwillig<br />

mitkommt, wird es überwältigt <strong>und</strong> gegen se<strong>in</strong>en Willen <strong>in</strong> den Auszeitraum<br />

gebracht.<br />

y „Time-Out“ zur Verhaltensbegrenzung o<strong>der</strong> Verhaltensmusterunterbrechung,<br />

verb<strong>und</strong>en mit kurzzeitiger Isolation (i. d. R. Abschließen<br />

des Raumes) (4.2). K<strong>in</strong>d wird u. U. gegen se<strong>in</strong>en Willen <strong>in</strong> den Raum verbracht,<br />

Tür wird i. d. R. <strong>für</strong> kurze Zeit abgeschlossen.<br />

y zur präventiven Eskalation (4.2).<br />

y zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des Entweichens o<strong>der</strong> des Sich-Entziehens (4.2).<br />

Zweck: Grenzsetzung o<strong>der</strong> Schutz (weil K<strong>in</strong>d sonst zum Stiefvater<br />

laufen wird, <strong>der</strong> es sexuell missbraucht hat, o<strong>der</strong> androht, über die nahe<br />

gelegene Autobahn zu laufen)<br />

y zur Selbstberuhigung (4.2). K<strong>in</strong><strong>der</strong> suchen den Raum freiwillig auf <strong>und</strong><br />

können ihn je<strong>der</strong>zeit wie<strong>der</strong> verlassen.<br />

y mehrwöchiges o<strong>der</strong> -monatiges Festhalten durch Schließmechanismen,<br />

Mauern, Zäune etc. (1.3.3).<br />

y erlebnispädagogische Auslandsprojekte, z. B. bei 40 Grad m<strong>in</strong>us <strong>in</strong> Sibirien,<br />

„without locks and bars“ (1.3.3).<br />

6.3.2 Rechtliche Würdigung<br />

Die <strong>in</strong> den Heimen o<strong>der</strong> sonstigen Wohnformen tätigen Erzieher leiten<br />

ihre Rechtsmacht vom Sorgerecht des Personensorgeberechtigten ab (siehe<br />

6.1). Sorgeberechtigt können e<strong>in</strong> Elternteil alle<strong>in</strong>, beide Eltern geme<strong>in</strong>sam<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Vorm<strong>und</strong> bzw. Ergänzungspfleger se<strong>in</strong> (siehe B). Leben

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