Zwang in der Heimerziehung? - INIB - Institut für Innovation und ...
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<strong>Zwang</strong> im Rahmen von Hilfeprozessen<br />
ken trotzdem so zw<strong>in</strong>gend wie Mauern. Dies ist nicht umsonst die Botschaft<br />
<strong>der</strong> negativen Utopien <strong>in</strong> Romanen wie „1984“ o<strong>der</strong> „Fahrenheit<br />
411“.<br />
Dennoch wirft die GU <strong>in</strong> Bezug auf ihre E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> unser Drei-Kategorien-Konzept<br />
weiter Schwierigkeiten auf: Da Freiheitsentzug nur von<br />
Gerichten verordnet werden kann <strong>und</strong> Ziele <strong>der</strong> permanenten Kontrolle<br />
mit denen <strong>der</strong> Erziehung <strong>und</strong> Hilfe verb<strong>in</strong>det, könnte man auch von e<strong>in</strong>er<br />
Hilfe im <strong>Zwang</strong>skontext sprechen, müsste dann aber dazu fügen unter den<br />
Bed<strong>in</strong>gungen von Freiheitsentzug.<br />
Zu unterscheiden s<strong>in</strong>d drei Formen von <strong>Zwang</strong>, die zu je eigenen Gestaltungsaufgaben<br />
von Sozialarbeitern <strong>und</strong> Sozialpädagogen werden können<br />
(Mischformen <strong>und</strong> Komb<strong>in</strong>ationen s<strong>in</strong>d zu beachten):<br />
y <strong>Zwang</strong>smomente <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familienerziehung <strong>und</strong> <strong>in</strong>stitutionalisierte<br />
<strong>Zwang</strong>selemente <strong>in</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Erziehung, die neben vielen an<strong>der</strong>en<br />
Bauste<strong>in</strong>en existieren <strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Konzept von elterlicher Liebe<br />
o<strong>der</strong> <strong>in</strong>stitutioneller Entwicklungsför<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>gebettet s<strong>in</strong>d, dort<br />
aber auch <strong>in</strong> Formen von Gewalt entgleisen können. Sozialarbeiter<br />
bzw. Sozialpädagogen s<strong>in</strong>d entwe<strong>der</strong> selbst mit <strong>der</strong> Durchführung<br />
von <strong>Zwang</strong>selementen beauftragt o<strong>der</strong> beraten an<strong>der</strong>e (Eltern o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>e Fachkräfte), mit diesen <strong>Zwang</strong>smomenten „gekonnt“ umzugehen.<br />
Wo dies scheitert <strong>und</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> Familien o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong><br />
öffentlichen Erziehung unzumutbaren Härten (unter- o<strong>der</strong> oberhalb<br />
<strong>der</strong> Schwelle „K<strong>in</strong>deswohlgefährdung“) ausgesetzt s<strong>in</strong>d, müssen professionelle<br />
Helfer <strong>in</strong>tervenieren, K<strong>in</strong><strong>der</strong>rechte e<strong>in</strong>klagen <strong>und</strong> mit den<br />
Verantwortlichen alternative Formen <strong>der</strong> Grenzsetzung entwickeln.<br />
y <strong>Zwang</strong>skontexte, d. h. Hilfen, zu denen man als Klient von Seiten e<strong>in</strong>es<br />
Gerichtes gezwungen wird, <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong>er man jedoch e<strong>in</strong> großes<br />
Maß an Selbstbestimmungs- <strong>und</strong> Wahlmöglichkeiten behalten <strong>und</strong><br />
ausüben soll <strong>und</strong> kann. In <strong>der</strong> Regel ist <strong>der</strong> professionelle Helfer hier<br />
nicht <strong>in</strong> die direkte Ausübung von <strong>Zwang</strong> gegenüber dem Klienten <strong>in</strong>volviert,<br />
wohl aber zur Kontrolle <strong>und</strong> Berichterstattung gegenüber<br />
dem Gericht angehalten. Die Aufgabe besteht dar<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>en anfangs<br />
unfreiwilligen Klienten zu mehr eigenmotivierter Mitarbeit zu bewegen<br />
<strong>und</strong> Transparenz darüber herzustellen, dass man neben <strong>der</strong> mehr<br />
o<strong>der</strong> weniger nüchternen o<strong>der</strong> vertrauensvollen Arbeitsbeziehung<br />
immer wie<strong>der</strong> auch zur Weitergabe von Informationen an die dritte<br />
Instanz (das Gericht) angehalten ist, die <strong>Zwang</strong>smaßnahmen aktivieren,<br />
aber auch den <strong>Zwang</strong>skontext als nicht mehr nötig aufheben<br />
kann.<br />
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