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Heimatbuch Reichelsheim 1992 OCR verlinkt

Reichelsheim in der goldenen Wetterau Historische Betrachtungen von Hagen Behrens Herausgeber: Magistrat der Stadt Reichelsheim Bearbeitung: Hagen Behrens Umschlaggestaltung: Jean Bourdin Gesamtherstellung: Friedrich Bischoff Druckerei GmbH, Frankfurt/Main Erschienen 1992

Reichelsheim in der goldenen Wetterau
Historische Betrachtungen von Hagen Behrens
Herausgeber: Magistrat der Stadt Reichelsheim
Bearbeitung: Hagen Behrens
Umschlaggestaltung: Jean Bourdin
Gesamtherstellung: Friedrich Bischoff Druckerei GmbH, Frankfurt/Main
Erschienen 1992

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Zu dieser notwendigen Abraupung wird ihnen für dieses<br />

Jahr der lste April zum termino a quo (= bis zu welchem<br />

Zeitpunkt die Maßnahme durchzuführen ist) bestimmt,<br />

für die Zukunft aber muß sie schon vor dem<br />

1. März geschehen, und diejenigen, welche sich hierunter<br />

saumselig finden lassen sollten, sind nicht allein in<br />

eine Strafe von sechs Gulden zu nehmen, wovon dem<br />

Denunziant 1/3 zuzuweisen ist, sondern es soll auch das<br />

Abraupen von dem Ortsvorstand auf Kosten der Nachlässigen<br />

veranlaßt werden . .<br />

Die Frage der Bekämpfung des Ungeziefers hatte also<br />

existentielle Bedeutung, wenn man bedenkt, daß der<br />

Denunziant mit 1/3 des Strafgeldes des ertappten Nichtstuers<br />

belohnt wurde.<br />

Ähnliche Verordnungen betrafen immer wieder die<br />

Sperlinge und die Mäuse. Jeder Ortsbürger war aufgefordert,<br />

eine bestimmte Zahl „von Köpfen“ abzuliefern<br />

(„In allen Gegenden und Orten, wo die Vermehrung der<br />

Sperlinge auf den Feldbau und dessen Erzeugnisse nachteilig<br />

wirkt, werden . _ . die einsehlagenden oberen Polizei-Beamten<br />

angewiesen und ermächtigt, jedem Einwohner<br />

anzubefehlen. zu bestimmten Fristen eine nach<br />

der Größe des Übels. . _ zu ermessende Quantität Sperlings-Köpfe<br />

zu liefern oder fürjeden fehlenden Kopfeine<br />

Geldabgabe zu bezahlen“ - s. Verordnungsblatt des Herzogtums<br />

Nassau, Jg. 1812).<br />

Doch noch anderes machte den Menschen Sorgen,<br />

weswegen die Obrigkeit reagieren mußte. Eine Verordnung<br />

aus dem Jahre 1816 lautet:<br />

„Nach höchster Genehmigung ist das Schußgeld von<br />

einem erlegten männlichen so wie von einem jungen<br />

Wolf auf 15 und von einer ausgewachsenen Wölfin auf 22<br />

Gulden erhöht worden. . (Archiv der Stadt <strong>Reichelsheim</strong>,<br />

VO-Blatt des Herzogtums Nassau, Jg. 1816).<br />

Die Zeit Napoleons ging zu Ende, nachdem er den<br />

Krieg gegen die unendlichen Weiten Rußlands und den<br />

wachsenden Widerstand der anderen Völker verloren<br />

hatte. Die fürchterlichen Verluste bei den deutschen<br />

Hilfstruppen, das Nichtendenwollen des Blutvergießens<br />

führten schließlich bei den Menschen in den Städten und<br />

Dörfern, aber auch bei denen in den Palästen zu einem<br />

Bewußtseinswandel. Ausgehend von Preußen begann<br />

der Wille „zur Befreiung“. Diese wurde eingeleitet durch<br />

die erfolgreiche „Völkerschlacht bei Leipzig“ (16. bis 19.<br />

Oktober 1813). Die Untertanen Nassaus mußten zwar<br />

noch auf Seiten Napoleons gegen die Preußen und Österreicher<br />

und deren Verbündeten (Bayern, Sachsen, Russen,<br />

Schweden usw.) kämpfen, weil ihr Herzog noch<br />

nicht bereit war, die Fronten zu wechseln. Doch die Niederlage<br />

Napoleons bedeutete die Wende: Am 23. ll.<br />

1813, kurz vor Eintreffen des siegreichen preußischen<br />

Heeres im Rhein-Main-Gebiet sagte sich der Herzog<br />

vom Rheinbund los und wandte sich den verbündeten<br />

deutschen Fürsten zu.<br />

Das lange Festhalten am Bündnis mit Napoleon hätte<br />

fast dazu geführt, daß das Herzogtum Nassau aufgelöst<br />

und die Ländereien Preußen zugeschlagen worden wären.<br />

Nur der alte, nun - nach dem Sieg über Napoleon -<br />

wieder aufkeimende Dualismus zwischen Österreich und<br />

Preußen um die Vorherrschaft im ehemaligen „Heiligen<br />

Römischen Reich Deutscher Nation“ rettete vorerst<br />

noch einmal das Bestehen dieses alten Herrscherhauses.<br />

Somit kam es auch nicht, wie bereits geplant, dazu, daß<br />

„Verordnungen und Bekanntmachungen<br />

Herzoglichen Staats-Ministeriums<br />

und der demselben unmittelbar<br />

subordinierten Behörden.<br />

(Die Abraupung der Bäume,<br />

Hecken und Gesträuche betr.) “<br />

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