26.12.2018 Aufrufe

Heimatbuch Reichelsheim 1992 OCR verlinkt

Reichelsheim in der goldenen Wetterau Historische Betrachtungen von Hagen Behrens Herausgeber: Magistrat der Stadt Reichelsheim Bearbeitung: Hagen Behrens Umschlaggestaltung: Jean Bourdin Gesamtherstellung: Friedrich Bischoff Druckerei GmbH, Frankfurt/Main Erschienen 1992

Reichelsheim in der goldenen Wetterau
Historische Betrachtungen von Hagen Behrens
Herausgeber: Magistrat der Stadt Reichelsheim
Bearbeitung: Hagen Behrens
Umschlaggestaltung: Jean Bourdin
Gesamtherstellung: Friedrich Bischoff Druckerei GmbH, Frankfurt/Main
Erschienen 1992

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

set oder der am Samstag wegreiset und am Sonntag<br />

erst wiederkommt;<br />

daß eine Versäumniß der Catechismuslehre von Seiten<br />

derjungen Leute mit 8 Kreuzern und wenn es geschieht<br />

des Spielens, Tanzens und Saufens halber<br />

mit 6 Gulden gestraft werden soll;<br />

daß der, welcher wäh rend des Gottesdienstes in den<br />

Wirtshäusern gefunden wird, 30 Kreuzer, wer aber<br />

an dem selben Sonntag zum Abendmahl gegangen<br />

ist, 5 Gulden Strafe erlegen soll; und daß von diesen<br />

Wirten Abends nach 10 Uhr den Söffern aber zu keiner<br />

Zeit Getränke gereicht werden sollen bei namhafter<br />

Strafe, weshalben der Kirchenvorstand die<br />

Wirtshäuser visitieren sollen;<br />

daß das Kegelschieben vor und zwischen dem Gottesdienst<br />

bei (1 Kreuzern, während des Gottesdienstes<br />

bei erhöheter Strafe verboten ist;<br />

daß die Hirten vor dem Frühgottesdienst nicht ausfahren<br />

sollen;<br />

daß das Fluchen. Schwören, Verheißen und Vermessen<br />

ınit I0 Kreuzern, und wo solches zur Gewohnheit<br />

werden sollte, mit erhöheter Strafe belangt<br />

werden soll;<br />

daß aber, wenn bei dem viehisehen Vollsäufer irgendwelch<br />

Flüche, Sehwüre, Zoten, auch Tathandlungen<br />

wider das 6. Gebot mit unterlaufen oder solche<br />

Leute über die Straße hin lärmen, brüllen und<br />

schändliche Lieder singen, 30 Kreuzer Strafe erlegt<br />

werden sollen;<br />

daß an Sonn- und Feiertagen, wie auch an der Betwoche<br />

nicht getanzt werden dürfe, Leute aber, welche<br />

bei dem Tanze sich unanständiger Tathandlungen<br />

erlauben, mit 6 bis 15 Kreuzer bestraft seien;<br />

daß Spielgesellschaften, in welchen beträchtlich und<br />

gewinnträchtig Spiel getrieben wird, nicht zu dulden<br />

bei 21.5 Kreuzer Strafe, diejenigen aber, welche diesselbe<br />

in ihrem Hause veranstalten, mit 30 Kreuzern<br />

Strafe belegt werden sollen;<br />

daß wenn ledige Personen in Hurerei und Unzucht<br />

betroffen werden, jedes 2 Gulden Strafe zu erlegen<br />

habe und daß deshalb<br />

alle verdächtigen Zusammenkünfte in entlegenen<br />

Häusern und Winkeln bei 15 Kreuzer Strafe verboten<br />

seien;<br />

endlich daß die, welche in den Spinnstuben sich mit<br />

Wort und Tat ungebührlich betragen, gebührend bestraft<br />

werden sollen."<br />

War diese Strenge, diese Härte der Kirche deswegen<br />

angeordnet, weil man sich in den Universitäten und<br />

Hochschulen Gedanken über die „Freiheiten eines jeden<br />

Individuums“ machte?<br />

Die <strong>Reichelsheim</strong>er<br />

beugten sich weiter den<br />

gesetzten Regeln.<br />

Das Kircrhenbuch der<br />

evangelise/'zen Kirche,<br />

aufgeschlagen und<br />

getragen vom<br />

gegenwärtigen Pfarrer<br />

von Reich.elsheim,<br />

J. Enke<br />

(Foto W. Wagner)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!