Heimatbuch Reichelsheim 1992 OCR verlinkt
Reichelsheim in der goldenen Wetterau Historische Betrachtungen von Hagen Behrens Herausgeber: Magistrat der Stadt Reichelsheim Bearbeitung: Hagen Behrens Umschlaggestaltung: Jean Bourdin Gesamtherstellung: Friedrich Bischoff Druckerei GmbH, Frankfurt/Main Erschienen 1992
Reichelsheim in der goldenen Wetterau
Historische Betrachtungen von Hagen Behrens
Herausgeber: Magistrat der Stadt Reichelsheim
Bearbeitung: Hagen Behrens
Umschlaggestaltung: Jean Bourdin
Gesamtherstellung: Friedrich Bischoff Druckerei GmbH, Frankfurt/Main
Erschienen 1992
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set oder der am Samstag wegreiset und am Sonntag<br />
erst wiederkommt;<br />
daß eine Versäumniß der Catechismuslehre von Seiten<br />
derjungen Leute mit 8 Kreuzern und wenn es geschieht<br />
des Spielens, Tanzens und Saufens halber<br />
mit 6 Gulden gestraft werden soll;<br />
daß der, welcher wäh rend des Gottesdienstes in den<br />
Wirtshäusern gefunden wird, 30 Kreuzer, wer aber<br />
an dem selben Sonntag zum Abendmahl gegangen<br />
ist, 5 Gulden Strafe erlegen soll; und daß von diesen<br />
Wirten Abends nach 10 Uhr den Söffern aber zu keiner<br />
Zeit Getränke gereicht werden sollen bei namhafter<br />
Strafe, weshalben der Kirchenvorstand die<br />
Wirtshäuser visitieren sollen;<br />
daß das Kegelschieben vor und zwischen dem Gottesdienst<br />
bei (1 Kreuzern, während des Gottesdienstes<br />
bei erhöheter Strafe verboten ist;<br />
daß die Hirten vor dem Frühgottesdienst nicht ausfahren<br />
sollen;<br />
daß das Fluchen. Schwören, Verheißen und Vermessen<br />
ınit I0 Kreuzern, und wo solches zur Gewohnheit<br />
werden sollte, mit erhöheter Strafe belangt<br />
werden soll;<br />
daß aber, wenn bei dem viehisehen Vollsäufer irgendwelch<br />
Flüche, Sehwüre, Zoten, auch Tathandlungen<br />
wider das 6. Gebot mit unterlaufen oder solche<br />
Leute über die Straße hin lärmen, brüllen und<br />
schändliche Lieder singen, 30 Kreuzer Strafe erlegt<br />
werden sollen;<br />
daß an Sonn- und Feiertagen, wie auch an der Betwoche<br />
nicht getanzt werden dürfe, Leute aber, welche<br />
bei dem Tanze sich unanständiger Tathandlungen<br />
erlauben, mit 6 bis 15 Kreuzer bestraft seien;<br />
daß Spielgesellschaften, in welchen beträchtlich und<br />
gewinnträchtig Spiel getrieben wird, nicht zu dulden<br />
bei 21.5 Kreuzer Strafe, diejenigen aber, welche diesselbe<br />
in ihrem Hause veranstalten, mit 30 Kreuzern<br />
Strafe belegt werden sollen;<br />
daß wenn ledige Personen in Hurerei und Unzucht<br />
betroffen werden, jedes 2 Gulden Strafe zu erlegen<br />
habe und daß deshalb<br />
alle verdächtigen Zusammenkünfte in entlegenen<br />
Häusern und Winkeln bei 15 Kreuzer Strafe verboten<br />
seien;<br />
endlich daß die, welche in den Spinnstuben sich mit<br />
Wort und Tat ungebührlich betragen, gebührend bestraft<br />
werden sollen."<br />
War diese Strenge, diese Härte der Kirche deswegen<br />
angeordnet, weil man sich in den Universitäten und<br />
Hochschulen Gedanken über die „Freiheiten eines jeden<br />
Individuums“ machte?<br />
Die <strong>Reichelsheim</strong>er<br />
beugten sich weiter den<br />
gesetzten Regeln.<br />
Das Kircrhenbuch der<br />
evangelise/'zen Kirche,<br />
aufgeschlagen und<br />
getragen vom<br />
gegenwärtigen Pfarrer<br />
von Reich.elsheim,<br />
J. Enke<br />
(Foto W. Wagner)