Heimatbuch Reichelsheim 1992 OCR verlinkt
Reichelsheim in der goldenen Wetterau Historische Betrachtungen von Hagen Behrens Herausgeber: Magistrat der Stadt Reichelsheim Bearbeitung: Hagen Behrens Umschlaggestaltung: Jean Bourdin Gesamtherstellung: Friedrich Bischoff Druckerei GmbH, Frankfurt/Main Erschienen 1992
Reichelsheim in der goldenen Wetterau
Historische Betrachtungen von Hagen Behrens
Herausgeber: Magistrat der Stadt Reichelsheim
Bearbeitung: Hagen Behrens
Umschlaggestaltung: Jean Bourdin
Gesamtherstellung: Friedrich Bischoff Druckerei GmbH, Frankfurt/Main
Erschienen 1992
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
alte, brüchige Eimer nicht vererbt oder diese selbst,<br />
allerdings mangelhaft, hergestellt wurden)<br />
Wegen der Markwaldung<br />
(Holz aus dem Markwald konnte nur nach Erlaubnis<br />
der Markmeister und nach Zahlung eines Entgeltes<br />
geholt werden. Dies galt für Bau- und auch für<br />
Brennholz)<br />
Prinzeß-Steuer<br />
(Für die erforderliche Mitgift der Grafen- oder Fürstentöchter<br />
mußte stets eine Sondersteuer von den<br />
„lieben Untertanen“ bezahlt werden)<br />
Extra ordinaria<br />
(Sondersteuer, z. B. für Verköstigung von ausländischen<br />
Truppen oder Strafgeldern von Bürgern, die<br />
etwas in der Gemeinde zerstört hatten)<br />
Von Gemeinde Bauen und Stücken<br />
(Eine Art Gewerbesteuer; 1800 wird eine Einnahme<br />
aus dem Brauhaus der Gemeinde verbucht)<br />
Giltgeld<br />
(Eine Steuer, die aufdie Person, nicht auf den Besitz<br />
bezogen war; also eine Art „Kopfsteuer“);<br />
Vom Gemeinde Faßelvieh<br />
Einnahme durch Verkauf des alten Faselochsens<br />
z. B. bzw. auch Deckungs- oder Sprunggeld)<br />
Wege-Geld<br />
(Das Recht, Wegegeld zu erheben, war verpachtet;<br />
deswegen tauchtejedes Jahr eine geiche Summe auf)<br />
Interesse<br />
(Zinseinnahmen aus Kapitalien, die die Gemeinde<br />
der Herrschaft geliehen hatte)<br />
Gelehnte Capitalien<br />
(Zinsen von Ortsbürgern, die bei der Gemeinde Geld<br />
geliehen hatten)<br />
Von Stipendiaten Geld Interesse<br />
(Es gab eine Stiftung, aus deren Erträge Stipendien<br />
für begabte Schüler aus dem Ort gezahl wurden; wurde<br />
es nicht zu seinem ursprünglichen Zwecke eingesetzt,<br />
gingen die entsprechenden Gelder in die Gemeindekasse)<br />
- Von der Gemeinde Dorn-Assenheim<br />
(Dorn-Assenheim nutzte einige Wiesen im <strong>Reichelsheim</strong>er<br />
Ried für ihr Vieh; bekanntlich hatte Dorn-<br />
Assenheim keinen gemarkungseigenen Bach oder<br />
Fluß und damit nur wenig natürliches Gras- und Weideland)<br />
- Von urbar gemachten und verpachteten Stücken<br />
(Wer eine Wiese oder Weide trocken legte durch<br />
Drainage, der mußte eine Abgabe bezogen auf die<br />
Höhe des erwarteten Mehreinkommens bezahlen;<br />
außerdem hatte die Gemeinde eigene Wiesen und<br />
Felder, die sie z. T. verpachtete, wenn sie diese nicht<br />
als „Almend“ nutzen wollte. Als die Landwehr oder<br />
die Seen - der Große und der Kleine See sowie der<br />
Schützensee trockengelegt bzw. eingeebnet worden<br />
waren, war von den Bauern, die diese Flächen nutzten,<br />
Pachtgebühren bzw. z. T. Abgaben zu leisten)<br />
- Von verkauften Gemeindegras<br />
(Das Gras, Heu- und Grummet der Gemeindewiesen<br />
wurde verkauft).<br />
Der übliche „Zehnte“, die Abgabe eines festgelegten<br />
Teiles der Ernte oder des Arbeitsertrages, blieb hiervon<br />
unberührt. Auch Sonderabgaben zugunsten der Kirche,<br />
der Schulen und dergleichen kamen fürjeden Ortsbürger<br />
hinzu. So war die Aufforderung des Fürsten und der Nassauischen<br />
Kirche, ein solides Leben zu führen, jede Verschwendung<br />
zu vermeiden, voll verständlich: denn wer<br />
sein Geld „versäuft“, „verhurt“ oder verspielt, der kann<br />
all die Abgaben, die aufzubringen sind, nicht aufbringen<br />
- es sei, er setzt sein ererbtes Vermögen aufs Spiel!<br />
94