26.12.2018 Aufrufe

Heimatbuch Reichelsheim 1992 OCR verlinkt

Reichelsheim in der goldenen Wetterau Historische Betrachtungen von Hagen Behrens Herausgeber: Magistrat der Stadt Reichelsheim Bearbeitung: Hagen Behrens Umschlaggestaltung: Jean Bourdin Gesamtherstellung: Friedrich Bischoff Druckerei GmbH, Frankfurt/Main Erschienen 1992

Reichelsheim in der goldenen Wetterau
Historische Betrachtungen von Hagen Behrens
Herausgeber: Magistrat der Stadt Reichelsheim
Bearbeitung: Hagen Behrens
Umschlaggestaltung: Jean Bourdin
Gesamtherstellung: Friedrich Bischoff Druckerei GmbH, Frankfurt/Main
Erschienen 1992

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eine Verordnung der „Herzoglich Nassauischen Landesregierung<br />

an den Herzoglichen Amtmann, Herrn<br />

Bullmann zu <strong>Reichelsheim</strong>“ aus dem Jahre 1844, die sich<br />

im Archiv der Stadt befindet, gibt uns Einblick in ein<br />

heute schwer verständliches Vorkommnis: „Das Mitnehmen<br />

von Knaben und Mädchen von Fliegenwedelhändlern,<br />

Musikanten p.p. nach Rußland, England und<br />

Frankreich betreffend:<br />

Es ist früher zu Unserer Kenntnis gekommen, daß aus<br />

einzelnen Orten des Herzogtums Knaben, die kaum aus<br />

der Schule entlassen waren, so wie Mädchen von erwachsenen<br />

Personen in das Ausland, insbesondere nach den<br />

oben bemerkten Ländern, mitgenommen worden sind,<br />

um sie bei dem Musizieren, dem Handel mit Fliegenwedeln<br />

oder mit anderen zum Hausieren bestimmten geringfügigen<br />

Gegenständen zu benutzen, und daß mitunter<br />

solche Knaben und Mädchen von ihren Führern zu<br />

unerlaubten Gewerbe, durch Betteln und unsittliche Lebensweise<br />

verleidet worden sind.<br />

Wir haben in Folge hiervon durch Verfügung an die<br />

Ämter die Beschränkung eintreten lassen, daß das Reisen<br />

von Knaben und ledigen Weibspersonen in den bezeichneten<br />

Fällen nur gestattet werden soll, wenn sich<br />

dieselben in Begleitung ihrer Eltern befinden.<br />

Wir finden Uns veranlaßt, diese Vorschrift nunmehr<br />

für sämtliche Ämter zu erteilen; Sie werden die Herzoglichen<br />

Schultheißen instruieren, in den über das Ansuchen<br />

solcher Personen um Erteilung von Reisepässen an<br />

das Amt zu erstattenden Berichten, den Zweck der Reise<br />

und in welcher Begleitung dieselbe vorgenommen werden<br />

soll, genau anzugeben. Wir empfehlen Ihnen die<br />

Überwachung der genauen Vollziehung dieser Bestimmung<br />

und ermächtigen Sie zugleich, Pässe auch Mädchen,<br />

welche mit ihren Eltern reisen wollen, zu verweigern,<br />

bei welchen nachweisbarlich, daß sie bei einer früheren<br />

Reise solchem unerlaubten Erwerbe im Ausland<br />

obgelegen haben.<br />

Sollten Einwohner aus dem Großherzogtum Hessen,<br />

was vorgekommen ist, ledige Weibspersonen und Knaben<br />

anwerben wollen, um ihnen bei dem Fliegenwedelhandel,<br />

dem Musizieren pp. behülflich zu seyn, so sind<br />

dieselben unter Strafandrohung für den Wiederholungsfall<br />

auszuweisen.<br />

Wir machen schließlich darauf aufmerksam, daß diese<br />

Beschränkung in Erteilung der Reisepässe auf junge<br />

Burschen, welche das Musizieren als Gewerbe betreiben,<br />

keine Anwendung findet.<br />

Wiesbaden, den 23. April 1844“<br />

Wie schlecht das Leben tatsächlich im Lande des Herzogs<br />

von Nassau war, das zeigen Berichte aus jener Zeit:<br />

ein zeitgenössischer Beobachter schrieb „über die ›im Inund<br />

Auslande schaarenweise umherziehenden Nassauer

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!