EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV
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8.3 Anknüpfungspunkte im SGB XI-Kontext<br />
Im Abschlussbericht zum Modellvorhaben „Entlastungsprogramm bei Demenz <strong>für</strong> die<br />
Pflegestufen 1 bis 3“ wurde im Kapitel 8.3 ausführlich auf die Anknüpfungspunkte im<br />
SGB XI-Kontext eingegangen. 170 Dort sind folgende Themenfelder als Anknüpfungs-<br />
punkte benannt worden:<br />
Beratungsleistungen<br />
Schulungsleistung<br />
Qualifizierung <strong>für</strong> Beratung und Schulung<br />
Wettbewerbsneutralität und Unabhängigkeit bei Beratung und Schulung<br />
Barrieren bei der Inanspruchnahme der Pflegemoratorienleistungen<br />
Care Management zum Auf- und Ausbau einer regionalen Angebotsstruktur<br />
Die dort angestellten Überlegungen treffen grundsätzlich auch <strong>für</strong> die Zielgruppe des<br />
Projekts <strong>EDe</strong> <strong>II</strong> zu. Wie oben dargestellt, stellt die neue Zielgruppe allerdings im Be-<br />
reich der Beratungsintervention weitere Ansprüche an die Beratenden, damit kommt<br />
einer zielgruppenspezifischen Qualifizierung der Beratenden und Schulenden erneut<br />
eine hohe Bedeutung zu.<br />
Ergänzend zu den Überlegungen aus dem bereits vorliegenden Abschlussbericht wird<br />
im Folgenden der Anknüpfungspunkt „Auf- und Ausbau einer regionalen Angebots-<br />
struktur“ erneut aufgegriffen und es soll neben den Aspekten Prävention und Rehabili-<br />
tation auch eine Grundüberlegung zur sozialrechtlichen Bewältigung der Demenz an-<br />
gestellt werden. Im anschließenden Kapitel 9 münden die hier thematisierten Anknüp-<br />
fungspunkte in Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.<br />
Anknüpfungspunkt Auf- und Ausbau einer regionalen Angebotsstruktur<br />
und die Beseitigung von Mängeln in der pflegerischen Versorgungsstruktur<br />
Wie in Kapitel 6 dargelegt, sind neben der zielgruppenspezifischen Demenzfachbera-<br />
tungsleistung auch weitere Angebote, die über die Pflegeversicherung finanzierbar<br />
sind, aufzubauen, <strong>für</strong> die Versicherten zugänglich zu machen sowie die vorhandenen<br />
Angebote besser auf die Bedarfe der Zielgruppe der demenzerkrankten Menschen der<br />
Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz abzustimmen. Vor die-<br />
sem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und wie die regionale Versorgungsstruktur<br />
zugunsten der Zielgruppe systematisch verbessert werden kann und welche Aufgabe<br />
den Pflegekassen dabei zukommen kann?<br />
Fahlbusch differenziert in seinem Beitrag „Pflegestufe Demenz“ die Regelungen <strong>für</strong><br />
Demenzkranke im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: „Grundsätzlich unterscheidet der<br />
170 Emme von der Ahe, H.; Weidner, F.; Laag, U.; Isfort, M.; Meyer, S. H. (2010), S. 286-290<br />
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