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EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV

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8.3 Anknüpfungspunkte im SGB XI-Kontext<br />

Im Abschlussbericht zum Modellvorhaben „Entlastungsprogramm bei Demenz <strong>für</strong> die<br />

Pflegestufen 1 bis 3“ wurde im Kapitel 8.3 ausführlich auf die Anknüpfungspunkte im<br />

SGB XI-Kontext eingegangen. 170 Dort sind folgende Themenfelder als Anknüpfungs-<br />

punkte benannt worden:<br />

Beratungsleistungen<br />

Schulungsleistung<br />

Qualifizierung <strong>für</strong> Beratung und Schulung<br />

Wettbewerbsneutralität und Unabhängigkeit bei Beratung und Schulung<br />

Barrieren bei der Inanspruchnahme der Pflegemoratorienleistungen<br />

Care Management zum Auf- und Ausbau einer regionalen Angebotsstruktur<br />

Die dort angestellten Überlegungen treffen grundsätzlich auch <strong>für</strong> die Zielgruppe des<br />

Projekts <strong>EDe</strong> <strong>II</strong> zu. Wie oben dargestellt, stellt die neue Zielgruppe allerdings im Be-<br />

reich der Beratungsintervention weitere Ansprüche an die Beratenden, damit kommt<br />

einer zielgruppenspezifischen Qualifizierung der Beratenden und Schulenden erneut<br />

eine hohe Bedeutung zu.<br />

Ergänzend zu den Überlegungen aus dem bereits vorliegenden Abschlussbericht wird<br />

im Folgenden der Anknüpfungspunkt „Auf- und Ausbau einer regionalen Angebots-<br />

struktur“ erneut aufgegriffen und es soll neben den Aspekten Prävention und Rehabili-<br />

tation auch eine Grundüberlegung zur sozialrechtlichen Bewältigung der Demenz an-<br />

gestellt werden. Im anschließenden Kapitel 9 münden die hier thematisierten Anknüp-<br />

fungspunkte in Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.<br />

Anknüpfungspunkt Auf- und Ausbau einer regionalen Angebotsstruktur<br />

und die Beseitigung von Mängeln in der pflegerischen Versorgungsstruktur<br />

Wie in Kapitel 6 dargelegt, sind neben der zielgruppenspezifischen Demenzfachbera-<br />

tungsleistung auch weitere Angebote, die über die Pflegeversicherung finanzierbar<br />

sind, aufzubauen, <strong>für</strong> die Versicherten zugänglich zu machen sowie die vorhandenen<br />

Angebote besser auf die Bedarfe der Zielgruppe der demenzerkrankten Menschen der<br />

Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz abzustimmen. Vor die-<br />

sem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und wie die regionale Versorgungsstruktur<br />

zugunsten der Zielgruppe systematisch verbessert werden kann und welche Aufgabe<br />

den Pflegekassen dabei zukommen kann?<br />

Fahlbusch differenziert in seinem Beitrag „Pflegestufe Demenz“ die Regelungen <strong>für</strong><br />

Demenzkranke im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: „Grundsätzlich unterscheidet der<br />

170 Emme von der Ahe, H.; Weidner, F.; Laag, U.; Isfort, M.; Meyer, S. H. (2010), S. 286-290<br />

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