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EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV

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Zur Bekanntmachung des Angebots der Nachbarschaftshilfe wie auch der Schulungs-<br />

möglichkeit wurden im Modellvorhaben Informationsflyer entwickelt und Öffentlich-<br />

keitsarbeit betrieben. Im April und Juni 2010 konnte eine Schulung <strong>für</strong> zehn „Nachbar-<br />

schaftshelfer bei Demenz“ durchgeführt werden. Alle Teilnehmerinnen hatten bereits<br />

im Vorfeld „informelle Nachbarschaftshilfe“ bei einer an Demenz erkrankten Person in<br />

ihrem Umfeld geleistet, d. h. sie waren unentgeltlich im Rahmen eines Vertrauensver-<br />

hältnisses oder auf Basis privater Zahlungen tätig gewesen. Direkt nach der Schulung<br />

entstanden daraus keine „formellen“ Nachbarschaftsverhältnisse im Sinne des<br />

§ 45b SGB XI. Alle Teilnehmerinnen meldeten zurück, dass sie aus rein inhaltlichem<br />

Interesse an der Schulung teilgenommen hätten und die Möglichkeit der Bezahlung<br />

ihrer Hilfe durch Gelder der Pflegeversicherung nicht oder noch nicht in Erwägung zö-<br />

gen.<br />

Diese Zurückhaltung gegenüber der „formellen“ Nachbarschaftshilfe im Sinne des<br />

§ 45b SGB XI zeigte sich auch in den Beratungsbesuchen der Gesundheitsberaterin-<br />

nen. Im Rahmen der Beratungen wurde das bisherige soziale Helfernetzwerk der <strong>EDe</strong>-<br />

<strong>II</strong>-Familien sondiert, zu dem in 19 Fällen ein „informelles“ Nachbarschaftsverhältnis<br />

gehörte. In zehn Fällen war primär die räumliche Nähe Grundlage <strong>für</strong> die Hilfe, in neun<br />

weiteren Fällen war ein bestehendes Vertrauensverhältnis Hauptausgangspunkt dieser<br />

Hilfestellung.<br />

In 34 Familien haben die Gesundheitsberaterinnen über die Möglichkeit einer „Formali-<br />

sierung“ dieses bestehenden oder zu der Anbahnung eines Nachbarschaftsverhältnis-<br />

ses im Sinne des § 45b SGB XI informiert und beraten. Zum Ende des Modellvorha-<br />

bens war daraus in vier Fällen ein „formelles“ Nachbarschaftsverhältnis geworden. Die<br />

Hauptpflegepersonen gaben zur Ablehnung einer „Formalisierung“ folgende Gründe<br />

an, Mehrfachnennungen waren möglich:<br />

• In sechs Fällen wird von der Familie und/oder dem Nachbarschaftshelfer kein Ent-<br />

gelt in finanzieller Form gewünscht, um damit einer formellen Verpflichtung zur Hilfe-<br />

leistung aus dem Wege zu gehen<br />

• Für vier Nachbarschaftshelfer stellt der vorgeschriebene Besuch einer Schulung<br />

nach Einschätzung der Hauptpflegeperson eine Hürde dar<br />

• Weitere vier gaben an, den jeweiligen Nachbarn wegen bestehender eigener Belas-<br />

tungen (wie z. B. Hochaltrigkeit) nicht mit dem formellen Verfahren belasten zu wol-<br />

len<br />

• In sechs Fällen wurden die zusätzlichen Betreuungsleistungen bereits <strong>für</strong> andere<br />

Hilfen ausgeschöpft, so dass eine „Formalisierung“ keinen Nutzen gebracht hätte<br />

• Acht Hauptpflegepersonen fanden die Möglichkeit interessant, empfanden aber in<br />

ihrem Umfeld keine Nachbarn als geeignet<br />

• In vier Fällen vermuteten die Hauptpflegepersonen eine Weigerung des Erkrankten<br />

gegenüber der nachbarschaftlichen Hilfe, so dass kein Versuch unternommen wur-<br />

de.<br />

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