EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV
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Zur Bekanntmachung des Angebots der Nachbarschaftshilfe wie auch der Schulungs-<br />
möglichkeit wurden im Modellvorhaben Informationsflyer entwickelt und Öffentlich-<br />
keitsarbeit betrieben. Im April und Juni 2010 konnte eine Schulung <strong>für</strong> zehn „Nachbar-<br />
schaftshelfer bei Demenz“ durchgeführt werden. Alle Teilnehmerinnen hatten bereits<br />
im Vorfeld „informelle Nachbarschaftshilfe“ bei einer an Demenz erkrankten Person in<br />
ihrem Umfeld geleistet, d. h. sie waren unentgeltlich im Rahmen eines Vertrauensver-<br />
hältnisses oder auf Basis privater Zahlungen tätig gewesen. Direkt nach der Schulung<br />
entstanden daraus keine „formellen“ Nachbarschaftsverhältnisse im Sinne des<br />
§ 45b SGB XI. Alle Teilnehmerinnen meldeten zurück, dass sie aus rein inhaltlichem<br />
Interesse an der Schulung teilgenommen hätten und die Möglichkeit der Bezahlung<br />
ihrer Hilfe durch Gelder der Pflegeversicherung nicht oder noch nicht in Erwägung zö-<br />
gen.<br />
Diese Zurückhaltung gegenüber der „formellen“ Nachbarschaftshilfe im Sinne des<br />
§ 45b SGB XI zeigte sich auch in den Beratungsbesuchen der Gesundheitsberaterin-<br />
nen. Im Rahmen der Beratungen wurde das bisherige soziale Helfernetzwerk der <strong>EDe</strong>-<br />
<strong>II</strong>-Familien sondiert, zu dem in 19 Fällen ein „informelles“ Nachbarschaftsverhältnis<br />
gehörte. In zehn Fällen war primär die räumliche Nähe Grundlage <strong>für</strong> die Hilfe, in neun<br />
weiteren Fällen war ein bestehendes Vertrauensverhältnis Hauptausgangspunkt dieser<br />
Hilfestellung.<br />
In 34 Familien haben die Gesundheitsberaterinnen über die Möglichkeit einer „Formali-<br />
sierung“ dieses bestehenden oder zu der Anbahnung eines Nachbarschaftsverhältnis-<br />
ses im Sinne des § 45b SGB XI informiert und beraten. Zum Ende des Modellvorha-<br />
bens war daraus in vier Fällen ein „formelles“ Nachbarschaftsverhältnis geworden. Die<br />
Hauptpflegepersonen gaben zur Ablehnung einer „Formalisierung“ folgende Gründe<br />
an, Mehrfachnennungen waren möglich:<br />
• In sechs Fällen wird von der Familie und/oder dem Nachbarschaftshelfer kein Ent-<br />
gelt in finanzieller Form gewünscht, um damit einer formellen Verpflichtung zur Hilfe-<br />
leistung aus dem Wege zu gehen<br />
• Für vier Nachbarschaftshelfer stellt der vorgeschriebene Besuch einer Schulung<br />
nach Einschätzung der Hauptpflegeperson eine Hürde dar<br />
• Weitere vier gaben an, den jeweiligen Nachbarn wegen bestehender eigener Belas-<br />
tungen (wie z. B. Hochaltrigkeit) nicht mit dem formellen Verfahren belasten zu wol-<br />
len<br />
• In sechs Fällen wurden die zusätzlichen Betreuungsleistungen bereits <strong>für</strong> andere<br />
Hilfen ausgeschöpft, so dass eine „Formalisierung“ keinen Nutzen gebracht hätte<br />
• Acht Hauptpflegepersonen fanden die Möglichkeit interessant, empfanden aber in<br />
ihrem Umfeld keine Nachbarn als geeignet<br />
• In vier Fällen vermuteten die Hauptpflegepersonen eine Weigerung des Erkrankten<br />
gegenüber der nachbarschaftlichen Hilfe, so dass kein Versuch unternommen wur-<br />
de.<br />
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