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EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV

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Anlage 8<br />

Auswertung der Pflegegutachten<br />

Ausgewertet wurden die Gutachten bei Projekteintritt mit der zum Zeitpunkt des<br />

Projekteintritts bestehenden Anspruchsberechtigung nach § 45b SGB XI.<br />

Zusammenfassung<br />

Von 86,5 % der Teilnehmergruppe lagen verwertbare Pflegegutachten vor. Der MDK<br />

hat die Einschränkung der Alltagskompetenz in 65,6 % der Fälle nach Aktenlage<br />

festgestellt, nur bei 34,4 % der Versicherten in einem regulären Gutachten.<br />

Nach den auswertbaren Gutachten war die Alltagskompetenz bei 37,8 % der<br />

Versicherten erheblich eingeschränkt (mit durchschnittlich 2,21 zuerkannten<br />

Assessmentmerkmalen) und bei 62,2 % erhöht eingeschränkt (mit durchschnittlich 5,48<br />

zuerkannten Assessmentmerkmalen).<br />

Bei den Pflegeversicherten mit Anspruch auf den Grundbetrag (G) können die<br />

Assessmentmerkmale 8 1 , 10 2 und 6 3 als Leitmerkmale gelten. Bei den Versicherten mit<br />

Anspruch auf den erhöhten Betrag (E) kommen die Merkmale 3 4 und 5 5 gehäuft hinzu.<br />

Erwartungsgemäß kommen aufgrund des frühen Erkrankungsstadiums den Merkmalen<br />

1 6 , 9 7 und 11 8 bislang kaum Bedeutung zu. Die Merkmale 7 9 , 12 10 und 13 11 trafen nur<br />

auf wenige Versicherte zu.<br />

Vorliegende Gutachten<br />

Zum Ende des Modellvorhabens lagen der Projektkoordination 90 Pflegegutachten von<br />

104 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Interventionsgruppe vor (entspricht 86,5 %<br />

der Versicherten der Teilnehmergruppe).<br />

In 14 Fällen war kein Gutachten erhältlich:<br />

• Acht Familien gaben kein Gutachten oder kein zum Projekteintritt gültiges<br />

Gutachten ab<br />

1<br />

§ 45a, Abs. 2, Satz 1, Nr. 8 SGB XI: Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigungen des<br />

Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen<br />

Alltagsleistungen geführt haben.<br />

2<br />

§ 45a, Abs. 2, Satz 1, Nr. 10 SGB XI: Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu<br />

strukturieren.<br />

3<br />

§ 45a, Abs. 2, Satz 1, Nr. 6 SGB XI: Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder<br />

Bedürfnisse wahrzunehmen.<br />

4 § 45a, Abs. 2, Satz 1, Nr. 3 SGB XI: Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder<br />

potentiell gefährdenden Substanzen.<br />

5 § 45a, Abs. 2, Satz 1, Nr. 5 SGB XI: Im situativen Kontext inadäquates Verhalten.<br />

6 § 45a, Abs. 2, Satz 1, Nr. 1 SGB XI: Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz).<br />

7 § 45a, Abs. 2, Satz 1, Nr. 9 SGB XI: Störung des Tag-/Nachtrhythmus.<br />

8 § 45a, Abs. 2, Satz 1, Nr. 11 SGB XI: Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren.<br />

9 § 45a, Abs. 2, Satz 1, Nr. 7 SGB XI: Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen<br />

oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung.<br />

10 § 45a, Abs. 2, Satz 1, Nr. 12 SGB XI: Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten.<br />

11 § 45a, Abs. 2, Satz 1, Nr. 13 SGB XI: Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit,<br />

Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.<br />

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