EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV
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54,8 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten bereits vor dem Modellvorhaben<br />
auf diese Unterstützung zurückgreifen. Im Projekt kamen weitere 28,8 % dazu, so dass<br />
letztendlich insgesamt 83,6 % über Unterstützung durch private Netzwerke verfügten.<br />
Die Unterstützung durch private Netzwerke ist eine individuell sehr unterschiedliche<br />
Unterstützungsleistung, die sowohl im Bereich der Haushaltführung, der Alltagsgestal-<br />
tung oder in Teilen sogar im Bereich des Kompetenz- und Selbsterhalts ansetzen<br />
kann. Die objektiven Ergebnisse und auch der immer wieder von Versicherten geäu-<br />
ßerte Umstand „Meine Familie unterstützt“ zeigen die hohe Bedeutung der privaten<br />
Netzwerke. Daraus muss aber auch folgen, dass das Umfeld <strong>für</strong> die zu leistenden Auf-<br />
gaben gut vorbereitet wird und dabei umfassend wirksame Hilfe erfährt. Hier lag ein<br />
Schwerpunkt der Beratung im Projekt. Sie bezog sich nicht nur auf die so genannte<br />
Pflegedyade 110 , sondern ebenso auf das verfügbare Umfeld und erschloss Möglichkei-<br />
ten, private Netzwerke <strong>für</strong> eine möglichst kontinuierliche Unterstützung der Hauptpfle-<br />
geperson zu erweitern.<br />
Eine Sonderrolle dabei kommt der Nachbarschaftshilfe bei Demenz nach<br />
§ 45 SGB XI 111 zu. Das Betreuungsangebot eines Nachbarschaftshelfers in diesem<br />
Sinne ist durch die zuständige Pflegekasse anzuerkennen. Im Projektkontext von <strong>EDe</strong><br />
<strong>II</strong> war die bestehende Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst positiv zu<br />
bewerten, weil sie die wichtigen niederschwelligen Merkmale zur Unterstützung häusli-<br />
cher Pflegearrangements mit sich bringt. In der praktischen Umsetzung der Verord-<br />
nung zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Pflegekassen. In<br />
34 Familien haben die Gesundheitsberaterinnen über die Möglichkeit einer „Formalisie-<br />
rung“ dieses bestehenden oder zu der Anbahnung eines Nachbarschaftsverhältnisses<br />
im Sinne des § 45b SGB XI informiert und beraten. Im Rahmen des Modellvorhabens<br />
wurden außerdem zehn Nachbarschaftshelfer geschult. Trotzdem kamen insgesamt<br />
nur 4 solcher Nachbarschaftsverhältnisse zustande (3,8 % der Teilnehmerinnen und<br />
Teilnehmer im Modellvorhaben) und 32 Familien äußerten Bedenken gegen das Ange-<br />
bot der „formellen Nachbarschaftshilfe“. Die Erfahrungen im Modellvorhaben haben<br />
gezeigt, dass die Formalisierung eines Nachbarschaftsverhältnisses den Bedürfnissen<br />
von nur wenigen Versicherten und Nachbarn entspricht. Nähere Ausführungen zur<br />
Umsetzung der Nachbarschaftshilfe nach § 45 SGB XI im Projekt finden sich in Anla-<br />
ge 11.<br />
110 bestehend aus demenzerkranktem Menschen und Hauptpflegeperson<br />
111 Die HBPfVO des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.12.2008 nennt in Artikel 1 unter Ziffer 8 die „Einzelfallbetreuung<br />
im Rahmen der Nachbarschaftshilfe unter der Voraussetzung, dass ein Pflegekurs<br />
nach § 45 SGB XI absolviert wurde“.<br />
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