08.01.2013 Aufrufe

EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV

EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV

EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Kombinationen von Merkmalen sind bei diesen Versicherten vielfältig. Ausgehend<br />

von einem der oben genannten „Hauptmerkmale“ sind in den Einzelfällen zwischen<br />

zwei bis hin zu neun weitere Merkmale vergeben worden.<br />

Besonders erwähnenswert ist die Anerkennung des Merkmals 1 („Unkontrolliertes<br />

Verlassen des Wohnbereiches/Weglauftendenz“) in elf Fällen. Traf dieses Merkmal zu,<br />

ordnete der MDK diesen Versicherten durchschnittlich 7,7 Merkmale zu, was deutlich<br />

über dem Durchschnitt von 5,48 vergebenen Merkmalen im Assessment bei allen<br />

Versicherten mit einer Einschränkung im erhöhten Maße liegt. Das Merkmal 1 lag in<br />

den elf Fällen mit folgenden Merkmalen kombiniert vor:<br />

• In allen 11 Fällen mit dem Merkmal 8<br />

• In 9 Fällen mit den Merkmalen 3 („Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen<br />

Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen“), 5 und 6<br />

• In 8 Fällen mit den Merkmalen 2 und 10<br />

• In 6 Fällen mit den Merkmalen 4 und 12 („Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert<br />

emotionales Verhalten“).<br />

Abweichungen der tatsächlichen Zahlung der Pflegekasse von der Empfehlung des<br />

MDK<br />

In einem Fall wird durch die Pflegekasse der erhöhte Betrag an zusätzlichen<br />

Betreuungsleistungen gewährt, obwohl laut MDK-Gutachten die Einschränkung der<br />

Alltagskompetenz nur in erhöhtem Maße besteht. In allen anderen Fällen wurden keine<br />

Abweichungen zwischen der Empfehlung des MDK und dem genehmigten Betrag der<br />

Pflegekasse festgestellt.<br />

Die Pflegekassen genehmigen in zwölf Fällen die Anspruchsberechtigung aufgrund<br />

des Datums der Antragstellung später, obwohl laut MDK-Gutachten die Einschränkung<br />

der Alltagskompetenz bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestanden hat. Es ergaben<br />

sich Abweichungen<br />

• In sechs Fällen um einen Monat<br />

• In zwei Fällen um zwei Monate<br />

• In einem Fall um drei Monate<br />

• In einem Fall um vier Monate und<br />

• In zwei Fälle 14 bzw. 15 Monate später.<br />

Empfehlungen hinsichtlich eines möglichen Rehabilitationsbedarfs der Versicherten<br />

In insgesamt nur 13 der 90 vorliegenden Gutachten finden sich im Punkt 6<br />

„Empfehlungen an die Pflegekasse/Individueller Pflegeplan“ oder im Punkt 7<br />

„Zusätzliche Empfehlungen“ Eintragungen:<br />

• In 12 von 31 Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!