EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV
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Die Kombinationen von Merkmalen sind bei diesen Versicherten vielfältig. Ausgehend<br />
von einem der oben genannten „Hauptmerkmale“ sind in den Einzelfällen zwischen<br />
zwei bis hin zu neun weitere Merkmale vergeben worden.<br />
Besonders erwähnenswert ist die Anerkennung des Merkmals 1 („Unkontrolliertes<br />
Verlassen des Wohnbereiches/Weglauftendenz“) in elf Fällen. Traf dieses Merkmal zu,<br />
ordnete der MDK diesen Versicherten durchschnittlich 7,7 Merkmale zu, was deutlich<br />
über dem Durchschnitt von 5,48 vergebenen Merkmalen im Assessment bei allen<br />
Versicherten mit einer Einschränkung im erhöhten Maße liegt. Das Merkmal 1 lag in<br />
den elf Fällen mit folgenden Merkmalen kombiniert vor:<br />
• In allen 11 Fällen mit dem Merkmal 8<br />
• In 9 Fällen mit den Merkmalen 3 („Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen<br />
Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen“), 5 und 6<br />
• In 8 Fällen mit den Merkmalen 2 und 10<br />
• In 6 Fällen mit den Merkmalen 4 und 12 („Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert<br />
emotionales Verhalten“).<br />
Abweichungen der tatsächlichen Zahlung der Pflegekasse von der Empfehlung des<br />
MDK<br />
In einem Fall wird durch die Pflegekasse der erhöhte Betrag an zusätzlichen<br />
Betreuungsleistungen gewährt, obwohl laut MDK-Gutachten die Einschränkung der<br />
Alltagskompetenz nur in erhöhtem Maße besteht. In allen anderen Fällen wurden keine<br />
Abweichungen zwischen der Empfehlung des MDK und dem genehmigten Betrag der<br />
Pflegekasse festgestellt.<br />
Die Pflegekassen genehmigen in zwölf Fällen die Anspruchsberechtigung aufgrund<br />
des Datums der Antragstellung später, obwohl laut MDK-Gutachten die Einschränkung<br />
der Alltagskompetenz bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestanden hat. Es ergaben<br />
sich Abweichungen<br />
• In sechs Fällen um einen Monat<br />
• In zwei Fällen um zwei Monate<br />
• In einem Fall um drei Monate<br />
• In einem Fall um vier Monate und<br />
• In zwei Fälle 14 bzw. 15 Monate später.<br />
Empfehlungen hinsichtlich eines möglichen Rehabilitationsbedarfs der Versicherten<br />
In insgesamt nur 13 der 90 vorliegenden Gutachten finden sich im Punkt 6<br />
„Empfehlungen an die Pflegekasse/Individueller Pflegeplan“ oder im Punkt 7<br />
„Zusätzliche Empfehlungen“ Eintragungen:<br />
• In 12 von 31 Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI<br />
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