EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV
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Gesetzgeber <strong>für</strong> Menschen mit Demenz zwei Wege zu Unterstützungsleistungen: Zum<br />
einen setzt er auf eine Sozialleistung, die <strong>für</strong> die individuelle Betreuung und Versor-<br />
gung der Zielgruppe eingesetzt werden kann und die allgemeine Pflegeleistung er-<br />
gänzt. Zum anderen setzt er auf die Weiterentwicklung der Infrastruktur zur Versorgung<br />
und Pflege der Zielgruppe (…)“. 171 Die da<strong>für</strong> vorgesehenen „Mittel der Pflegeversiche-<br />
rung stammen aus dem Ausgleichsfonds und ergänzen nach dem Gesetz eine ent-<br />
sprechende Förderung durch das jeweilige Land oder die jeweilige kommunale Ge-<br />
bietskörperschaft. (…) Die Steuerungsverantwortung <strong>für</strong> die Vorhaltung einer ausrei-<br />
chenden pflegerischen Infrastruktur liegt auch hinsichtlich der niederschwelligen Be-<br />
treuungsangebote bei den Ländern und der Kommune. (…) In den Ländern und Kom-<br />
munen fehlt zum Teil das Geld oder die entsprechende Planung <strong>für</strong> Investitionen in die<br />
Versorgungsstrukturen.“ 172<br />
Den Pflegekassen kommt nach § 12 SGB XI die Aufgabe zu, darauf hinzuwirken, „dass<br />
Mängel der pflegerischen Versorgungsstruktur beseitigt werden.“ Zurzeit gibt es keine<br />
den Verfasserinnen und Verfassern bekannte Struktur der Gemeinschaft der Pflege-<br />
kassen oder einzelner Pflegekassen, die die Quantität und Qualität von regionalen Un-<br />
terstützungsleistungen <strong>für</strong> Versicherte der Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz erfassen, bewerten und gezielt verbessern könnte. Vielmehr definie-<br />
ren sich die Kranken- und Pflegekassen zunehmend über den Wettbewerb untereinan-<br />
der, noch vor Jahren bestehende regionale Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassen<br />
haben sich aufgelöst, die meisten Pflegekassen sind mittlerweile regional gar nicht<br />
(mehr) vertreten.<br />
Anknüpfungspunkte Prävention und Rehabilitation<br />
Durch die Bewilligung des Projekts <strong>EDe</strong> <strong>II</strong> hat der Fördergeber den vom Antragsteller<br />
ursprünglich beabsichtigen pflege- und belastungspräventiven Interventionsansatz auf-<br />
gegriffen, um die Zielgruppe möglichst frühzeitig erreichen zu können. Dies ist auch<br />
gelungen, da die Projektteilnehmer in der diagnostischen bzw. postdiagnostischen<br />
Phase der Krankheitsentwicklung das Unterstützungs- und Entlastungsprogramm an-<br />
genommen haben. Damit wird den Pflegekassen ein Interventionsansatz <strong>für</strong> die Ziel-<br />
gruppe an die Hand gegeben, um die Verpflichtung aus § 5 Abs. 1 SGB XI erfüllen zu<br />
können: „Die Pflegekassen wirken bei den zuständigen Leistungsträgern darauf hin,<br />
dass frühzeitig alle geeigneten Leistungen der Prävention, der Krankenbehandlung und<br />
zur medizinischen Rehabilitation eingeleitet werden, um den Eintritt von Pflegebedürf-<br />
tigkeit zu vermeiden.“<br />
Durch die bewusste Vorbereitung der Familien auf die neuen Lebensumstände wurde<br />
die Bereitschaft zur Neujustierung des Systemgleichgewichts in den teilnehmenden<br />
171 Fahlbusch, J. (2008), S. 26<br />
172 Fahlbusch, J. (2008), S. 34<br />
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