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EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV

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Gesetzgeber <strong>für</strong> Menschen mit Demenz zwei Wege zu Unterstützungsleistungen: Zum<br />

einen setzt er auf eine Sozialleistung, die <strong>für</strong> die individuelle Betreuung und Versor-<br />

gung der Zielgruppe eingesetzt werden kann und die allgemeine Pflegeleistung er-<br />

gänzt. Zum anderen setzt er auf die Weiterentwicklung der Infrastruktur zur Versorgung<br />

und Pflege der Zielgruppe (…)“. 171 Die da<strong>für</strong> vorgesehenen „Mittel der Pflegeversiche-<br />

rung stammen aus dem Ausgleichsfonds und ergänzen nach dem Gesetz eine ent-<br />

sprechende Förderung durch das jeweilige Land oder die jeweilige kommunale Ge-<br />

bietskörperschaft. (…) Die Steuerungsverantwortung <strong>für</strong> die Vorhaltung einer ausrei-<br />

chenden pflegerischen Infrastruktur liegt auch hinsichtlich der niederschwelligen Be-<br />

treuungsangebote bei den Ländern und der Kommune. (…) In den Ländern und Kom-<br />

munen fehlt zum Teil das Geld oder die entsprechende Planung <strong>für</strong> Investitionen in die<br />

Versorgungsstrukturen.“ 172<br />

Den Pflegekassen kommt nach § 12 SGB XI die Aufgabe zu, darauf hinzuwirken, „dass<br />

Mängel der pflegerischen Versorgungsstruktur beseitigt werden.“ Zurzeit gibt es keine<br />

den Verfasserinnen und Verfassern bekannte Struktur der Gemeinschaft der Pflege-<br />

kassen oder einzelner Pflegekassen, die die Quantität und Qualität von regionalen Un-<br />

terstützungsleistungen <strong>für</strong> Versicherte der Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz erfassen, bewerten und gezielt verbessern könnte. Vielmehr definie-<br />

ren sich die Kranken- und Pflegekassen zunehmend über den Wettbewerb untereinan-<br />

der, noch vor Jahren bestehende regionale Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassen<br />

haben sich aufgelöst, die meisten Pflegekassen sind mittlerweile regional gar nicht<br />

(mehr) vertreten.<br />

Anknüpfungspunkte Prävention und Rehabilitation<br />

Durch die Bewilligung des Projekts <strong>EDe</strong> <strong>II</strong> hat der Fördergeber den vom Antragsteller<br />

ursprünglich beabsichtigen pflege- und belastungspräventiven Interventionsansatz auf-<br />

gegriffen, um die Zielgruppe möglichst frühzeitig erreichen zu können. Dies ist auch<br />

gelungen, da die Projektteilnehmer in der diagnostischen bzw. postdiagnostischen<br />

Phase der Krankheitsentwicklung das Unterstützungs- und Entlastungsprogramm an-<br />

genommen haben. Damit wird den Pflegekassen ein Interventionsansatz <strong>für</strong> die Ziel-<br />

gruppe an die Hand gegeben, um die Verpflichtung aus § 5 Abs. 1 SGB XI erfüllen zu<br />

können: „Die Pflegekassen wirken bei den zuständigen Leistungsträgern darauf hin,<br />

dass frühzeitig alle geeigneten Leistungen der Prävention, der Krankenbehandlung und<br />

zur medizinischen Rehabilitation eingeleitet werden, um den Eintritt von Pflegebedürf-<br />

tigkeit zu vermeiden.“<br />

Durch die bewusste Vorbereitung der Familien auf die neuen Lebensumstände wurde<br />

die Bereitschaft zur Neujustierung des Systemgleichgewichts in den teilnehmenden<br />

171 Fahlbusch, J. (2008), S. 26<br />

172 Fahlbusch, J. (2008), S. 34<br />

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