EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV
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zum Umgang mit den veränderten Verhaltensweisen der Menschen mit De-<br />
menz<br />
zur Abwägung von Autonomieerhalt und Entscheidungsübernahme der pfle-<br />
genden Angehörigen<br />
zur konkreten Ausgestaltung der Betreuungsarrangements bestehend aus so-<br />
zialstaatlichen Leistungen sowie privaten und freiwilligen Formen der Unterstüt-<br />
zung<br />
zur Förderung der Eigeninitiative der Betroffenen und ihrer Familien<br />
zur Überwindung und zum Abbau möglichst vieler Nutzungsbarrieren.<br />
7.) Ausschöpfen und Ausweitung des Mitteleinsatzes nach § 45b SGB XI<br />
Es wird empfohlen, über geeignete Maßnahmen der Beratung und der Öffentlichkeits-<br />
arbeit etc. leistungsberechtigte Familien darüber zu informieren und dabei zu unterstüt-<br />
zen, die ihnen zustehenden zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI<br />
bedarfsgerecht auszuschöpfen. Ferner wird dem Gesetzgeber empfohlen, den Mitte-<br />
leinsatz <strong>für</strong> alle Versicherten mit eingeschränkter Alltagskompetenz und sog. Pflegestu-<br />
fe 0 um den Anspruch auf Tagespflege analog zur Pflegestufe 1 auszuweiten.<br />
8.) Abbau von Nutzungsbarrieren<br />
Es wird empfohlen, Fahrtkosten ausdrücklich den erstattungsfähigen Kosten nach<br />
§ 45b SGB XI zuzurechnen. Es wird ferner empfohlen, auch <strong>für</strong> demenzerkrankte<br />
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und sog. Pflegestufe 0, die Investiti-<br />
onskostenpauschale nach den Landespflegegesetzen zu übernehmen.<br />
Finanzielle Belastungen und hohe organisatorische Barrieren etwa durch weite Fahrten<br />
zu den Unterstützungsangeboten haben sich als wesentliche Gründe herausgestellt,<br />
aus denen vorhandene Hilfen nicht in Anspruch genommen werden.<br />
9.) Integration der Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern<br />
Es wird empfohlen, zu prüfen, wie z. B. Rehabilitationssport <strong>für</strong> die Zielgruppe nutz-<br />
bar gemacht werden kann, und wie eine „Fachberatung Demenz“ als integrierte und<br />
SGB-übergreifende Beratung und Unterstützung <strong>für</strong> die Betroffenen organisiert wer-<br />
den kann.<br />
Die Ergebnisse aus <strong>EDe</strong> <strong>II</strong> bestätigen, dass die Bedarfe der betroffenen Familien mit<br />
demenzerkrankten Menschen, die der Pflegestufe 0 zugerechnet werden, neben den<br />
zur Verfügung stehenden Leistungen des SGB XI auch durch präventive und rehabilita-<br />
tive Leistungen aus den SGB V und IX beantwortet werden könnten. Diese integrierte<br />
Form der bedarfsgerechten Leistungsverknüpfung hat auch der Deutsche Verein <strong>für</strong><br />
öffentliche und private Fürsorge e. V. im Juni 2011 in seinen Empfehlungen zur Verrin-<br />
gerung von Pflegebedürftigkeit herausgestellt.<br />
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