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EDe II - Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung eV

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zum Umgang mit den veränderten Verhaltensweisen der Menschen mit De-<br />

menz<br />

zur Abwägung von Autonomieerhalt und Entscheidungsübernahme der pfle-<br />

genden Angehörigen<br />

zur konkreten Ausgestaltung der Betreuungsarrangements bestehend aus so-<br />

zialstaatlichen Leistungen sowie privaten und freiwilligen Formen der Unterstüt-<br />

zung<br />

zur Förderung der Eigeninitiative der Betroffenen und ihrer Familien<br />

zur Überwindung und zum Abbau möglichst vieler Nutzungsbarrieren.<br />

7.) Ausschöpfen und Ausweitung des Mitteleinsatzes nach § 45b SGB XI<br />

Es wird empfohlen, über geeignete Maßnahmen der Beratung und der Öffentlichkeits-<br />

arbeit etc. leistungsberechtigte Familien darüber zu informieren und dabei zu unterstüt-<br />

zen, die ihnen zustehenden zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI<br />

bedarfsgerecht auszuschöpfen. Ferner wird dem Gesetzgeber empfohlen, den Mitte-<br />

leinsatz <strong>für</strong> alle Versicherten mit eingeschränkter Alltagskompetenz und sog. Pflegestu-<br />

fe 0 um den Anspruch auf Tagespflege analog zur Pflegestufe 1 auszuweiten.<br />

8.) Abbau von Nutzungsbarrieren<br />

Es wird empfohlen, Fahrtkosten ausdrücklich den erstattungsfähigen Kosten nach<br />

§ 45b SGB XI zuzurechnen. Es wird ferner empfohlen, auch <strong>für</strong> demenzerkrankte<br />

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und sog. Pflegestufe 0, die Investiti-<br />

onskostenpauschale nach den Landespflegegesetzen zu übernehmen.<br />

Finanzielle Belastungen und hohe organisatorische Barrieren etwa durch weite Fahrten<br />

zu den Unterstützungsangeboten haben sich als wesentliche Gründe herausgestellt,<br />

aus denen vorhandene Hilfen nicht in Anspruch genommen werden.<br />

9.) Integration der Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern<br />

Es wird empfohlen, zu prüfen, wie z. B. Rehabilitationssport <strong>für</strong> die Zielgruppe nutz-<br />

bar gemacht werden kann, und wie eine „Fachberatung Demenz“ als integrierte und<br />

SGB-übergreifende Beratung und Unterstützung <strong>für</strong> die Betroffenen organisiert wer-<br />

den kann.<br />

Die Ergebnisse aus <strong>EDe</strong> <strong>II</strong> bestätigen, dass die Bedarfe der betroffenen Familien mit<br />

demenzerkrankten Menschen, die der Pflegestufe 0 zugerechnet werden, neben den<br />

zur Verfügung stehenden Leistungen des SGB XI auch durch präventive und rehabilita-<br />

tive Leistungen aus den SGB V und IX beantwortet werden könnten. Diese integrierte<br />

Form der bedarfsgerechten Leistungsverknüpfung hat auch der Deutsche Verein <strong>für</strong><br />

öffentliche und private Fürsorge e. V. im Juni 2011 in seinen Empfehlungen zur Verrin-<br />

gerung von Pflegebedürftigkeit herausgestellt.<br />

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