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Die wissenschaftliche Begleitung des Stuttgarter Kinderhauses ...

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Gesellschaftliche Ausgangslage und die Kontextbedingungen <strong>des</strong> Modellprojektes<br />

hende Angebot an seine Grenzen stößt. Angesichts der bereits skizzierten<br />

Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt (vgl. Kapitel 1.1), nehmen Betreuungszeiten<br />

am Abend und Wochenende sowie kurzfristig verfügbare<br />

Betreuungslösungen an Bedeutung zu. Folglich strebte das Kinderhaus an,<br />

durch eine Verlängerung der Öffnungszeiten dieser Bedarfslage gerecht zu<br />

werden: das Betreuungsangebot ist wochentags auf die Abendstunden (bis<br />

20.00 Uhr) und auf den Samstag (9.00 Uhr bis 16.00 Uhr) ausgeweitet worden.<br />

Zeitlich befristete notwendige Erweiterungen der bestehenden Betreuungsverträge<br />

und zusätzliche Kurzzeitbetreuungsplätze werden ebenfalls<br />

ermöglicht. Neben diesem erweiterten Angebot bleibt das Grundangebot<br />

der Einrichtung (u.a. Betreuungsbausteine von 4 bis 11 Stunden, Teilzeitplätze<br />

und die Buchbarkeit von Einzeltagen) weiter bestehen. Eltern, die einen<br />

„Regelplatz“ in der Einrichtung erhalten, können folglich einen individuellen<br />

Betreuungsvertrag in der Zeitspanne von 6.30 bis 17.30 Uhr buchen.<br />

Benötigen sie über diese Zeit hinaus ein Betreuungsangebot, schließen<br />

sie einen Betreuungsvertrag mit dem Träger dieses erweiterten Angebotes,<br />

dem Institut für Sozialpädagogische Arbeit (I.S.AR.) München GmbH und<br />

gGmbH ab. 5<br />

Abb. 1: Betreuungsangebot Kinderhaus Regenbogen, Stuttgart<br />

Als Kooperationspartner der Kirchengemeinde St. Elisabeth ist I.SAR. als<br />

„zweiter“ Träger im Kinderhaus vertreten. Da die Finanzierung dieser Angebote<br />

nicht im Rahmen der Regelförderung der Kommune Stuttgart abgedeckt<br />

wird, suchte der Leiter <strong>des</strong> <strong>Kinderhauses</strong> nach einem alternativen<br />

Träger- und Finanzierungsmodell. Aufgrund der angespannten Finanzsituation<br />

der Kirchengemeinde St. Elisabeth war von Beginn an klar, dass eine<br />

5 Da das Institut ausschließlich privatwirtschaftlich agiert, ist es eigentlich eine GmbH. Da die<br />

Projektförderung von Seiten der Stadt Stuttgart aber nur an gemeinnützige Träger gezahlt werden<br />

kann (von Seiten <strong>des</strong> Jugendamtes wird sich auf § 74 Abs.1, 3 SGB VIII berufen), wurde<br />

für das Teilsegment der Trägerschaft im Kinderhaus eine gGmbH gegründet. Im Folgenden<br />

wird immer die für das Projekt im Kinderhaus geltende Bezeichnung verwandt: I.S.AR. München<br />

gGmbH.<br />

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