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Die wissenschaftliche Begleitung des Stuttgarter Kinderhauses ...

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Anbieter und Nutzer: Ein Funktions- und Organisationssystem im Spannungsverhältnis<br />

besteht nach diesem Modell die Möglichkeit, sich gelegentlich zu engagieren,<br />

durch Sponsoring oder den Einkauf von Kontingenten. Selbstständige<br />

Betriebseinrichtungen sieht der Kirchenvertreter jedoch kritischer. Neben<br />

der Frage der Zielorientierung stellt sich aus seiner Sicht die Frage der sozialen<br />

Bedarfsgerechtigkeit: „Daimler macht’s und Aldi nicht. Und da haben wir<br />

wieder schon wieder Probleme“ (ZN 537-538). An diesem Punkt tritt der Leitgedanke<br />

der sozialen Verantwortung für alle Familien, welcher das Handeln<br />

der Kirche prägt, erneut hervor. Aufgrund einer möglichen Ausgrenzung<br />

von sozial benachteiligten Familien, ist eine Kooperation mit Unternehmen<br />

von Seiten der Kirche mit einem gewissen Vorbehalt gegenüber der alleinigen<br />

Fokussierung auf die qualifizierten Fachkräfte oder das wirtschaftliche<br />

Potential der Unternehmen verbunden.<br />

Ganz anders der Kooperationspartner I.S.AR., für den gerade Unternehmen<br />

wichtige „Kunden“ für ihre sozialen <strong>Die</strong>nstleistungen sind, wichtiger<br />

vielleicht noch als die öffentliche Hand. I.S.AR. möchte als Partner bzw.<br />

Anbieter zur Verfügung stehen und die Bereitschaft für betriebliches Engagement<br />

aufgreifen und nutzen. Entgegen der Zurückhaltung von Seiten der<br />

Kirche, geht I.S.AR. auf die Unternehmen als potentielle Kunden zu. Im Interview<br />

wird auch deutlich, dass Verhandlungen mit Unternehmen im Vergleich<br />

zu Kommunen leichter gelingen; hilfreich sind an dieser Stelle ähnliche<br />

Kommunikationskulturen mit vergleichbaren Funktionsmechanismen<br />

und marktwirtschaftlichen Zielen. Eine Auseinandersetzung über Bedarfspläne<br />

oder unterschiedliche Finanzierungslogiken fällt aus und statt<strong>des</strong>sen<br />

konzentriert sich die Verständigung auf die Wünsche und Bedarfe der Kunden<br />

(= Unternehmen) und die hierfür notwendigen Leistungen (= Kinderbetreuung)<br />

sowie die daraus entstehenden Kosten. Wird die soziale Leistung<br />

„Kinderbetreuung“ ohne öffentliche Zuschüsse angeboten, so kann dies<br />

auch ohne eine Abstimmung mit bestehenden Regelwerken geschehen. Voraussetzung<br />

bei einer Kindertageseinrichtung ist lediglich die vom Lan<strong>des</strong>jugendamt<br />

ausgestellte Betriebserlaubnis.<br />

<strong>Die</strong> Zurückhaltung der Unternehmen bei langfristig angelegten Finanzierungsverpflichtungen<br />

in der Kinderbetreuung wird, so lässt sich vermuten,<br />

jedoch die Kommune wieder auf den Plan rufen. Bietet I.S.AR. Betreuungsleistungen<br />

in Kooperationen, wie mit der Kirchengemeinde an, dann werden<br />

in diesem Kontext nicht nur finanzstarke Eltern die Kundenklientel bilden.<br />

Das bedeutet, um Lösungen für alle Eltern im Kinderhaus anbieten zu können,<br />

sind Formen der öffentlichen Mitfinanzierung notwendig. Angesichts<br />

der akteursspezifischen Verortung in diesem Feld, erscheint dies auch als<br />

ein Dilemma für I.S.AR. als marktorientierter Anbieter.<br />

Im Grundkanon aller Befragten wird deutlich, dass ein gemeinsames Engagement<br />

– trotz Vorbehalte und Skepsis – notwendig sein wird. Erfolgreich<br />

kann diese Form der öffentlichen-privaten Partnerschaft nur sein,<br />

wenn Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche geklärt werden. Dass<br />

sich Länder und Kommunen nicht aus ihrer Finanzierungs- und Planungsverantwortung<br />

ziehen können, ist ein klar formulierter Anspruch. Für Diskussion<br />

sorgt an diesem Punkt noch die Frage, wie weit eine öffentliche<br />

Verantwortung gehen soll – bis 18.00 Uhr oder bis 22.00 Uhr oder gar 24<br />

Stunden lang? In der von Seiten einer Befragten formulierten „Dreifaltigkeit“<br />

stellt sich ebenfalls die Frage, mit welchen Ressourcen sich Unterneh-<br />

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