22.02.2013 Aufrufe

Die wissenschaftliche Begleitung des Stuttgarter Kinderhauses ...

Die wissenschaftliche Begleitung des Stuttgarter Kinderhauses ...

Die wissenschaftliche Begleitung des Stuttgarter Kinderhauses ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gesellschaftliche Ausgangslage und die Kontextbedingungen <strong>des</strong> Modellprojektes<br />

die Einschätzungen der Einrichtungsleitungen eingeholt. <strong>Die</strong>se Angaben<br />

sowie die Bevölkerungsprognosen (Entwicklung der Kinderzahlen) bilden<br />

die Bausteine <strong>des</strong> Bedarfsplans.<br />

Das Jugendamt der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Stuttgart fördert verschiedene Träger<br />

der freien Jugendhilfe mit unterschiedlichen Wertorientierungen, Inhalten,<br />

Methoden und Arbeitsformen. Voraussetzungen für eine städtische<br />

Förderung aus Jugendhilfemitteln sind in der Regel 12 :<br />

• <strong>Die</strong> Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB<br />

VIII,<br />

• ein von der Jugendhilfeplanung anerkannter Bedarf,<br />

• die Bereitstellung von Eigenmitteln durch den Träger,<br />

• die Zustimmung <strong>des</strong> Jugendhilfeausschusses sowie<br />

• das Vorhandensein von ausreichenden städtischen Haushaltsmitteln<br />

13 .<br />

Tab. 1: Städtische Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder ab 2006<br />

Städtische Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder ab<br />

2006<br />

„Förderung pro belegtem Platz“<br />

Elemente der Förderung<br />

• Grundbetrag pro Gruppe<br />

= Kosten der Fachberatung, Verwaltungskosten, Kalkulatorische<br />

Miete<br />

• Zuschuss pro belegtem Platz<br />

= abhängig von Betreuungsform nach der Betriebserlaubnis der<br />

damit verbundenen Soll-Platzzahl<br />

• Zuschuss pro Essen<br />

= pro an Kinder ausgegebenes Essen 1,25 €<br />

• Sonderförderung kleiner Einrichtungen<br />

= ein- bis zweigruppige Einrichtungen erhalten eine Sonderförderung,<br />

wenn maximal 40 Plätze nach Betriebserlaubnis, 3.600 €<br />

pro Jahr<br />

• Investitionsförderung<br />

= Förderung von 75% der anerkannten Kosten betriebsnotwendigen<br />

Investitionen (Neuschaffungen, Ersatzbeschaffungen<br />

nach Min<strong>des</strong>tnutzungsdauer, größere Reparaturen, Min<strong>des</strong>taufwand:<br />

1.500 €)<br />

Quelle: Schardt, Andreas (o.A.) Städtische Förderung der Tageseinrichtungen<br />

für Kinder. Katholische Gesamtkirchenpflege.<br />

Antragsberechtigt für diese Förderung sind juristische Personen z.B. eingetragene<br />

Vereine und Stiftungen sowie Personengruppen.<br />

Mit der Gesetzesreform im Jahr 2003 bzw. 2006 wurde zudem die städtische<br />

Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder auf die Förderung pro<br />

12 Vgl. Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe,<br />

http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top_11021_11041.htm, Stand: 27.11.2007.<br />

13 In der Kommune Stuttgart wird alle zwei Jahre ein Haushaltsplan aufgestellt.<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!