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Die wissenschaftliche Begleitung des Stuttgarter Kinderhauses ...

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Anbieter und Nutzer: Ein Funktions- und Organisationssystem im Spannungsverhältnis<br />

Betreuungsbedarf am Abend ein Angebot gestellt werden kann, ohne Nutzergruppen<br />

mit Bedarf auszuschließen.<br />

Während nun die beiden Träger in ihrer Kooperation gewisse Chancen<br />

und Potentiale entdecken, werfen die anderen Befragten einen deutlich kritischeren<br />

Blick auf das gewählte Trägermodell. Im Vergleich sind sich alle einig,<br />

dass dieses Konstrukt eine Notlösung darstellt – aber was die Ursache<br />

für diese Notlösung ist, wird – wie sich vermuten lässt – ganz unterschiedlich<br />

gedeutet. Für die beiden Befragten <strong>des</strong> Unternehmens ist ganz klar, dass<br />

dies eine Reaktion auf die Defizite <strong>des</strong> öffentlichen Systems und dem unzureichenden<br />

Handeln von Seite der Stadt Stuttgart als verantwortliche Kommune<br />

zurückzuführen ist. Denn, so die Argumentation der beiden Befragten,<br />

die Kommune ist dafür verantwortlich Eltern ein bedarfsgerechtes und<br />

finanzierbares Angebot für alle zu stellen; da es aber jahrelang versäumt<br />

wurde, auf den wachsenden Bedarf von Seiten der Eltern zu reagieren, muss<br />

nun eine Lösung in einem solchen Modellprojekt gefunden werden. „Und so<br />

lange sich die Kommunen nicht bewegen, und im Moment bewegen sie sich nicht, werden<br />

solche außerordentlich flexiblen Modelle immer irgendwie Vorzeigecharakter haben und<br />

eine hohe Nachfrage“ (ZN 141-143). <strong>Die</strong> angebotenen Betreuungslösungen<br />

werden grundsätzlich begrüßt, in den Ausführungen der Befragten bleibt<br />

aber der Vorwurf, dass derart „gebastelte“ Konstrukte noch keine Lösung<br />

für das Gesamtsystem der Kita-Betreuung anbieten. Wie bereits eingangs<br />

beschrieben wurde, hat das Verständnis der beiden Seiten, Kommune und<br />

Unternehmen, füreinander stark unter den Uneinigkeiten, die im Zuge der<br />

Gesetzesreform entstanden sind, gelitten. In der Wahrnehmung der Befragten<br />

„bewegt sich die Kommune nicht“, da sie nicht von ihrer getroffenen Regelung<br />

bezüglich der Förderung von Betreuungsplätzen für Kinder aus anderen<br />

Kommunen abweicht und hier mehr auf die Unternehmen zukommt.<br />

Dass Stuttgart sich bemüht, der steigenden Nachfrage von Seiten der Familien<br />

in der Stadt nachzukommen, wird nicht nur ausgeblendet, sondern mit<br />

Blick auf die Bedarfslage der MitarbeiterInnen von Bosch ist dieses Bemühen<br />

auch uninteressant. Hier wird wiederum das Unternehmen selbst aktiv<br />

und steigt in das Kooperationsprojekt im Kinderhaus ein, um die Vereinbarkeit<br />

der MitarbeiterInnen zu unterstützen.<br />

<strong>Die</strong> von Seiten der Vertreterinnen geäußerte nüchterne Einschätzung <strong>des</strong><br />

Kooperationsmodells wird in ähnlicher Weise von der befragten IHK-<br />

Vertreterin formuliert.<br />

„Also, man muss das ja- also, es ist das gleiche Gebäude, es sind die gleichen Leute, man<br />

könnte das ja auch einfach aus einer Hand anbieten, aber das ist eben nicht so. Also, ich<br />

kenne das auch so nicht und ich halte das auch nur für eine Reaktion auf diese verwickelten<br />

Verfahren, auf die man mit noch mehr Verwicklungen, bis hin zur gGmbH jetzt reagieren<br />

muss“ (ZN 143-147).<br />

In den Äußerungen der Befragten kommt ein gewisses Unverständnis<br />

hinsichtlich der Kooperationsnotwendigkeit in diesem Zusammenhang zum<br />

Ausdruck. Warum braucht es zwei Träger, wenn das Angebot in einem<br />

Haus stattfindet? Wieso muss ein Träger gemeinnützig sein? Erneut wird<br />

deutlich, dass die Akteurslogiken und Handlungskontexte von Unternehmen<br />

und öffentlichen Verwaltungssystem sich deutlich unterscheiden. Fast<br />

mit „Kopfschütteln“ wird von Seiten der Unternehmen über das Verhältnis<br />

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