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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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10.2 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

Der Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar als<br />

Kommanditist oder mittelbar als Treugeber über<br />

den Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft.<br />

Zunächst ist nur der Beitritt als Treugeber<br />

vorgesehen. Die Treugeber können nach Durchführung<br />

der Kapitalerhöhung eine Umwandlung ihrer<br />

Treuhandbeteiligung in eine Direktbeteiligung als<br />

Kommanditist verlangen. Der Anleger ist als Treugeber<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag einem Kommanditisten<br />

wirtschaftlich gleichgestellt. Im Folgenden<br />

wird daher – unabhängig davon, ob der Anleger<br />

seine Beteiligung während der Fondslaufzeit letztlich<br />

unmittelbar als Kommanditist oder weiterhin indirekt<br />

als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

hält – einheitlich auch von „Gesellschafter“ und<br />

„Gesellschafterrechten“ gesprochen.<br />

Anleger haben gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

die im Gesellschaftsvertrag festgelegten und<br />

nachfolgend dargestellten Rechte (§ 4 Satz 1 Nr. 1<br />

VermVerkProspV):<br />

Dies sind als Vermögensrechte der Anspruch auf<br />

Beteiligung am Ergebnis und den Entnahmen sowie<br />

der Anspruch auf Teilhabe am Aus ein ander setzungsguthaben<br />

bei Auflösung der Fondsgesellschaft bzw.<br />

Abfindung bei Ausscheiden des Gesellschafters.<br />

Außerdem hat der Anleger Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

sowie die im Gesellschaftsvertrag festgelegten<br />

Informations- und Kontrollrechte. Weitere<br />

Rechte stehen dem Anleger im Zusammenhang mit<br />

dieser Beteiligung nicht zu.<br />

Die Rechte der derzeitigen Gesellschafter stimmen<br />

bis auf die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen<br />

mit den Rechten der Anleger überein:<br />

Der Treuhandkommanditist hält im eigenen Namen<br />

keinen Anteil an der Fondsgesellschaft, sodass ihm<br />

vorstehend genannte Gesellschafterrechte lediglich<br />

treuhänderisch für die Anleger zustehen.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist zusätzlich<br />

zu den vorstehend für Anleger genannten Gesellschafterrechten<br />

zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

befugt, im Rahmen einer Generalvoll macht<br />

zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt und<br />

erhält eine jährliche Vergütung. Er leistet auf seine<br />

Kapitaleinlage kein Agio. Seine Haftsumme beträgt<br />

AUD 1.<br />

Der Komplementär ist nicht am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt, sodass er nicht am Ergebnis,<br />

Entnahmen und einem Auseinandersetzungsguthaben<br />

der Fondsgesellschaft teilnimmt. Er erhält jedoch eine<br />

jährliche Haftungsvergütung. Der Komplementär ist<br />

zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt.<br />

Die Einzelheiten regeln der Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft (Tz. 13) sowie der Treuhandvertrag<br />

(Tz. 14).<br />

10.2.1 Gesellschafter, Sitz der Fondsgesellschaft,<br />

gezeichnetes Kapital<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 16.07.2009 als<br />

<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

Kambera KG unter der Nummer HRA 94146 in das<br />

Handels register des Amtsgerichts München eingetragen.<br />

Persönlich haftender Gesellschafter („Komplementär“)<br />

ist die <strong>Real</strong> I.S. Fund Management GmbH<br />

ohne Kapitalanteil. Geschäftsführender Kommanditist<br />

ist die <strong>Real</strong> I.S. Beteiligungs GmbH mit einer<br />

bereits geleisteten Kapitaleinlage in Höhe von insgesamt<br />

AUD 10.000 (davon AUD 1 unmittelbar und<br />

AUD 9.999 mittelbar über den Treuhandkommanditisten)<br />

und einer Haftsumme für die unmittelbare<br />

Beteiligung von EUR 0,60. Treuhandkommanditist ist<br />

die FCT FinanzControl Treuhand GmbH ohne Kapitalanteil<br />

(für eigene Rechnung) und mit einer Haftsumme<br />

von EUR 6. Der Treuhandkommanditist wird<br />

im Rahmen von Kapitalerhöhungen gemäß § 4 des<br />

Gesellschaftsvertrags seinen Kapitalanteil erhöhen<br />

und anteilig als Treuhänder für Rechnung der Anleger<br />

(und des geschäftsführenden Kommanditisten)<br />

als Treugeber halten. Der Sitz der Fondsgesellschaft<br />

ist München.<br />

Das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gezeichnete<br />

bzw. eingezahlte Kommanditkapital beläuft sich<br />

auf AUD 10.000.<br />

10.2.2 Beteiligung, Kapitalerhöhung, Aufnahme<br />

weiterer Gesellschafter<br />

Anleger, die die in Tz. 10.1 zusammengefassten Voraussetzungen<br />

(vgl. § 3 Abs. (5) Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft) erfüllen, können sich gemäß<br />

Fondskonzept mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Voraussetzung ist, dass das Angebot des Anlegers<br />

auf Abschluss eines Treuhandvertrags vom Treuhandkommanditisten<br />

angenommen und die Erhöhung<br />

des Kapitalanteils des Treuhandkommanditisten in<br />

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