Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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3.3 Wirtschaftliche und rechtliche Risiken<br />
3.3.1 Abweichungen vom Investitions und Finanzierungsplan<br />
bzw. der Prognoserechnung<br />
In die Berechnung der finanzmathematischen<br />
Renditeangaben fließen verschiedene Variablen<br />
ein, wie z. B. Inflationsrate, erzielbare Mieterträge<br />
/ Mietpreisentwicklung, bestimmte Kosten und<br />
der angenommene Verkaufspreis und -zeitpunkt für<br />
das Fondsobjekt. Die den Berechnungen zugrunde<br />
gelegten absoluten Größen dieser Variablen basieren<br />
auf historischen Durchschnittswerten der<br />
wirtschaftlichen Gegebenheiten und deren erwarteter<br />
Entwicklung, Schätzungen bzw. Festsetzungen<br />
der Berater (z. B. Gutachter, Steuerberater) und des<br />
Initiators im Allgemeinen. Für den Investitions- und<br />
Finanzierungsplan und die Prognoserechnung wird<br />
unterstellt, dass diese Werte im Rahmen einer Langzeitbetrachtung<br />
auch als Indikator für künftige Werte<br />
herangezogen werden können. Es besteht jedoch das<br />
Risiko nachhaltig negativer Abweichungen von der<br />
Prognoserechnung, da jedes tatsächliche Abweichen<br />
einer der Variablen von den getroffenen Annahmen<br />
das Gesamtergebnis beeinflusst. Darüber hinaus<br />
können Abweichungen von getroffenen Annahmen<br />
kumuliert zu nachhaltigen Abweichungen von<br />
prognostizierten Kapitalrückflüssen, steuerlichen<br />
Ergebnissen und Renditen nach Steuern führen. Die<br />
finanzmathematisch errechnete Rendite („IRR“) stellt<br />
lediglich einen Orientierungswert dar und kann nicht<br />
bzw. nur sehr bedingt mit der Rendite von anderen<br />
Kapitalanlagen (z. B. von Pfandbriefen, Spareinlagen<br />
oder anderen Fondsprodukten) verglichen werden.<br />
Unter anderem sind der unternehmerische Charakter<br />
einer Immobilieninvestition und die Tatsache zu berücksichtigen,<br />
dass nur das jeweils noch gebundene<br />
Kapital in Höhe der finanzmathematischen Rendite<br />
verzinst wird.<br />
Der in diesem Prospekt enthaltene prognostizierte<br />
Investitions- und Finanzierungsplan stellt eine<br />
Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Kosten<br />
der Gesamtinvestition dar. Überschreiten die<br />
tatsächlichen Kosten oder darauf anfallende Steuern<br />
die veranschlagten Beträge, kann die durch Kostenüberschreitungen<br />
entstehende Finanzierungslücke<br />
die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals, eine Reduzierung<br />
der Liquiditätsreserve oder eine Ausschüttungsreduzierung<br />
notwendig machen. Auch durch<br />
Ausfall von Vertragspartnern, verzögerte Eigenkapitalplatzierung<br />
(bzw. gegenüber der Prognose höhere<br />
Kosten und Aufwendungen einer Eigenkapital-Zwischenfinanzierung),<br />
höhere Steuern, unvorhergese-<br />
29<br />
hene Kosten etc. können sich das Investitionsvolumen<br />
und damit auch der Finanzierungsbedarf erhöhen.<br />
Änderungen des Investitionsvolumens wirken sich<br />
ggf. nachteilig auf den prognostizierten Investitions-<br />
und Finanzierungsplan und damit auf die prognostizierte<br />
Rentabilität der Beteiligung und die prognostizierten<br />
Ausschüttungen / Entnahmen aus.<br />
3.3.2 Vermietung und Anschlussvermietung –<br />
Abweichungen von der Prognose<br />
Die Anleger tragen das Bonitätsrisiko der jeweiligen<br />
Mieter des Fondsobjekts. Die Prognoserechnung<br />
basiert auf der Annahme, dass der jeweilige Mieter<br />
während der gesamten Mietzeit seinen mietvertraglichen<br />
Verpflichtungen nachkommt. Sollte der<br />
jeweilige Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen<br />
nicht bzw. nicht im vollen Umfang nachkommen<br />
bzw. die Miete kürzen oder Mietnebenkosten<br />
oder sonstige vertraglich vereinbarte Zahlungen<br />
nicht leisten, kann es im Vergleich zur Prognoserechnung<br />
zu erheblich niedrigeren Netto-Mieteinnahmen<br />
oder gar zum völligen Ausfall von Mieteinnahmen<br />
kommen. Dies gilt insbesondere, wenn der Mietvertrag<br />
des Hauptmieters („nationale australische<br />
Finanzbe hörde“) vorzeitig beendet werden sollte<br />
(siehe hierzu auch die entsprechenden Fälle in<br />
Tz. 3.2). Vertragspartner können auch langfristige<br />
(Miet-)Verträge aus wichtigem Grund kündigen;<br />
dieses Recht besteht dann, wenn eine Vertragspartei<br />
einer wesentlichen Vertragspflicht während<br />
der Vertragslaufzeit nicht nachkommt bzw. diese<br />
erheblich verletzt. So ist der Vermieter unter dem<br />
Mietvertrag mit dem Hauptmieter auch verpflichtet,<br />
ein bestimmtes Umweltrating (sog. Rating nach<br />
NABERS von 4,5 Sternen) für das Fonds objekt innerhalb<br />
bestimmter Fristen zur erreichen bzw. über die<br />
Laufzeit des Mietvertrags aufrechtzuerhalten und<br />
dem Mieter regelmäßig ein diesbezügliches Zertifikat<br />
der ausstellenden Stelle vorzu legen. Sollte der<br />
Vermieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen<br />
nicht nachkommen, könnte dies zur vorzeitigen<br />
Beendigung des Mietvertrags mit dem Hauptmieter<br />
führen. Durch Eintritt der vorstehenden Fälle kann<br />
das Ergebnis der Fondsgesellschaft, etwa bei<br />
erforderlicher Anschlussvermietung oder Verkauf<br />
des Fondsobjekts bzw. durch mögliche Kosten und<br />
Schadenersatzleistungen, nachteilig beeinträchtigt<br />
werden, bis hin zur Insolvenz und zum vollständigen<br />
Verlust der Kapitaleinlage des Anlegers nebst Agio.<br />
Der Vermieter kann gezwungen sein, einer Änderung<br />
des Mietvertrags zu Gunsten des Hauptmie-