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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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3.3 Wirtschaftliche und rechtliche Risiken<br />

3.3.1 Abweichungen vom Investitions­ und Finanzierungsplan<br />

bzw. der Prognoserechnung<br />

In die Berechnung der finanzmathematischen<br />

Renditeangaben fließen verschiedene Variablen<br />

ein, wie z. B. Inflationsrate, erzielbare Mieterträge<br />

/ Mietpreisentwicklung, bestimmte Kosten und<br />

der angenommene Verkaufspreis und -zeitpunkt für<br />

das Fondsobjekt. Die den Berechnungen zugrunde<br />

gelegten absoluten Größen dieser Variablen basieren<br />

auf historischen Durchschnittswerten der<br />

wirtschaftlichen Gegebenheiten und deren erwarteter<br />

Entwicklung, Schätzungen bzw. Festsetzungen<br />

der Berater (z. B. Gutachter, Steuerberater) und des<br />

Initiators im Allgemeinen. Für den Investitions- und<br />

Finanzierungsplan und die Prognoserechnung wird<br />

unterstellt, dass diese Werte im Rahmen einer Langzeitbetrachtung<br />

auch als Indikator für künftige Werte<br />

herangezogen werden können. Es besteht jedoch das<br />

Risiko nachhaltig negativer Abweichungen von der<br />

Prognoserechnung, da jedes tatsächliche Abweichen<br />

einer der Variablen von den getroffenen Annahmen<br />

das Gesamtergebnis beeinflusst. Darüber hinaus<br />

können Abweichungen von getroffenen Annahmen<br />

kumuliert zu nachhaltigen Abweichungen von<br />

prognostizierten Kapitalrückflüssen, steuerlichen<br />

Ergebnissen und Renditen nach Steuern führen. Die<br />

finanzmathematisch errechnete Rendite („IRR“) stellt<br />

lediglich einen Orientierungswert dar und kann nicht<br />

bzw. nur sehr bedingt mit der Rendite von anderen<br />

Kapitalanlagen (z. B. von Pfandbriefen, Spareinlagen<br />

oder anderen Fondsprodukten) verglichen werden.<br />

Unter anderem sind der unternehmerische Charakter<br />

einer Immobilieninvestition und die Tatsache zu berücksichtigen,<br />

dass nur das jeweils noch gebundene<br />

Kapital in Höhe der finanzmathematischen Rendite<br />

verzinst wird.<br />

Der in diesem Prospekt enthaltene prognostizierte<br />

Investitions- und Finanzierungsplan stellt eine<br />

Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Kosten<br />

der Gesamtinvestition dar. Überschreiten die<br />

tatsächlichen Kosten oder darauf anfallende Steuern<br />

die veranschlagten Beträge, kann die durch Kostenüberschreitungen<br />

entstehende Finanzierungslücke<br />

die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals, eine Reduzierung<br />

der Liquiditätsreserve oder eine Ausschüttungsreduzierung<br />

notwendig machen. Auch durch<br />

Ausfall von Vertragspartnern, verzögerte Eigenkapitalplatzierung<br />

(bzw. gegenüber der Prognose höhere<br />

Kosten und Aufwendungen einer Eigenkapital-Zwischenfinanzierung),<br />

höhere Steuern, unvorhergese-<br />

29<br />

hene Kosten etc. können sich das Investitionsvolumen<br />

und damit auch der Finanzierungsbedarf erhöhen.<br />

Änderungen des Investitionsvolumens wirken sich<br />

ggf. nachteilig auf den prognostizierten Investitions-<br />

und Finanzierungsplan und damit auf die prognostizierte<br />

Rentabilität der Beteiligung und die prognostizierten<br />

Ausschüttungen / Entnahmen aus.<br />

3.3.2 Vermietung und Anschlussvermietung –<br />

Abweichungen von der Prognose<br />

Die Anleger tragen das Bonitätsrisiko der jeweiligen<br />

Mieter des Fondsobjekts. Die Prognoserechnung<br />

basiert auf der Annahme, dass der jeweilige Mieter<br />

während der gesamten Mietzeit seinen mietvertraglichen<br />

Verpflichtungen nachkommt. Sollte der<br />

jeweilige Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen<br />

nicht bzw. nicht im vollen Umfang nachkommen<br />

bzw. die Miete kürzen oder Mietnebenkosten<br />

oder sonstige vertraglich vereinbarte Zahlungen<br />

nicht leisten, kann es im Vergleich zur Prognoserechnung<br />

zu erheblich niedrigeren Netto-Mieteinnahmen<br />

oder gar zum völligen Ausfall von Mieteinnahmen<br />

kommen. Dies gilt insbesondere, wenn der Mietvertrag<br />

des Hauptmieters („nationale australische<br />

Finanzbe hörde“) vorzeitig beendet werden sollte<br />

(siehe hierzu auch die entsprechenden Fälle in<br />

Tz. 3.2). Vertragspartner können auch langfristige<br />

(Miet-)Verträge aus wichtigem Grund kündigen;<br />

dieses Recht besteht dann, wenn eine Vertragspartei<br />

einer wesentlichen Vertragspflicht während<br />

der Vertragslaufzeit nicht nachkommt bzw. diese<br />

erheblich verletzt. So ist der Vermieter unter dem<br />

Mietvertrag mit dem Hauptmieter auch verpflichtet,<br />

ein bestimmtes Umweltrating (sog. Rating nach<br />

NABERS von 4,5 Sternen) für das Fonds objekt innerhalb<br />

bestimmter Fristen zur erreichen bzw. über die<br />

Laufzeit des Mietvertrags aufrechtzuerhalten und<br />

dem Mieter regelmäßig ein diesbezügliches Zertifikat<br />

der ausstellenden Stelle vorzu legen. Sollte der<br />

Vermieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen<br />

nicht nachkommen, könnte dies zur vorzeitigen<br />

Beendigung des Mietvertrags mit dem Hauptmieter<br />

führen. Durch Eintritt der vorstehenden Fälle kann<br />

das Ergebnis der Fondsgesellschaft, etwa bei<br />

erforderlicher Anschlussvermietung oder Verkauf<br />

des Fondsobjekts bzw. durch mögliche Kosten und<br />

Schadenersatzleistungen, nachteilig beeinträchtigt<br />

werden, bis hin zur Insolvenz und zum vollständigen<br />

Verlust der Kapitaleinlage des Anlegers nebst Agio.<br />

Der Vermieter kann gezwungen sein, einer Änderung<br />

des Mietvertrags zu Gunsten des Hauptmie-

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