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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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Mietbeginn<br />

26.11.2007 25.11.2022<br />

Miet ende Verlängerungsoptionen<br />

drei zu<br />

jeweils fünf<br />

Jahren<br />

Monatsmiete<br />

im Januar 2010<br />

AUD 1.357.378<br />

AUD 1.932<br />

AUD 78.557<br />

65<br />

5.2.3 Instandhaltung und Instandsetzung /<br />

Strukturelle Reparaturen<br />

Der Mietvertrag mit der nationalen australischen<br />

Finanzbehörde sieht vor, dass grundsätzlich sämtliche<br />

Wartungs- und Instandhaltungskosten für das<br />

Fondsobjekt vom Vermieter zu tragen sind. Zudem<br />

sind Investitionen für strukturelle Reparaturen oder<br />

Neuinstallationen (vergleichbar mit Investitionen für<br />

Reparaturen von „Dach und Fach“), d. h. Investitionen<br />

für die Erneuerung von strukturellen Komponenten<br />

der Immobilie (z. B. Fenster und Türen, Bodenbeläge,<br />

Klimaanlage, Dach und Fassade) vom Vermieter zu<br />

bezahlen und gemäß den mietvertraglichen Bestimmungen<br />

nicht auf den Mieter umlegbar. Im Rahmen<br />

der Prognoserechnung wurden aus heutiger Sicht<br />

fachgerechte bzw. sorgfältige Annahmen bzgl. dieser<br />

nicht umlagefähigen Nebenkosten, die von örtlichen<br />

Experten im Rahmen der Erstellung des technischen<br />

Gutachtens bzw. des Wertgutachtens projiziert<br />

wurden, berücksichtigt (siehe hierzu auch Tz. 7 und<br />

Tz. 10.6.4).

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