Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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Mietbeginn<br />
26.11.2007 25.11.2022<br />
Miet ende Verlängerungsoptionen<br />
drei zu<br />
jeweils fünf<br />
Jahren<br />
Monatsmiete<br />
im Januar 2010<br />
AUD 1.357.378<br />
AUD 1.932<br />
AUD 78.557<br />
65<br />
5.2.3 Instandhaltung und Instandsetzung /<br />
Strukturelle Reparaturen<br />
Der Mietvertrag mit der nationalen australischen<br />
Finanzbehörde sieht vor, dass grundsätzlich sämtliche<br />
Wartungs- und Instandhaltungskosten für das<br />
Fondsobjekt vom Vermieter zu tragen sind. Zudem<br />
sind Investitionen für strukturelle Reparaturen oder<br />
Neuinstallationen (vergleichbar mit Investitionen für<br />
Reparaturen von „Dach und Fach“), d. h. Investitionen<br />
für die Erneuerung von strukturellen Komponenten<br />
der Immobilie (z. B. Fenster und Türen, Bodenbeläge,<br />
Klimaanlage, Dach und Fassade) vom Vermieter zu<br />
bezahlen und gemäß den mietvertraglichen Bestimmungen<br />
nicht auf den Mieter umlegbar. Im Rahmen<br />
der Prognoserechnung wurden aus heutiger Sicht<br />
fachgerechte bzw. sorgfältige Annahmen bzgl. dieser<br />
nicht umlagefähigen Nebenkosten, die von örtlichen<br />
Experten im Rahmen der Erstellung des technischen<br />
Gutachtens bzw. des Wertgutachtens projiziert<br />
wurden, berücksichtigt (siehe hierzu auch Tz. 7 und<br />
Tz. 10.6.4).