Bayernfonds Australien 6 - Real IS
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Einzahlung zu einem späteren Termin aufgefordert,<br />
der jedoch nicht später liegen darf als<br />
der 20. des Monats, an dem die Platzierungsfrist<br />
für die Fondsgesellschaft endet,<br />
(siehe dazu auch Tz.15 „Abwicklungshinweise“).<br />
Wird der Beteiligungsbetrag zzgl. fünf Prozent<br />
Agio nicht rechtzeitig erbracht, können dem<br />
Anleger Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe<br />
berechnet werden. Die Geltendmachung von<br />
darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen<br />
(z. B. zusätzliche Bearbeitungs- oder<br />
Bankgebühren) bleibt davon unberührt. Weiterhin<br />
ist bei nicht vollständiger und / oder verspäteter<br />
Bereitstellung des Beteiligungsbetrags zzgl.<br />
fünf Prozent Agio der Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung<br />
durch den Treuhandkommanditisten<br />
oder eine Herabsetzung des gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrags durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten möglich (siehe hierzu § 7<br />
des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft,<br />
der als Tz. 13 in diesem Prospekt abgedruckt ist).<br />
g) Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Vorgesehen ist, dass der Anleger Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen erhält. Die an den Anleger<br />
zu leistenden geplanten Ausschüttungen / Entnahmen<br />
erfolgen, sofern die Gesellschafterversammlung<br />
dies beschließt, in Höhe des<br />
Liquiditätsüberschusses, soweit er nicht der<br />
Liquiditätsreserve zugeführt wird. Die Berechtigung<br />
des Anlegers zur anteiligen Teilnahme an<br />
Ausschüttungen / Entnahmen bezogen auf den<br />
vertragsgemäß geleisteten Beteiligungsbetrag<br />
(ohne Agio) besteht ab dem Ersten des auf die<br />
vertragsgemäße Einzahlung folgenden Monats<br />
(erstmals ab dem Geschäftsjahr 2010, während<br />
der Platzierungsphase ggf. zeitanteilig auf der<br />
Grundlage der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen<br />
der Fondsgesellschaft). Barausschüttungen<br />
/ -entnahmen erfolgen voraussichtlich<br />
jeweils zum 30.06. des jeweiligen Folgejahres. Die<br />
Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen durch die<br />
Fondsgesellschaft als Zahlstelle. Andere Stellen,<br />
die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger<br />
ausführen, existieren nicht. Die Zahlstelle<br />
<strong>Real</strong> I.S. AG hält den Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />
Ausgabe bereit.<br />
h) Beitrittsgrundlage<br />
Die den Anlegern zur Verfügung gestellten<br />
Informationen, insbesondere der vorliegende<br />
Beteiligungsprospekt, gelten bis zur Mitteilung<br />
von Änderungen.<br />
17.3 Angaben zum Fernabsatzvertrag selbst<br />
a) Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />
Das Vertragsverhältnis zwischen der Fondsgesellschaft<br />
und dem einzelnen Anleger unterliegt dem<br />
Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
200<br />
Erfüllungsort für die Verpflichtungen und<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrags ist der Sitz des Treuhänders,<br />
soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />
kann.<br />
b) Sprache<br />
Die Kommunikation zwischen der Fondsgesellschaft,<br />
ihren Gesellschaftern und den Anlegern<br />
erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.<br />
c) Widerrufsrecht<br />
Dem Anleger steht das Recht zu, binnen einer Frist<br />
von zwei Wochen seine im Rahmen der Beitrittsvereinbarung<br />
abgegebene Willenserklärung zum<br />
Abschluss des Treuhandvertrags ohne Angabe<br />
von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf ist in<br />
Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) gegenüber<br />
der <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement,<br />
Innere Wiener Straße 17, 81667<br />
München, zu erklären und hat u. a. zur Folge, dass<br />
die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren<br />
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.<br />
Zinsen) herauszugeben sind. Die Widerrufsfrist<br />
beginnt am Tag nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung<br />
in Textform, nicht jedoch, bevor (i)<br />
Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher<br />
Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde<br />
oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden<br />
ist, (ii) Sie die Bestätigung über den Vertragsschluss<br />
in Textform erhalten haben und (iii) unsere Informationspflichten<br />
gemäß § 312c Abs. 2 BGB i. V. m.<br />
§ 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV (siehe diese Tz. 17)<br />
erfüllt worden sind. Weitere Einzelheiten finden<br />
sich in der in der Beitrittsvereinbarung abgedruckten<br />
Widerrufs belehrung.