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Bayernfonds Australien 6 - Real IS

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Einzahlung zu einem späteren Termin aufgefordert,<br />

der jedoch nicht später liegen darf als<br />

der 20. des Monats, an dem die Platzierungsfrist<br />

für die Fondsgesellschaft endet,<br />

(siehe dazu auch Tz.15 „Abwicklungshinweise“).<br />

Wird der Beteiligungsbetrag zzgl. fünf Prozent<br />

Agio nicht rechtzeitig erbracht, können dem<br />

Anleger Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe<br />

berechnet werden. Die Geltendmachung von<br />

darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen<br />

(z. B. zusätzliche Bearbeitungs- oder<br />

Bankgebühren) bleibt davon unberührt. Weiterhin<br />

ist bei nicht vollständiger und / oder verspäteter<br />

Bereitstellung des Beteiligungsbetrags zzgl.<br />

fünf Prozent Agio der Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung<br />

durch den Treuhandkommanditisten<br />

oder eine Herabsetzung des gezeichneten<br />

Beteiligungsbetrags durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten möglich (siehe hierzu § 7<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft,<br />

der als Tz. 13 in diesem Prospekt abgedruckt ist).<br />

g) Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Vorgesehen ist, dass der Anleger Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erhält. Die an den Anleger<br />

zu leistenden geplanten Ausschüttungen / Entnahmen<br />

erfolgen, sofern die Gesellschafterversammlung<br />

dies beschließt, in Höhe des<br />

Liquiditätsüberschusses, soweit er nicht der<br />

Liquiditätsreserve zugeführt wird. Die Berechtigung<br />

des Anlegers zur anteiligen Teilnahme an<br />

Ausschüttungen / Entnahmen bezogen auf den<br />

vertragsgemäß geleisteten Beteiligungsbetrag<br />

(ohne Agio) besteht ab dem Ersten des auf die<br />

vertragsgemäße Einzahlung folgenden Monats<br />

(erstmals ab dem Geschäftsjahr 2010, während<br />

der Platzierungsphase ggf. zeitanteilig auf der<br />

Grundlage der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen<br />

der Fondsgesellschaft). Barausschüttungen<br />

/ -entnahmen erfolgen voraussichtlich<br />

jeweils zum 30.06. des jeweiligen Folgejahres. Die<br />

Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen durch die<br />

Fondsgesellschaft als Zahlstelle. Andere Stellen,<br />

die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger<br />

ausführen, existieren nicht. Die Zahlstelle<br />

<strong>Real</strong> I.S. AG hält den Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereit.<br />

h) Beitrittsgrundlage<br />

Die den Anlegern zur Verfügung gestellten<br />

Informationen, insbesondere der vorliegende<br />

Beteiligungsprospekt, gelten bis zur Mitteilung<br />

von Änderungen.<br />

17.3 Angaben zum Fernabsatzvertrag selbst<br />

a) Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

Das Vertragsverhältnis zwischen der Fondsgesellschaft<br />

und dem einzelnen Anleger unterliegt dem<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

200<br />

Erfüllungsort für die Verpflichtungen und<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrags ist der Sitz des Treuhänders,<br />

soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />

kann.<br />

b) Sprache<br />

Die Kommunikation zwischen der Fondsgesellschaft,<br />

ihren Gesellschaftern und den Anlegern<br />

erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.<br />

c) Widerrufsrecht<br />

Dem Anleger steht das Recht zu, binnen einer Frist<br />

von zwei Wochen seine im Rahmen der Beitrittsvereinbarung<br />

abgegebene Willenserklärung zum<br />

Abschluss des Treuhandvertrags ohne Angabe<br />

von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf ist in<br />

Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) gegenüber<br />

der <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement,<br />

Innere Wiener Straße 17, 81667<br />

München, zu erklären und hat u. a. zur Folge, dass<br />

die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren<br />

und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.<br />

Zinsen) herauszugeben sind. Die Widerrufsfrist<br />

beginnt am Tag nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung<br />

in Textform, nicht jedoch, bevor (i)<br />

Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher<br />

Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde<br />

oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden<br />

ist, (ii) Sie die Bestätigung über den Vertragsschluss<br />

in Textform erhalten haben und (iii) unsere Informationspflichten<br />

gemäß § 312c Abs. 2 BGB i. V. m.<br />

§ 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV (siehe diese Tz. 17)<br />

erfüllt worden sind. Weitere Einzelheiten finden<br />

sich in der in der Beitrittsvereinbarung abgedruckten<br />

Widerrufs belehrung.

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